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       # taz.de -- Klage gegen Spaniens Sofortabschiebung: Über den Zaun – zurück nach Marokko
       
       > Spanien steht wegen seiner Abschiebepraxis vor dem europäischen
       > Menschenrechtshof am Pranger. Der Vorwurf: unerlaubte Massenausweisung.
       
   IMG Bild: Hohe Hürden: Flüchtlinge auf dem Grenzzaun von Mellia
       
       Straßburg taz | Darf Spanien Afrikaner, die die Zäune der Enklave Melilla
       überklettern, sofort wieder nach Marokko zurückschicken? Darüber muss jetzt
       die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
       entscheiden. Am Mittwoch fand in Straßburg die Verhandlung statt. „Der
       Gerichtshof muss klarstellen, dass auch Geflüchtete und Migranten Rechte
       haben“, sagte Wolfgang Kaleck, vom European Center for Constitutional and
       Human Rights, auf dessen Initiative das Straßburger Verfahren zurückgeht.
       
       Die Stadt Melilla gehört zu Spanien, liegt aber in Nordafrika an der
       marokkanischen Küste. Regelmäßig versuchen afrikanische Flüchtlinge, dort
       auf spanischen Boden zu gelangen, um einen Asylantrag nach EU-Recht stellen
       zu können. Die Enklave ist deshalb von drei Zäunen umgeben, die drei bis
       sechs Meter hoch sind.
       
       Im August 2014 versuchte eine Gruppe von 70 bis 80 Afrikanern die Zäune zu
       überwinden. Mit dabei waren die beiden Kläger, ein Mann aus Mali und der
       andere aus der Elfenbeinküste. Als sie nach einigen Stunden vom dritten und
       letzten Zaun herunterstiegen, legte ihnen die spanische Polizei
       Handschellen an und schickte sie sofort auf die marokkanische Seite zurück.
       
       Die Kläger und ihre Unterstützer sehen darin eine unerlaubte
       Massenausweisung, weil Spanien keinerlei Prüfung der jeweiligen
       persönlichen Situation vornahm. Eine siebenköpfige Kammer des EGMR gab den
       Klägern im Oktober 2017 Recht und billigte ihnen je 5.000 Euro
       Schadensersatz zu. Dagegen legte Spanien Rechtsmittel ein und verlangte
       eine Entscheidung der 17-köpfigen Großen Kammer des EGMR.
       
       „Das Urteil der Kammer ist unausgewogen“, kritisierte jetzt Rafael Cavero,
       der Vertreter Spaniens. „Wenn Spanien den Zugang zu seinem Territorium
       verhindert, ist das keine Ausweisung“, kein Ausländer habe ein Recht auf
       Einreise nach Spanien. Wer Asyl beantragen wolle, habe genügend andere
       Möglichkeiten, argumentierte Cavero, auch direkt an der Grenze.
       
       ## „Rein theoretische Möglichkeiten“
       
       Für Carsten Gericke, den Anwalt der Kläger (die nicht anwesend waren), sind
       das „rein theoretische Möglichkeiten“, die in der Praxis nicht
       funktionieren, vor allem nicht für Menschen aus Subsahara-Afrika. Es gehe
       auch nicht nur um die Möglichkeit, Asyl zu beantragen, so Gericke, „wer
       spanischen Boden betritt, könnte auch geltend machen, dass ihm in Marokko
       Misshandlungen drohen“. Wenn eine ganze Gruppe von Ausländern aus dem Land
       geschafft wird, ohne auch nur ihre Identität festzustellen sei das ganz
       eindeutig eine verbotene Kollektivausweisung, so Gericke.
       
       Das Urteil wird in einigen Wochen verkündet. Es ist unwahrscheinlich, dass
       die Große Kammer des EGMR der spanischen Argumentation folgt. Die Chance,
       dass Spanien das Urteil dann ohne großes Murren umsetzt, ist relativ gut.
       Denn der neue Regierungschef Pedro Sánchez von den Sozialisten hat vor dem
       spanischen Verfassungsgericht selbst eine (noch nicht entschiedene) Klage
       gegen die Praktiken an der spanischen Außengrenze eingereicht.
       
       26 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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