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       # taz.de -- Auf Wunsch von Horst Seehofer: 800 Euro für einen Pass
       
       > Flüchtlinge aus Syrien oder Eritrea werden zur Botschaft geschickt, wenn
       > sie Reisedokumente benötigen. Die Koalition ist gespalten.
       
   IMG Bild: Lieber nicht: viele Eritreer meiden die Botschaft ihres Landes (Symbolbild)
       
       Der Umgang mit subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen führt zu Streit in
       der rot-rot-grünen Koalition. Seit Mai schickt die Innenverwaltung von
       Senator Andreas Geisel (SPD) diese Menschen zu den Botschaften ihrer
       Herkunftsländer, um sich Pässe ausstellen zu lassen. Ohne Pass gibt es
       keinen Ausweis – und ohne den darf man Deutschland nicht verlassen.
       
       „Anders als bei Asylberechtigten ist es subsidiär Schutzberechtigten
       grundsätzlich zuzumuten, sich einen Nationalpass von ihrer Botschaft zu
       beschaffen“, sagt eine Sprecherin der Innenverwaltung der taz. Das sieht
       die grüne Abgeordnete Bettina Jarasch anders: „Hier sollte Berlin seinen
       Kurs ändern. Wir alle wissen, dass subsidiär Schutzbedürftige in ihren
       Herkunftsländern nicht weniger gefährdet sind als Asylberechtigte. Darum
       kann es Gefahren bergen, wenn man sie zu den Auslandsvertretungen schickt.“
       
       Als Beispiel nennt Jarasch Syrien: „Wir wissen, dass das Regime dort
       schwarze Listen führt. Weiß es vom Aufenthalt eines Syrers in Berlin, kann
       das für Angehörige, die noch in Syrien leben, eine Gefahr bedeuten.“ Diese
       Bedenken teilt der Linke Hakan Taș. „In Syrien lebende Verwandte bekommen
       Besuch vom Geheimdienst, wenn der weiß, dass Angehörige im Ausland leben.
       Berlin muss seinen Ermessensspielraum nutzen und den subsidiär
       Schutzbedürftigen nicht den Gang zur Botschaft des Verfolgerstaates
       zumuten.“
       
       Jarasch zufolge hat Berlin diese Praxis im Mai eingeführt – auf Wunsch von
       Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der sich eine bundeseinheitliche
       Regelung gewünscht hatte. Viele andere Bundesländer würden subsidiär
       schutzberechtigte Flüchtlinge schon länger zu den Botschaften ihrer
       Herkunftsländer zur Passbeschaffung schicken, so die Grüne. In der Praxis
       leben viele subsidiär Schutzberechtigte aber in Berlin schon seit drei
       Jahren ohne Reisedokumente, denn die Ausländerbehörde verzögerte die
       Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, der Asylberechtigten
       statt eines Passes des Heimatlandes gegeben wurde. Bis Mai bestand noch
       Hoffnung auf Änderung.
       
       ## Kein Geld für die Diktatur
       
       Betroffen ist etwa Ibrahim A. aus Eritrea. Er bekam Ende 2016 den
       subsidiären Schutzstatus und hat bis heute nur einen Ausweisersatz aus
       Papier, weil die Ausländerbehörde nicht damit hinterherkam, ihm andere
       Papiere auszustellen. Im Dezember möchte A. seinen Onkel in Norwegen
       besuchen, er soll bei dessen Hochzeit Trauzeuge sein. Doch ohne Pass darf
       der Mann, der in Berlin eine Ausbildung macht, Deutschland nicht verlassen.
       Und den soll er sich in der eritreischen Botschaft holen.
       
       „Die Botschaft werde ich in meinem Leben nie betreten“, sagt er der taz.
       „Die verlangt von jedem Eritreer im Ausland, 2 Prozent seines
       Bruttoeinkommens ab der Flucht zu zahlen. Ohne diese 2 Prozent gibt es
       keine Dokumente. Ich habe doch Eritrea nicht verlassen, um der Diktatur
       mein Geld zu geben!“
       
       Aus Sicht der Innenverwaltung ist es „eritreischen Staatsangehörigen
       grundsätzlich möglich, über die eritreischen Auslandsvertretungen“ Urkunden
       zu beschaffen, sagt eine Sprecherin der Behörde zur taz. „Insbesondere auch
       die Passbeschaffung ist möglich.“
       
       Freweney Habtemariam vom eritreischen Verein Eridac weist darauf hin, dass
       neben der zweiprozentigen „Diasporasteuer“, die sogar auf Sozialhilfe und
       Hartz IV anfällt, auch die Unterschrift unter ein Dokument gefordert wird,
       wonach man seine Flucht aus Eritrea und den Asylantrag bereut. Ohne Geld
       und Unterschrift gebe es keinerlei Dienstleistungen der eritreischen
       Botschaft.
       
       ## Nicht im Interesse Berlins
       
       „Es kann nicht im Interesse Deutschlands und Berlins sein, mit
       Steuermitteln eines der diktatorischsten Regime der Welt zu finanzieren.
       Darum muss die Ausländerbehörde darauf verzichten, von Eritreern
       Heimatdokumente abzufordern“, sagt sie. Das belaste die Flüchtlinge sehr.
       
       Jens-Martin Rode, der sich in einer Willkommensgruppe für syrische
       Flüchtlinge engagiert, sieht das für Syrer ähnlich: „Das Assad-Regime, das
       auf vielen internationalen Sanktionslisten steht, finanziert sich auch über
       Gebühren für Pässe, zu deren Entrichtung die im Ausland lebende Landsleute
       gezwungen werden.“
       
       Ein syrischer Pass habe nur eine Gültigkeit von zwei bis drei Jahren und
       koste je nach Einzelfall zwischen 200 und 800 Euro. „Eine alleinerziehende
       Mutter, die ich unterstütze, musste für sich und ihre beiden Kinder 1.200
       Euro Passgebühr für zwei Jahre zahlen. Es kann nicht sein, dass Berlin über
       den Umweg subsidiär schutzbedürftiger Flüchtlinge das syrische Regime
       finanziert.“
       
       Der SPD-Innenpolitiker Frank Zimmermann verteidigt gegenüber der taz das
       Vorgehen seines Genossen Andreas Geisel. „Im April haben sich Bund und
       Länder geeinigt, einheitlich zu verfahren. Damit hat Berlin seine
       großzügigere Regel aufgegeben. Das kann ich nicht kritisieren.“
       
       19 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marina Mai
       
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