# taz.de -- Flüchtlingsinitiative vs. Sozialbehörde: Streit um Schulpflicht
> Das Bremer Jugendamt hindere unbegleitete minderjährige Geflüchtete, sagt
> die Flüchtlingsinitiative. Absurd, sagt die Sozialbehörde.
IMG Bild: Minderjährig oder nicht? Die Altersfeststellung ist der Kern des Problems in Bremen
Bremen taz | Es klingt alarmierend, was die Flüchtlingsinitiative Bremen
schreibt: „Jugendamt drangsaliert Minderjährige“, ist der Titel einer
Pressemitteilung zum Umgang des Jugendamtes mit unbegleiteten
minderjährigen Geflüchteten. MitarbeiterInnen verschiedener
Jugendhilfeeinrichtungen seien an die Flüchtlingsinitiative herangetreten
und sprächen von einer „Atmosphäre der Angst und Bedrohung“ – durch das
Jugendamt.
Die Vorwürfe im Einzelnen: Obgleich 16 minderjährige Geflüchtete im
Eilverfahren in die sogenannte „vorläufige Inobhutnahme“ der Jugendhilfe
gekommen sind, hindere das Jugendamt sie systematisch am Schulbesuch –
trotz Schulpflicht. Den BetreuerInnen sei verboten worden, die Jugendlichen
an Schulen anzumelden und sie morgens für den Schulbesuch zu wecken. Auch
mit den AnwältInnen der Jugendlichen dürften sie keinen Kontakt aufnehmen.
„Ich weise entschieden den Vorwurf zurück, dass das Jugendamt die
pädagogische Arbeit mit Jugendlichen behindere oder dass Mitarbeiter der
Träger unter Druck gesetzt werden“, sagt dagegen Bernd Schneider, Sprecher
von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne).
Eine Schulpflicht gelte nur bei Minderjährigen – die Bildungsbehörde müsse
daher im Streitfall die Entscheidung abwarten, ob es sich wirklich um einen
Minderjährigen handelt. „Die Alterseinschätzung ist eine bundesgesetzliche
Vorgabe“, so Schneider weiter, und ohne ein abgeschlossenes Verfahren sei
die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe überhaupt nicht zulässig.
Der Kern des Problems liegt dabei in der Altersfeststellung. Die
Betroffenen sagen, sie seien minderjährig – das Jugendamt ist anderer
Ansicht. Und ein Eilverfahren bedeutet noch lange keine abschließende
Entscheidung. Das Jugendamt bestimmt das Alter der unbegleiteten
Geflüchteten mittels „qualifizierter Inaugenscheinnahme“.
Das bedeutet: Zwei MitarbeiterInnen plus Dolmetscher verschaffen sich im
Gespräch einen Eindruck über die „Gesamtpersönlichkeit des Antragstellers“.
Sie achten dabei auf körperliche Merkmale wie Stimmlage, Bartwuchs und
Gesichtszüge sowie das Verhalten während des Gesprächs. So ist es im
Sozialgesetzbuch festgelegt. In Zweifelsfällen folgt eine
Zahnstandsuntersuchung. Seit August kann das Jugendamt zusätzlich eine
Röntgenuntersuchung des Handwurzelknochens und des Schlüsselbeinknochens
heranziehen.
Die Ausweitung der medizinischen Untersuchungen geht auf drei Beschlüsse
des Oberverwaltungsgerichts zurück, das dabei auch die Empfehlungen der
„Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik“ berücksichtigt hat.
Das Jugendamt habe zudem überhaupt kein eigenes Interesse, einem
Jugendlichen die Anerkennung als solchem zu verwehren, sagt Sprecher
Schneider. Denn faktisch würden alle Jugendlichen, die in Bremen Aufnahme
begehren, in andere Bundesländer umverteilt. „Insofern ist es nicht
ersichtlich, warum das Jugendamt besonders restriktiv bei der Anerkennung
von Minderjährigkeit vorgehen sollte, wenn es doch die Konsequenzen –
nämlich Aufnahme in die Jugendhilfe – gar nicht selbst zu tragen hätte.“
18 Sep 2018
## AUTOREN
DIR Karolina Meyer-Schilf
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