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       # taz.de -- Kommentar AfD und Datenschutz: Kein Verständnis für Mausrutscher
       
       > Ronald Gläser verbreitete den geleakten Haftbefehl auf Twitter. Pikant:
       > Er ist Vorsitzender des Datenschutz-Ausschuss im Abgeordnetenhaus
       
   IMG Bild: Müsste es eigentlich besser wissen: Ronald Gläser im Abgeordneten Haus von Berlin
       
       Berlin taz | Mitglieder rechtspopulistischer Parteien in Deutschland sind
       dafür bekannt, dass ihnen beim Umgang mit sozialen Medien gern die Maus
       ausrutscht. Vielleicht wird dieser feinmotorische Kontrollverlust durch die
       Schnappatmung verursacht, unter der AfD-Funktionäre auf der Höhe
       kalkulierter Empörungswellen leiden. Anders ist es schwer zu erklären,
       warum auch Ronald Gläser, einer von 23 AfD-Mitgliedern im Abgeordnetenhaus,
       vergangene Woche einen geleakten Haftbefehl auf Twitter verbreitete.
       
       Der [1][Haftbefehl gegen den Iraker], der unter Verdacht steht, an der
       tödlichen Messerattacke in Chemnitz beteiligt gewesen zu sein, enthielt
       dessen vollen Namen mit Anschrift. Eine Veröffentlichung ließe sich leicht
       als Aufruf zur Lynchjustiz verstehen. Es bedarf nicht viel Fantasie, um
       sich vorzustellen, was der rechtsextreme Mob, der zwei Tage vor Gläsers
       Post durch Chemnitz zog, mit diesen Informationen gern anstellen würde.
       
       Kritische Geister mögen anmerken, von einem Angehörigen einer Partei, die
       gerne ganze Volksgruppen unter Generalverdacht stellt, sind feine
       Differenzierungen zwischen „Justiz“ und „Selbstjustiz“ oder „verdächtig“
       und „verurteilt“ nicht zu erwarten. Dabei pocht die Law-and-Order-Partei
       AfD auf die penible Einhaltung des Rechtsstaats, wie sie immer wieder in
       Bezug auf Einwanderung und Europas Grenzen betonen.
       
       Gläser ist im Berliner Abgeordnetenhaus Vorsitzender des Ausschusses für
       Datenschutz und sollte bestens darüber Bescheid wissen, dass die
       Verbreitung von Haftbefehlen auf Twitter nicht nur aus
       datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich ist. Die Veröffentlichung
       amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens stellt nach Paragraf 353d des
       Strafgesetzbuches eine Straftat dar. Bestimmt mal wieder nur ein
       Missverständnis, dass ein rechts-liebender AfDler wie Gläser in voller
       Absicht so einen fragwürdigen Post veröffentlicht, auch wenn er ihn nach
       kurzer Zeit wieder löschte.
       
       ## Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen
       
       Andere zeigen weniger Verständnis für Mausrutscher: Eine Privatperson
       erstattete Anzeige, die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Ermittlungen
       aufnimmt. Auch aus dem Parlament kommt Kritik. Gläsers Post zeige „seine
       Einstellung zum Rechtsstaat und zum Datenschutz“, so Niklas Schrader
       (Linke).
       
       Der Ex-Pirat und jetzige FDP-Abgeordnete Bernd Schlömer legte Gläser auf
       Twitter einen Rücktritt als Ausschussvorsitzender nahe, sollten sich die
       Vorwürfe bestätigen.
       
       Auch die Berliner Datenschutzbeauftragte beabsichtigt eine Prüfung.
       Bußgelder und weitere Strafanzeigen könnten die Folge sein.
       
       Immerhin ist Ronald Gläser mit seinem vermeintlichen Missgeschick nicht
       allein in seiner Partei. Bundestagsabgeordneter Stephan Protschka postete
       den Haftbefehl ebenfalls, und gegen einen AfD-Kreisverband in Thüringen
       laufen bereits Ermittlungen.
       
       5 Sep 2018
       
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