# taz.de -- Rechtsgutachten zu Grenzkontrollen: Bayrische Grenzpolizei rechtswidrig
> Seit 2018 kontrolliert die bayerische Grenzpolizei die Übergänge nach
> Österreich. Nach einem Gutachten verstößt das gegen das Grundgesetz.
IMG Bild: Verstoßen die Kontrollen der bayerischen Grenzpolizei gegen das Grundgesetz?
Der Vorwurf der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt wiegt
schwer. „Um es klar zu sagen, der bayerische Grenzschutz verstößt nach
seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz“, schrieb sie
am Sonntag an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
Seit Juli führt die bayerische Landespolizei zusätzlich zur Bundespolizei
Kontrollen an der österreichischen Grenze durch. Ein [1][von den Grünen in
Auftrag gegebenes Gutachten] kommt jetzt zu dem Schluss, dass die
bayerische Grenzpolizei und das eigens für sie beschlossene Gesetz
verfassungswidrig sind.
Weder habe Bayern die Gesetzgebungs- noch die [2][Verwaltungskompetenz für
einen bayerischen Grenzschutz], schreiben die Rechtsprofessor*innen Sophie
Schönberger und Thorsten Kingreen. Der Bund habe im Bundespolizeigesetz den
Grenzschutz geregelt und die Ausführung des Gesetzes der Bundespolizei
übertragen.
Konkret heißt es im Bundespolizeigesetz: „Der Bundespolizei obliegt der
grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), soweit nicht ein
Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen
Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt.“ Bayern beruft sich auf den
zweiten Teil der Norm. Schönberger und Kingreen halten die Formulierung
aber für zu „unbestimmt“, um damit Befugnisse auf die Länder zu übertragen
oder bei diesen zu belassen.
## „Nicht nachvollziehbar und absolut haltlos“
Den Streit müsste wohl das Bundesverfassungsgericht klären. Ein Urteil von
2009 verbietet grundsätzlich die Mischverwaltung von Bund und Ländern;
damals ging es um die Umsetzung der Hartz-IV-Reform. Eine
Doppelzuständigkeit von Bundespolizei und bayerischer Grenzpolizei sei
daher ausgeschlossen, heißt es im Gutachten: „Entweder ist der Bund
zuständig oder sind es die Länder“. Allerdings gab es bereits bis 1997 eine
eigenständige bayerische Grenzpolizei. Ob diese ebenfalls verfassungswidrig
war, dazu schweigt das Gutachten.
Bayern und das Bundesinnenministerium (BMI) betonen, die bayerische
Grenzpolizei werde nur „auf Aufforderung oder mit Zustimmung der
Bundespolizei tätig“. Die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landespolizei
sei rechtskonform, sagte eine Sprecherin des BMI am Montag, das Gutachten
werde derzeit geprüft.
„Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze
zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, sagte
auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Das Gutachten sei „nicht
nachvollziehbar und absolut haltlos“.
23 Oct 2018
## LINKS
DIR [1] https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/innenpolitik/01-PDF/181019_Gutachten_bay_Grenzpolizei_Kingreen_Sch%C3%B6nberger.pdf
DIR [2] /Zurueckweisungen-an-der-Grenze/!5525353
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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