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       # taz.de -- Trägerwohnungen droht Kündigung: Mehr Schutz für Schutzbedürftige
       
       > Wohnungen sozialer Träger sind Gewerbe und damit leicht kündbar.
       > Tausenden, die nicht alleine leben können, droht der Rauswurf. Doch die
       > Politik wacht auf.
       
   IMG Bild: Für mehr Rendite schmeißen manche Vermieter soziale Projekte mit Gewerbemietverträgen raus.
       
       Verliert ein Mensch seine Wohnung, ist das in diesen Zeiten, wo günstiger
       Wohnraum Mangelware ist, schlimm genug. Umso mehr gilt dies für Menschen,
       die gar nicht in der Lage sind, alleine zu wohnen – weil sie kognitive
       Einschränkungen haben, psychische oder physische Erkrankungen oder einfach,
       weil sie noch minderjährig sind.
       
       Doch genau das passiert seit einiger Zeit: Sogenannte Trägerwohnungen für
       „betreutes Wohnen“ bekommen von ihren Vermietern reihenweise die Kündigung.
       Für die Vermieter ist das lukrativ, weil sie bei Neuvermietung fast jeden
       Preis verlangen können. Und es ist einfach: Denn Mietverträge mit sozialen
       Trägern, die ihrerseits an Einzelpersonen untervermieten, gelten als
       Gewerbemietverträge – und um die zu kündigen, braucht es in der Regel
       keinen Grund.
       
       Doch nun formiert sich Widerstand gegen diese Form der Verdrängung. Der
       Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin (PWB), ein Dachverband von rund 760
       gemeinnützigen Organisationen und Selbsthilfegruppen, unterstützt die Klage
       eines Betroffenen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
       
       „Wir wollen klären lassen, ob das soziale Mietrecht mit seinem besseren
       Kündigungsschutz für Wohnungsmieter nicht auch für Untermieter gilt, wenn
       es einen gewerblichen oder sozialen Hauptmieter gibt“, erklärt Gabriele
       Schlimper, die Geschäftsführerin des Paritätischen der taz. Es sei
       schließlich nicht einzusehen, warum ausgerechnet Menschen, die besonderen
       Schutzes bedürften, weniger Rechte haben sollten als „normale“ Mieter.
       
       ## Kündigungsschutz vereinbaren
       
       Kläger ist laut Schlimper ein Untermieter beim Träger Zuhause im Kiez
       (ZiK). Der gemeinnützigen GmbH waren im Frühjahr 2016 vom Vermieter zehn
       Wohnungen gekündigt worden. Eine Klage dagegen war zunächst erfolgreich.
       Doch in zweiter Instanz bekam der Vermieter im August beim Kammergericht
       Recht, bis Ende des Jahres müssen die Wohnungen geräumt werden.
       
       Kern der Argumentation der Richter: Man könne zwar auch bei
       Gewerbemietverträgen festlegen, dass der bessere Kündigungsschutz von
       Wohnungsmietverträgen gilt – aber das müsse man ausdrücklich festhalten.
       Allein, dass man einen Standardmietvertrag für Wohnraum benutzt habe,
       reiche nicht.
       
       Genau dies sei allerdings bei den meisten Verträgen von Trägerwohnungen der
       Fall, erklärt Schlimper. „Ende der 90er bis Mitte der 2000er Jahre gab es
       viel Leerstand in Berlin. Die Vermieter waren froh über jeden Mieter.“ Man
       habe damals übliche Wohnungsmietverträge benutzt und nicht daran gedacht,
       besondere Kündigungsklauseln zu vereinbaren. Inzwischen sei man natürlich
       schlauer.
       
       Doch 60 bis 70 Prozent der rund 2.500 Trägerwohnungen unter dem Dach des
       Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, so Schlimper, hätten noch alte
       Mietverträge – und nach einer Erhebung vom vorigen Jahr seien rund ein
       Drittel aller Wohnungen von Kündigung bedroht. Viele Vermieter erwarteten
       heutzutage hohe Renditen, hätten oft ganze Häuserzüge aufgekauft und keinen
       Bezug zu ihrer Mieterschaft.
       
       „Nach dem Urteil vom Kammergericht befürchten wir daher, dass sie endgültig
       Morgenluft wittern“, so Schlimper. Insgesamt gibt es in Berlin nach
       Schätzungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zwischen 6.000 und 7.000
       Trägerwohnungen für rund 10.000 Menschen. Zahlen vom Senat gibt es dazu
       nicht.
       
       ## Zwei Lösungsansätze
       
       Doch angesichts der Tragweite des Problems ist nun auch die Politik
       aufgewacht. Von der Kündigungswelle bei Trägerwohnungen könnten womöglich
       Tausende Menschen betroffen sein, erklärte Sozialsenatorin Elke Breitenbach
       (Linke) kürzlich anlässlich der Strategiekonferenz gegen Wohnungslosigkeit.
       
       Ihr Staatssekretär Alexander Fischer erklärte der taz, gesetzgeberisch gebe
       es im Wesentlichen zwei Lösungsansätze. Entweder man verpflichte Vermieter,
       im Falle der Kündigung eines sozialen Trägers als Hauptmieter dessen
       Untermietverträge zu übernehmen. Das habe den Vorteil, betreutes Wohnen an
       sich zu stärken. Eine Kündigung von Trägern wäre dann nämlich nicht mehr
       attraktiv für Vermieter, weil „eine Neuvermietung der Wohnung zu höheren
       Mieten dann nicht mehr möglich wäre“. Ähnliche Wirkung hätte laut Fischer
       auch ein zweiter Ansatz: den sozialen Trägern als Hauptmietern einen
       gesetzlichen Kündigungsschutz einzuräumen.
       
       Am vergangenen Freitag stimmte der Bundesrat mehrheitlich für Berlins
       Antrag zur Änderung des Gewerbemietrechts. Im nächsten Schritt kommt die
       Initiative in den Bundestag
       
       Auch auf lokaler Ebene tut sich gerade etwas: So beschloss die
       Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg vergangene Woche
       auf Vorschlag der Linkspartei, bei Kündigungen von Trägerwohnungen solle
       das Bezirksamt prüfen, ob nicht eine „ordnungsrechtliche Sicherstellung
       solcher Wohnungen“ nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz
       (ASOG) möglich sei.
       
       Beim Paritätischen ist man dankbar für diese Initiative. Zwar sei „die
       Beschlagnahme ein scharfes Schwert“, so Schlimper – und ob sie im
       Einzelfall vor Gericht Bestand habe, müsse man sehen. „Aber schon die
       Androhung kann politische Wirkung entfalten, und das würde ich begrüßen.“
       Vielleicht würden es sich Vermieter ja mit der Kündigung überlegen, wenn
       der Zweck – mehr Rendite – damit nicht erreicht werde.
       
       22 Oct 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
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