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       # taz.de -- Obdachlose in Ungarn: Statt Parkbank vor den Kadi
       
       > Erstmals wird ein Obdachloser von einem Gericht verwarnt. Ein Gesetz, das
       > Wohnungslosigkeit kriminalisiert, hat Verfassungsrang.
       
   IMG Bild: Ein Obdachloser geht in Nyiregyhaza zu seinem Schlafplatz. Wohl nicht mehr lange
       
       Wien taz | In Handschellen wurde am Mittwochabend ein Obdachloser in der
       ungarischen Stadt Gödöllö unweit von Budapest abgeführt. Das Kreisgericht
       sprach gegen ihn eine Verwarnung aus. Der Mann, der auf einer Parkbank
       schlafen wollte, ist das erste Opfer eines am Montag in Kraft getretenen
       Gesetzes, das Obdachlosigkeit unter Strafe stellt.
       
       Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die im öffentlichen Raum kampieren,
       dreimal verwarnt werden müssen, bevor sie zu kommunaler Arbeit eingeteilt
       oder, im Extremfall, zu einer Haftstrafe verurteilt werden können.
       
       Die nationalkonservative Regierung von Premier Viktor Orbán argumentiert,
       es gebe ausreichend Unterkünfte für geschätzte 30.000 Wohnungslose [1][in
       Ungarn]. Laut Regierung stehen landesweit 19.000 Schlafplätze bereit.
       
       Die regierungsfreundliche Tageszeitung Magyar Idők sekundierte in einem
       Kommentar, der die Anwesenheit von Obdachlosen als ein Sicherheits- und
       Gesundheitsrisiko darstellt. Die Lebensqualität im öffentlichen Raum werde
       durch Menschen, die in Unterführungen oder Parks schlafen oder betteln
       massiv beeinträchtigt, schreibt der Kolumnist Bence Apáti. Er wirft linken
       und liberalen „Gutmenschen“ vor, sie würden praktisch den Tod Obdachloser
       auf der Straße in Kauf nehmen.
       
       ## Unmenschlich und unchristlich
       
       Miklós Hargitai von der Tageszeitung Népszava, argumentiert es sei
       unmenschlich und unchristlich, wenn Personen das Schlafen unter freiem
       Himmel verboten werde. Bürgerrechtsorganisationen wie A Város Mindenkié
       (Die Stadt gehört allen) gehen von lediglich 11.000 Schlafplätzen aus.
       Deren mobile Teams kümmern sich vor allem in der kalten Jahreszeit um
       Obdachlose und bringen sie auch in Notunterkünfte.
       
       Wie die taz vor einigen Jahren bei einer nächtlichen Tour dokumentieren
       konnte, weigern sich viele, diese Betten in großen Schlafsälen Anspruch zu
       nehmen. Sie seien zu eng und oft unhygienisch. Eine kalte Nacht im Park sei
       dem allemal vorzuziehen.
       
       Das von der nationalistischen Bürgerunion Fidesz dominierte Parlament hatte
       ein ähnliches Gesetz schon 2010 beschlossen. Odachlosigkeit wurde mit
       Geldstrafen von maximal 165 Euro bedroht. Allein zwischen April und
       November 2012 kassierte der Staat umgerechnet 132.000 Euro. In 24 Fällen
       wurde Ersatzfreiheitsstrafe verhängt.
       
       Im November 2012 hob der Verfassungsgerichtshof das Gesetz auf. Obdachlose
       würden keine Rechte Dritter verletzen. Im Übrigen treffe sie oft keine
       Schuld für ihre Notlage. Das Gesetz verletze die Menschenwürde und das
       Strafrecht sei kein angemessenes Mittel, um einen sozialen Missstand zu
       bekämpfen.
       
       Inzwischen hat sich zwar nicht das Problem der Obdachlosigkeit in Ungarn
       verbessert, doch die Regierung verfügt seit den Wahlen im vergangenen April
       wieder über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, die es ihr erlaubt, im
       Alleingang die Verfassung umzuschreiben. Damit der Verfassungsgerichtshof
       sich nicht wieder einmischen kann, wurde das Verbot der Obdachlosigkeit
       diesmal in die Verfassung geschrieben.
       
       18 Oct 2018
       
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