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       # taz.de -- Flüchtlingsinitiative vs. Sozialbehörde: Streit um Schulpflicht
       
       > Das Bremer Jugendamt hindere unbegleitete minderjährige Geflüchtete, sagt
       > die Flüchtlingsinitiative. Absurd, sagt die Sozialbehörde.
       
   IMG Bild: Minderjährig oder nicht? Die Altersfeststellung ist der Kern des Problems in Bremen
       
       Bremen taz | Es klingt alarmierend, was die Flüchtlingsinitiative Bremen
       schreibt: „Jugendamt drangsaliert Minderjährige“, ist der Titel einer
       Pressemitteilung zum Umgang des Jugendamtes mit unbegleiteten
       minderjährigen Geflüchteten. MitarbeiterInnen verschiedener
       Jugendhilfeeinrichtungen seien an die Flüchtlingsinitiative herangetreten
       und sprächen von einer „Atmosphäre der Angst und Bedrohung“ – durch das
       Jugendamt.
       
       Die Vorwürfe im Einzelnen: Obgleich 16 minderjährige Geflüchtete im
       Eilverfahren in die sogenannte „vorläufige Inobhutnahme“ der Jugendhilfe
       gekommen sind, hindere das Jugendamt sie systematisch am Schulbesuch –
       trotz Schulpflicht. Den BetreuerInnen sei verboten worden, die Jugendlichen
       an Schulen anzumelden und sie morgens für den Schulbesuch zu wecken. Auch
       mit den AnwältInnen der Jugendlichen dürften sie keinen Kontakt aufnehmen.
       
       „Ich weise entschieden den Vorwurf zurück, dass das Jugendamt die
       pädagogische Arbeit mit Jugendlichen behindere oder dass Mitarbeiter der
       Träger unter Druck gesetzt werden“, sagt dagegen Bernd Schneider, Sprecher
       von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne).
       
       Eine Schulpflicht gelte nur bei Minderjährigen – die Bildungsbehörde müsse
       daher im Streitfall die Entscheidung abwarten, ob es sich wirklich um einen
       Minderjährigen handelt. „Die Alterseinschätzung ist eine bundesgesetzliche
       Vorgabe“, so Schneider weiter, und ohne ein abgeschlossenes Verfahren sei
       die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe überhaupt nicht zulässig.
       
       Der Kern des Problems liegt dabei in der Altersfeststellung. Die
       Betroffenen sagen, sie seien minderjährig – das Jugendamt ist anderer
       Ansicht. Und ein Eilverfahren bedeutet noch lange keine abschließende
       Entscheidung. Das Jugendamt bestimmt das Alter der unbegleiteten
       Geflüchteten mittels „qualifizierter Inaugenscheinnahme“.
       
       Das bedeutet: Zwei MitarbeiterInnen plus Dolmetscher verschaffen sich im
       Gespräch einen Eindruck über die „Gesamtpersönlichkeit des Antragstellers“.
       Sie achten dabei auf körperliche Merkmale wie Stimmlage, Bartwuchs und
       Gesichtszüge sowie das Verhalten während des Gesprächs. So ist es im
       Sozialgesetzbuch festgelegt. In Zweifelsfällen folgt eine
       Zahnstandsuntersuchung. Seit August kann das Jugendamt zusätzlich eine
       Röntgenuntersuchung des Handwurzelknochens und des Schlüsselbeinknochens
       heranziehen.
       
       Die Ausweitung der medizinischen Untersuchungen geht auf drei Beschlüsse
       des Oberverwaltungsgerichts zurück, das dabei auch die Empfehlungen der
       „Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik“ berücksichtigt hat.
       
       Das Jugendamt habe zudem überhaupt kein eigenes Interesse, einem
       Jugendlichen die Anerkennung als solchem zu verwehren, sagt Sprecher
       Schneider. Denn faktisch würden alle Jugendlichen, die in Bremen Aufnahme
       begehren, in andere Bundesländer umverteilt. „Insofern ist es nicht
       ersichtlich, warum das Jugendamt besonders restriktiv bei der Anerkennung
       von Minderjährigkeit vorgehen sollte, wenn es doch die Konsequenzen –
       nämlich Aufnahme in die Jugendhilfe – gar nicht selbst zu tragen hätte.“
       
       18 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Karolina Meyer-Schilf
       
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