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       # taz.de -- Rechter Bombenanschlag in Hamburg: Zehn Jahre Haft für Rechtsextremen
       
       > Das Landgericht Hamburg verurteilt einen Rechtsextremen zu zehn Jahren
       > Haft. Der Mann hatte eine Bombe am S-Bahnhof Veddel gezündet.
       
   IMG Bild: Ein Entschärfer am Tatort. Schwer verletzt wurde niemand – doch das war reiner Zufall
       
       Hamburg taz | Keine Reaktion war im Gesicht des Angeklagten Stephan K. zu
       sehen. Am Montagnachmittag verurteilte das Landgericht Hamburg den
       52-Jährigen wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft. Der Angeklagte
       hatte am 17. Dezember vergangenen Jahres eine Plastiktüte mit 73 Schrauben
       und zwei pyrotechnischen Sprengkörpern auf dem Bahnsteig abgestellt und
       nach dem Einfahren einer S-Bahn gezündet.
       
       Die Tat sei „kein vorgezogener Silvesterspaß“ gewesen, wie vom Angeklagten
       behauptet, hob die Vorsitzende Richterin hervor. Es sei vielmehr ein
       „perfider und heimtückischer Anschlag“ gewesen, dessen Auswirkung
       Unbeteiligte schwer hätte verletzen können. Alleine dem Zufall sei es
       geschuldet, dass es nicht zu schweren Verletzungen gekommen sei.
       
       Seit Juni musste sich der Mann mit Glatze und Tätowierungen wegen des
       Anschlages verantworten. Die Richterin ließ bei der Urteilsbegründung
       keinen Zweifel aufkommen, dass das Gericht seiner Teileinlassung nicht
       folgte. Seinen Pflichtverteidiger hatte K. sagen lassen, dass er die Bombe
       aus einer spontanen Idee heraus gezündet habe, um Leute zu erschrecken. Ein
       Kumpel habe ihm die Böller geschenkt. Dass in der Tüte 72 Schrauben waren,
       will K. nicht bemerkt haben.
       
       Das Gericht sah das anders. Wer so eine Sprengsatz zünde, „will Menschen
       nicht erschrecken, sondern verletzen“, sagte die Richterin. Dementsprechend
       wertete das Gericht die Tat denn auch als versuchten Mord. K.'s Verteidiger
       hatte sich für eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren ausgesprochen. Er
       sah keinen Beleg für einen Tötungsvorsatz.
       
       Seit der Verhaftung von K., der ohne festen Wohnsitz ist, standen Polizei
       und Staatsanwaltschaft in der Kritik, da sie ein rassistisches Motiv sofort
       ausgeschlossen hatten. Die Richterin hob dagegen K.‘s Vergangenheit in der
       rechtsextremen Szene hervor. Vor 26 Jahren war er zu achteinhalb Jahren
       Haft verurteilt worden – wegen der brutalen Ermordung des ehemaligen
       Kapitäns Gustav Schneeclaus, der Adolf Hitler als Verbrecher bezeichnet
       hatte. Insgesamt ist K. in der Vergangenheit wegen 18 Straftaten verurteilt
       worden, davon elf Taten gegen die körperliche Integrität.
       
       ## „Glühender Anhänger Adolf Hitlers“
       
       Möglicherweise sei der Angeklagte strukturell nicht mehr in der
       rechtsextremen Szene verankert, sagte die Richterin, aber die
       Beweisaufnahme hätte gezeigt, dass er „bis heute eine rechtsextreme
       Gesinnung“ habe und weiterhin ein „glühender Anhänger Adolf Hitlers“ sei.
       Im Verfahren hatte insbesondere die ehemalige Lebensgefährtin betont, dass
       K. eine rechtsextreme Einstellung habe. Zu der Aussage der Finanzbeamtin
       war es nur gekommen, weil sie sich selbst beim Gericht gemeldet hatte.
       
       Was den Angeklagten zu der Tat getrieben habe, habe man nicht sicher
       feststellen können, sagte die Richterin. „Es gibt kein Motiv für diese
       feige Anschlagstat.“ Auch wenn es angesichts von K.'s rechtsextremer
       Gesinnung nicht fernliege, dass die Tat aus ausländerfeindlichen Motiven
       heraus begangen worden sei. Konkrete ausländerfeindliche Anschlagspläne
       hätten aber nicht festgestellt werden können. Auch wenn auf der Veddel
       überwiegend Ausländer wohnen, hätte es „jeden treffen können“.
       
       Mit dem Urteil geht das Gericht weiter als die Staatsanwaltschaft gefordert
       hatte. Die hatte auf acht Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in
       vier Fällen plädiert. „Die Beharrlichkeit der Vorsitzenden Richterin hat
       dazu beigetragen, dass die lückenhafte Beweisaufnahme im Prozess
       umfangreich ergänzt wurde“ sagt Robert Steinbrügge von der Initiative für
       die Aufklärung des NSU-Mordes an Süleyman Taşköprü. Die Initiative hatte
       den Prozess mitverfolgt, da sie befürchtete, dass der politische Kontext
       ausgeblendet werden könnte.
       
       30 Oct 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Speit
       
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