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       # taz.de -- Streit um werbliche Posts bei Instagram: Alles Werbung? Ja, nein, vielleicht
       
       > Bei Instagram müssen viele Fotos mit einem Werbehinweis versehen werden.
       > Das Model Fiona Erdmann geht gerichtlich dagegen an.
       
   IMG Bild: Ist das schon Werbung?
       
       Was, das ist Werbung? Diese Frage stellt man sich aktuell immer häufiger,
       wenn man durch Instagram scrollt, ein Social-Media-Dienst, auf dem Fotos
       und kurze Videos geteilt werden. Denn immer mehr Posts werden [1][von den
       Nutzerinnen und Nutzern] als Werbung gekennzeichnet – ohne auf den ersten
       Blick ersichtlichen Grund. Wie ist es dazu gekommen?
       
       Lange Zeit bewegten sich die populärsten Personen bei Instagram in einem
       sehr dunklen Graubereich. Diese InfluencerInnen trugen Klamotten, aßen Eis,
       tranken was, [2][ließen sich dabei fotografieren] – und am Ende war nicht
       klar, ob der Instagram-Nutzer das Foto einfach nur so gemacht hat und die
       Kleidung trägt, das Getränk trinkt oder das Eis isst, weil er oder sie es
       eben mag, oder weil es sich um einen Werbeauftrag mit Bezahlung handelte.
       
       Mittlerweile ist das anders, denn zum einen wurde die Forderung nach
       Transparenz immer lauter. Zum anderen gehen Wettbewerbshüter wie der
       Verband Sozialer Wettbewerb massiv gegen die Intransparenz vor, indem er
       mehrere Hundert Influencer abmahnt, verklagt, von ihnen Bußgelder
       einfordert und sie Unterlassungserklärungen unterzeichnen lässt.
       
       Instagram selbst hat darauf reagiert und eine Funktion eingerichtet, mit
       der Influencer einen Beitrag sehr leicht als bezahlte Werbung kennzeichnen
       können.
       
       ## Finanzieller Verdienst nicht mehr entscheidend
       
       Der Verband Sozialer Wettbewerb geht aber weiter: Er mahnt und klagt auch,
       wenn es sich bei einem Foto gar nicht um eine bezahlte Werbe-Partnerschaft
       handelt. Im Verständnis des Verbands reicht manchmal schon die Verlinkung
       zu einem anderen Instagram-Account aus, damit es als Werbung gekennzeichnet
       werden muss.
       
       Ob finanzieller Verdienst hinter einem Foto steckt, scheint hier nicht mehr
       entscheidend zu sein. Und damit ist er nicht alleine: Entscheidender ist
       laut eines Urteils des Berliner Landgerichts vom Mai, ob ein Account
       tatsächlich nur privat oder geschäftlich betrieben wird.
       
       Am Freitag stand deshalb nun erneut eine Influencerin vor Gericht: Fiona
       Erdmann, einst Kandidatin bei „Germany’s Next Topmodel“, sieht nicht ein,
       warum sie ein Foto als Werbung hätte kennzeichnen sollen, denn sie habe von
       niemandem Geld für dieses Fotos bekommen, sondern sogar selbst Geld dafür
       ausgegeben, um unter anderem den Fotografen zu bezahlen.
       
       Aber: Weil sie den Instagram-Account des Fotografen dann auf dem Foto
       verlinkt hat, mache sie Werbung für diesen, so der Vorwurf des Verbands
       Sozialer Wettbewerb. Er fordert, dass dies als Werbung im Text unter dem
       Foto transparent gemacht werden müsse. Erdmann wirft dem Verband vor, hier
       eine Gesetzeslücke auszunutzen, weil es „kein 100% auf die sozialen Medien
       abgestimmtes Gesetz gibt“, wie sie bei – natürlich – Instagram schrieb.
       
       ## Tags führen in die Irre
       
       Sie hat die Hashtag-Kampagne #freedomoftagging gestartet. Sie will
       erreichen, dass Instagram-Posts, die nicht wegen eines Werbevertrags
       entstanden sind, auch nicht als solche gekennzeichnet werden müssen, auch
       wenn auf dem Foto andere Accounts markiert werden. Denn diese Kennzeichnung
       führe die Instagram-Nutzer nur in die Irre.
       
       Damit hat sie nicht völlig Unrecht: Dass mittlerweile immer mehr
       Instagram-Posts als Werbung gekennzeichnet werden, führt aktuell nicht zu
       mehr Transparenz, sondern zu immer mehr Verwirrung. Privatpersonen treffen
       sich auf einen Kaffee, posten davon ein Foto auf der Plattform, verlinken
       auf dem Foto ihre gegenseitigen Instagram-Accounts und vielleicht auch das
       Café oder Restaurant – und markieren das dann als Werbung, weil sie Angst
       haben, sonst auch abgemahnt zu werden.
       
       So wird allerdings nicht mehr Klarheit geschaffen, sondern es wird sogar im
       Gegenteil unübersichtlicher, was jetzt tatsächlich Werbung ist – und was
       nicht.
       
       Ein Urteil im Fall Fiona Erdmann gab es am Freitag erst mal nicht, die
       Verhandlung geht im November weiter.
       
       14 Oct 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Produktwerbung-in-sozialen-Medien/!5420100
   DIR [2] /Berufswunsch-Influencer/!165973
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Juliane Fiegler
       
       ## TAGS
       
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