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       # taz.de -- Geflüchtete und Mieten: Wenn die Miete höher als der Lohn ist
       
       > Arbeitende Flüchtlinge, die noch in Heimen leben, müssen bislang die oft
       > hohen Wohnkosten selbst tragen. Das soll sich ab Januar ändern.
       
   IMG Bild: In manchen Flüchtlingsheim kann die Miete für 4 Personen bei 2.500 Euro liegen
       
       Der eklatante Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat manchmal Auswirkungen an
       ganz unerwarteten Stellen. Für Geflüchtete zum Beispiel kann die
       Unmöglichkeit, eine Wohnung zu finden, bisweilen auch dazu führen, dass
       eine angebotene Arbeit nicht angenommen wird.
       
       Sie fragen sich, wie das sein kann? Die logische Kette ging bislang so: Ein
       Flüchtling findet keine Wohnung, bleibt über Jahre im Wohnheim hocken,
       eventuell sogar mit Frau und Kindern. Dann findet er endlich eine Arbeit.
       Doch von seinem Lohn werden ihm dann die Kosten für die Unterkunft
       abgezogen. Das macht pro Person je nach Unterkunft 600 bis 850 Euro
       monatlich. So kommen bei einer vierköpfigen Familie schnell 2.500 Euro
       Wohnkosten zusammen – eine hohe Miete für jemanden, der gerade ins
       Berufsleben einsteigt.
       
       Abgesehen davon, dass viele Beobachter sich seit Langem fragen, wieso das
       Amt bei solchen Heimkosten nicht einfach edle Premiumwohnungen für
       Geflüchtete anmietet: Man braucht keine großen Rechenkünste, um
       festzustellen, dass bei solchen Wohnkosten vom Lohn für die meisten Jobs
       wenig bis gar nichts übrig bliebe – was nicht gerade ein Spitzenanreiz ist,
       eine Arbeit anzunehmen.
       
       ## Bald gedeckelt
       
       Nach zahlreichen Beschwerden von Flüchtlingsorganisationen über diese
       integrationspolitische Absurdität – denn wollen nicht alle, dass
       Geflüchtete so schnell wie möglich arbeiten? – hat die Politik nun ein
       Einsehen. Ab dem 1. Januar werden die Eigenanteile an den Wohnheimkosten
       für Geflüchtete, die arbeiten, gedeckelt sein: 344 Euro für eine Person,
       590 Euro für zwei, maximal 738 Euro für drei und 984 Euro für vier
       Personen. Ab der fünften Person ist der Beitrag gekappt. Für Studierende
       und Auszubildende, die ansonsten keine staatlichen Leistungen bekommen,
       beträgt der Eigenanteil sogar nur 210 Euro.
       
       Die Regelung gelte vorläufig, bis eine komplett neue
       Nutzungsentgeltverordnung für alle Wohnheime Berlins erarbeitet sei,
       erklärte die Sprecherin von Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) auf
       taz-Anfrage. „Bislang waren die Beiträge ja unangemessen und zu hoch“,
       findet auch sie – sprich: eine klassische Politik des Fehlanreizes.
       
       Christian Lüder von „Berlin hilft“, der den bisherigen Missstand mehrfach
       angeprangert hatte, ist jedenfalls zufrieden: „Das ist ein echter
       Fortschritt.“ Schließlich wollten ja alle, dass mehr Flüchtlinge arbeiten
       gehen.
       
       17 Oct 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
       ## TAGS
       
   DIR Wohnungsnot
   DIR Unterbringung von Geflüchteten
   DIR Geflüchtete
   DIR Schwerpunkt Flucht
   DIR Katrin Lompscher
   DIR Frankfurt/Main
       
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