URI:
       # taz.de -- Staatlicher Umgang mit NS-Opfern: Regierung will sich Zeit lassen
       
       > Die Linksfraktion fordert, dass NS-Opfer im Alten- oder Pflegeheim
       > schnell eine höhere Opferrente erhalten. Die große Koalition hat es nicht
       > eilig.
       
   IMG Bild: Olaf Scholz (SPD) lässt bislang keine größere Bereitschaft zu einer baldigen Änderung der bestehenden Regelungen für die NS-Opferrenten erkennen
       
       Berlin taz | Es gibt Sätze, die lassen frösteln. Dieser, den das
       sozialdemokratisch geführte Bundesfinanzministerium im besten
       Bürokratendeutsch formuliert hat, gehört dazu: „Es wird geprüft, in den
       nächsten Jahren in mehreren Teilschritten die pauschalisierten Leistungen
       auf das Niveau der gesetzlichen Mindestrente nach dem
       Bundesentschädigungsgesetz anzuheben.“
       
       Was harmlos daherkommt, ist in Wahrheit ein nur schwer erträglicher
       Zynismus. Denn bei denjenigen, um die es geht, handelt es sich um Opfer der
       NS-Diktatur. Wenn die Bundesregierung ihre Prüfung abgeschlossen hat, ob
       ihre Leistungen in den nächsten Jahren in mehreren Teilschritten angehoben
       werden können, dürfte kaum noch einer von ihnen am Leben sein.
       
       Der oben zitierte Satz stammt aus der Antwort der Bundesregierung auf eine
       kleine Anfrage der Linksfraktion, bei der es um die Kürzung von Leistungen
       für NS-Opfer beim Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim geht. [1][Anlass war
       der Fall des am 5. Juli verstorbenen 96-jährigen Wehrmachtdeserteurs Ludwig
       Baumann], dessen monatliche „Härtefallbeihilfe“ die zuständige
       Generalzolldirektion Köln rückwirkend von 645,91 Euro auf 352 Euro
       monatlich heruntergekürzt hatte. Die Aufforderung der Behörde, insgesamt
       3.453,46 Euro zurückzuzahlen, wurde an ihn zwölf Tage nach seinem Tod
       verschickt. Nun soll sein Sohn André Baumann zahlen.
       
       Ludwig Baumann erhielt eine Opferrente nach den [2][„Richtlinien der
       Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen
       Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes“]. Derzeit
       bezieht nur noch ein sehr kleiner Kreis auf dieser Grundlage Leistungen,
       die laut den Härterichtlinien „den Betroffenen als Ausgleich für das
       erlittene Unrecht zugute kommen“ sollen.
       
       ## BEG-Mindestrente zwischen 500 und 600 Euro
       
       Nach Auskunft der Bundesregierung geht es um gerade mal noch 130 NS-Opfer.
       Davon leben 29 inzwischen in einem Alten- oder Pflegeheim. Dass sie weniger
       Geld bekommen, hält die Linksparteiabgeordnete Ulla Jelpke für
       unakzeptabel. Es sei ein Unding, „bei pflegebedürftigen NS-Opfern pauschal
       den Rotstift anzusetzen“. Das sei „kein würdiger Umgang mit Menschen, die
       von den Nazis gequält und auch von der Bundesrepublik über Jahrzehnte
       verachtet worden sind“, sagte sie der taz.
       
       „Der ganze Ansatz der Entschädigungspolitik ist schon falsch“, kritisiert
       Jelpke. „Es gibt doch überhaupt keine Rechtfertigung dafür, dass Anträge
       nach dem Bundesentschädigungsgesetz seit 1969 nicht mehr gestellt werden
       können.“ Diese Einschränkung ist der Grund dafür, dass Baumann wie auch
       zahlreiche andere ehemalige KZ-Insassen, Zwangssterilisierte und
       Euthanasie-Geschädigte überhaupt die Härterichtlinien in Anspruch nehmen
       mussten und keine Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz bekamen.
       
