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       # taz.de -- Rechtsgutachten zu Grenzkontrollen: Bayrische Grenzpolizei rechtswidrig
       
       > Seit 2018 kontrolliert die bayerische Grenzpolizei die Übergänge nach
       > Österreich. Nach einem Gutachten verstößt das gegen das Grundgesetz.
       
   IMG Bild: Verstoßen die Kontrollen der bayerischen Grenzpolizei gegen das Grundgesetz?
       
       Der Vorwurf der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt wiegt
       schwer. „Um es klar zu sagen, der bayerische Grenzschutz verstößt nach
       seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz“, schrieb sie
       am Sonntag an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
       
       Seit Juli führt die bayerische Landespolizei zusätzlich zur Bundespolizei
       Kontrollen an der österreichischen Grenze durch. Ein [1][von den Grünen in
       Auftrag gegebenes Gutachten] kommt jetzt zu dem Schluss, dass die
       bayerische Grenzpolizei und das eigens für sie beschlossene Gesetz
       verfassungswidrig sind.
       
       Weder habe Bayern die Gesetzgebungs- noch die [2][Verwaltungskompetenz für
       einen bayerischen Grenzschutz], schreiben die Rechtsprofessor*innen Sophie
       Schönberger und Thorsten Kingreen. Der Bund habe im Bundespolizeigesetz den
       Grenzschutz geregelt und die Ausführung des Gesetzes der Bundespolizei
       übertragen.
       
       Konkret heißt es im Bundespolizeigesetz: „Der Bundespolizei obliegt der
       grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), soweit nicht ein
       Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen
       Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt.“ Bayern beruft sich auf den
       zweiten Teil der Norm. Schönberger und Kingreen halten die Formulierung
       aber für zu „unbestimmt“, um damit Befugnisse auf die Länder zu übertragen
       oder bei diesen zu belassen.
       
       ## „Nicht nachvollziehbar und absolut haltlos“
       
       Den Streit müsste wohl das Bundesverfassungsgericht klären. Ein Urteil von
       2009 verbietet grundsätzlich die Mischverwaltung von Bund und Ländern;
       damals ging es um die Umsetzung der Hartz-IV-Reform. Eine
       Doppelzuständigkeit von Bundespolizei und bayerischer Grenzpolizei sei
       daher ausgeschlossen, heißt es im Gutachten: „Entweder ist der Bund
       zuständig oder sind es die Länder“. Allerdings gab es bereits bis 1997 eine
       eigenständige bayerische Grenzpolizei. Ob diese ebenfalls verfassungswidrig
       war, dazu schweigt das Gutachten.
       
       Bayern und das Bundesinnenministerium (BMI) betonen, die bayerische
       Grenzpolizei werde nur „auf Aufforderung oder mit Zustimmung der
       Bundespolizei tätig“. Die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landespolizei
       sei rechtskonform, sagte eine Sprecherin des BMI am Montag, das Gutachten
       werde derzeit geprüft.
       
       „Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze
       zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, sagte
       auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Das Gutachten sei „nicht
       nachvollziehbar und absolut haltlos“.
       
       23 Oct 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/innenpolitik/01-PDF/181019_Gutachten_bay_Grenzpolizei_Kingreen_Sch%C3%B6nberger.pdf
   DIR [2] /Zurueckweisungen-an-der-Grenze/!5525353
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
   DIR Dinah Riese
       
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