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       # taz.de -- Ermittlungen gegen Dieter Romann: Bundespolizei-Chef ein Rechtsbrecher?
       
       > Dieter Romann flog in den Irak um einen mutmaßlichen Mörder nach
       > Deutschland zu holen. Nun wird gegen ihn wegen Freiheitsberaubung
       > ermittelt.
       
   IMG Bild: Nachspiel für eine juristisch heikle Mission: Dieter Romann
       
       Berlin taz | Die Aktion war mehr als ungewöhnlich: Im Juni war
       Bundespolizeichef Dieter Romann in den Nordirak geflogen, um den
       mordverdächtigen Ali B. nach Deutschland zu holen. Der Iraker soll zuvor
       die 14-jährige Susanna F. aus Mainz erstochen haben und war geflüchtet.
       Romann brachte ihn persönlich zurück – und erregte damit schon damals
       einiges Aufsehen.
       
       Nun könnte die Mission auch ein juristisches Nachspiel für den obersten
       Bundespolizisten haben: Am Donnerstag wurde bekannt, dass die
       Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen Romann wegen des Verdachts der
       Freiheitsberaubung ermittelt. Das Verfahren werde schon seit Längerem
       geführt, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main
       der taz. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. Das Ergebnis der
       Ermittlungen ist offen.
       
       Bereits nach der Aktion im Juni gab es Anzeigen gegen Romann, unter anderem
       von einem Strafverteidiger. Ali B. soll im Mai Susanna F. vergewaltigt und
       ermordet haben. Die Tat sorgte für große Schlagzeilen. Der Iraker setzte
       sich in seine Heimat, die kurdische Region im Nordirak, ab. Kurdische
       Sicherheitskräfte nahmen Ali B. dort schließlich fest und übergaben ihn am
       Flughafen Erbil mehreren Bundespolizisten – darunter dem eigens angereisten
       Chef Dieter Romann. Zusammen flogen sie in einer Lufthansa-Maschine zurück
       nach Frankfurt/Main.
       
       Schon kurz danach gingen mehrere Anzeigen gegen Romann ein, unter anderem
       von einem Strafverteidiger. Was hatte Romann in Erbil zu suchen? Und wie
       konnte Ali B. im Flieger landen, obwohl es kein offizielles
       Auslieferungsersuchen des Auswärtigen Amtes an die irakische Regierung in
       Bagdad gab? Die Bundesregierung deklarierte den Vorgang damals als
       Abschiebung. Aber auch das Bundesinnenministerium lavierte: Erst wurde
       behauptet, man habe von der Aktion erst nachträglich erfahren, dann wusste
       man doch vorab Bescheid.
       
       ## „Niemand der Freiheit beraubt“
       
       Romann selbst ließ sich am Donnerstag von seinem Sprecher verteidigen. „Ich
       darf Ihnen versichern, dass der Präsident des Bundespolizeipräsidiums
       niemanden der Freiheit beraubt hat“, beteuerte dieser. Es seien kurdische
       Behörden gewesen, die Ali B. damals festgenommen und in das Flugzeug in
       Erbil gebracht hätten. Die Bundespolizisten an Bord – darunter auch Romann
       – hätten „ausschließlich ihre Aufgaben zum Schutz des Luftverkehrs und der
       an Bord befindlichen Passagiere“ wahrgenommen, so der Sprecher.
       
       Ob diese Version die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main überzeugt, wird man
       sehen. Ali B. sitzt bis heute in Untersuchungshaft. Die Tötung von Susanna
       F. soll er gegenüber Ermittlern eingeräumt haben.
       
       27 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Konrad Litschko
       
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