       Die BEG-Mindestrente bewegt sich zwischen 500 und 600 Euro. Jelpke fordert,
       „so schnell wie möglich“ die Opferrente auch für Betroffene im Alten- oder
       Pflegeheim auf dieses Niveau anzuheben. Das würde „das jetzige Unrecht in
       den Entschädigungsregelungen zumindest abmildern“, so Jelpke. „Wir werden
       in den nächsten Wochen einen entsprechenden Antrag einbringen.“
       
       Die Erfolgsaussichten sind allerdings mehr als ungewiss.
       Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) lässt bislang jedenfalls keine
       größere Bereitschaft zu einer baldigen Änderung der bestehenden Regelungen
       erkennen. Mit Blick auf den Fall Baumann rechtfertigt er stattdessen in
       einem Brief an die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz die
       bisherige Praxis.
       
       Ludwig Baumann sei ein „herausragender Zeitzeuge“ gewesen, der ihm „aus
       mehreren persönlichen Begegnungen in lebhafter Erinnerung“ geblieben sei,
       schreibt Scholz. Doch die Leistungskürzung in seinen letzten Lebensmonaten
       und die Rückzahlungsforderung an seinen Sohn seien trotzdem völlig korrekt:
       „Nach dem uns hier ersichtlichen Unterlagen ist das Verfahren entsprechend
       den Vorgaben der AKG-Härterichtlinien durchgeführt worden und daher nicht
       zu beanstanden“, heißt es in dem Schreiben vom 5. September, das der taz
       vorliegt.
       
       Die [3][Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz] will sich damit
       jedoch nicht abfinden. „Aus Gründen des Respekts und der Billigkeit
       gegenüber den wenigen überlebenden NS-Opfern und ihren Angehörigen“ solle
       sich der Finanzminister doch bitte dafür einsetzen, dass die derzeitigen
       Vorschriften „schnellstmöglich geändert werden“ und Kürzungen künftig
       unterbleiben, appelliert Schriftführer Günter Knebel an Scholz.
       
       14 Sep 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Behoerdlicher-Umgang-mit-NS-Opfern/!5520833
   DIR [2] http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28032011_BMF.htm
   DIR [3] http://upgr.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Pascal Beucker
       
       ## TAGS
       
   DIR NS-Verfolgte
   DIR NS-Opfer
   DIR Bundesministerium der Finanzen (BMF)
   DIR NS-Verfolgte
   DIR Alten- und Pflegeheime
   DIR NS-Verfolgte
   DIR Deserteur
   DIR Erinnerung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Bundesregierung lenkt ein: Keine Kürzung von NS-Opferrenten
       
       Auch nach dem Umzug in ein Pflegeheim haben NS-Verfolgte Anspruch auf die
       volle Opferrente. Das Finanzministerium schafft die bisherige Kürzung ab.
       
   DIR Großkonzerne kassieren bei Pflege: Senioren locken Investoren
       
       Großkonzerne kaufen sich in Pflegeheime ein und hoffen auf satte Gewinne.
       Der Vorwurf: Diese gehen auf Kosten von Qualität und Personal.
       
   DIR Zahlungen an NS-Opfer: 1.500 Euro für erlittenes Unrecht
       
       Mehrere hundert ehemalige Ghettoinsassen haben inzwischen einen
       „Rentenersatzzuschlag“ erhalten. Für viele kam die Leistung zu spät.
       
   DIR Behördlicher Umgang mit NS-Opfern: Deutsche Gründlichkeit
       
       Der Sohn von Wehrmachtdeserteur Ludwig Baumann soll mehr als 3.000 Euro
       zurückzahlen. Die seien zu Unrecht als NS-Opferrente überwiesen worden.
       
   DIR Umbennung von Bundeswehr-Kasernen: Überholte Erinnerungskulturen
       
       Zum ersten Mal wird kein Held, sondern ein Soldat auf Augenhöhe Namensgeber
       einer Kaserne. Überlegungen zu einem Paradigmenwechsel.
       
   DIR Bundestag hebt Urteile auf: Rehabilitation für "Kriegsverräter"
       
       Der Deutsche Bundestag hat am Dienstag sämtliche "Kriegsverräter" aus der
       NS-Zeit rehabilitieren. Das Ringen um diesen Antrag ging über Jahre.
       
   DIR NS-Justiz: Die ehrhaften Verräter
       
       In Hamburg ist der erste Stolperstein für einen Wehrmachts-Deserteur
       eingeweiht worden. Dessen Freund Ludwig Baumann hat dafür gekämpft - und
       dafür, dass endlich auch "Kriegsverräter" rehabilitiert werden.