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       # taz.de -- Haftstrafen für Schwarzfahren: Wer zu arm ist, kommt in den Knast
       
       > Jährlich sitzen etwa 7.000 Schwarzfahrer im Gefängnis. Sie verbüßen eine
       > Ersatzfreiheitsstrafe.
       
   IMG Bild: Der öffentlicher Nahverkehr ist eine Lebensader
       
       Herr B. erscheint nicht. Zweimal hat ihn Richterin Pelz an diesem heißen
       Augustmorgen aufgerufen. Er soll in Saal 134 im Gebäude B des Amtsgerichts
       Berlin-Moabit erscheinen. Sie wartet. Fünf Minuten. Zehn Minuten. Nichts
       passiert. Dann vollstreckt sie das Urteil: Der Strafbefehl wird
       rechtskräftig, Herr B. muss zahlen: ein Bußgeld für das Erschleichen von
       Leistungen und die Verhandlungskosten.
       
       Sein Verteidiger kann nichts für ihn tun: Ihm fehlt eine Vollmacht. Während
       er seine Akten in die Tasche steckt, wirbt er – und es wirkt charmant –
       doch noch einmal bei der Richterin um Verständnis: Wie einfach man zum
       Erschleichen dieser Leistung komme, sagt er, habe er neulich in Hamburg
       erlebt: „Da war mit einem Mal ein Teil meines Zuges privat, und mein Ticket
       galt nicht.“ Die Richterin nickt.
       
       Noch im nach abgestandenem Schweiß riechenden Gerichtssaal stehend, sagt
       sie, dass niemand möchte, dass Verfahren wegen Beförderungserschleichung
       mit Haft enden. Die Medien berichteten jedoch einseitig. Es gebe viele
       Bemühungen, dass es nicht dazu kommt: Man kann das erhöhte
       Beförderungsentgelt in Raten zahlen oder die Geldbuße durch soziale Arbeit
       ableisten. „Nur, was soll die Justiz tun, wenn jemand auf nichts reagiert?“
       
       Schwarzfahren – das Wort soll vom Jiddischen shwarz = arm abgeleitet sein
       und der sprachlichen Herkunft nach also „arm fahren“ bedeuten – ist eine
       Straftat und wird nach Ermessen der Verkehrsunternehmen meist ab dem
       dritten Mal angezeigt. Dann droht zusätzlich zum erhöhten
       Beförderungsentgelt von 60 Euro auch eine Geldstrafe. Wer die nicht
       begleicht, muss mit Haft rechnen.
       
       Laut Verband Deutscher Verkehrsunternehmen verbüßten deutschlandweit
       zuletzt etwa 7.000 von 230.000 angezeigten Schwarzfahrern eine
       Ersatzfreiheitsstrafe. Allein in Berlin laufen pro Jahr etwa 40.000
       Ermittlungsverfahren wegen Beförderungserschleichung. In der
       Justizvollzugsanstalt Plötzensee saß zeitweise ein Drittel der Insassen
       Ersatzfreiheitsstrafen ab, meist wegen Schwarzfahrens. Ist diese Strafe
       angemessen? Löst man so das Problem?
       
       Das WDR-Politikmagazin „Monitor“ hat bei den Bundesländern nachgefragt, wie
       viel die Verfahren den Staat jährlich kosten. Ergebnis: 200 Millionen Euro.
       Selbst der Deutsche Richterbund spricht sich für die Abschaffung des
       Straftatbestands aus. Durch die strafrechtliche Ahndung von
       Schwarzfahrvergehen kämen die ohnehin schon überlasteten Gerichte an ihr
       Limit.
       
       An diesem Freitag verhandelt eine Kollegin von Richterin Pelz in einem
       anderen Saal des Berliner Amtsgerichts über drei weitere Fälle von
       Beförderungserschleichung: den einer Spanierin, die dreimal ohne Ticket
       gefahren ist, den einer Frau mit Schizophrenie, deren Akte neben 11-maliger
       Beförderungserschleichung auch Ladendiebstahl umfasst, und den eines
       Mannes, der wegen Beförderungserschleichung in sieben Fällen angeklagt
       wird. Niemand erscheint.
       
       Die Spanierin wird noch einmal bestellt, die an Schizophrenie Leidende für
       schuldfähig befunden und zu 80 Tagen verurteilt. „Schizophrenie ist keine
       Entschuldigung“, sagt die Richterin. Der chronische Schwarzfahrer soll das
       nächste Mal von der Polizei vorgeführt werden.
       
       ## 100 Tage Knast
       
       Einer, der schon mal im Gefängnis war wegen viermaliger
       Beförderungserschleichung, steht mit verwuschelten Haaren und schwarzem
       T-Shirt auf dem vollen Bahnsteig des S-Bahnhofs Sonnenallee in Berlin
       Neukölln. Paul soll er hier heißen. Paul Z. Im Jahr 2013 war er im Knast.
       100 Tage lang. Obwohl er mittlerweile eine Monatskarte hat, schätzt er –
       alte Schwarzfahrergewohnheit – die anderen Wartenden ab: Es könnte ja doch
       ein Kontrolleur darunter sein. Er wurde hier schon mal erwischt.
       
       Im Leben des 34-Jährigen lief einiges schief. Der Vater Alkoholiker. Einer,
       der zuschlug. „Schon mit neun habe ich mich geritzt, gezündelt und
       geklaut.“ Hilfeschreie seien das gewesen, Sachen, die ein Kind macht, um zu
       zeigen, dass etwas nicht stimmt. Seine Mutter schickte ihn zum Psychiater.
       Der verabreicht Psychopharmaka.
       
       Er war zwölf, als er von den Medikamenten auf Alkohol und harte Drogen
       umstieg. Mit 14 lief er von zu Hause weg, war fortan einer der Punks, die
       am Berliner Zoo abhingen. Mit 26 bekam er eine drogeninduzierte Psychose:
       Aus der Zeit stammen seine vier Anzeigen. Er dreht sich eine Zigarette,
       leckt am Klebstreifen, sagt: „Schwarzfahren hat mir ’s Genick gebrochen.“
       Deswegen ist er verschuldet und vorbestraft. „Ich kriege keine Wohnung,
       nicht mal ’n Handyvertrag.“
       
       Auf dem Bahnsteig versucht ein junger Mann, ein Straßenmagazin zu
       verkaufen. Die meisten fächern sich Luft zu und warten auf die S-Bahn, ohne
       zu reagieren. Paul Z. wirft ein paar Cent in seinen Pappbecher: „Mehr habe
       ich selber nicht.“
       
       ## Das „trifft nur die sozial Schwachen“
       
       Die Gefängnisstrafen fürs Schwarzfahren – im Juristendeutsch
       „Ersatzfreiheitsstrafen“ genannt – sind eine Blaupause des Zustands der
       Gesellschaft. Paul Z. bringt das mit einem einfachen Satz auf den Punkt:
       „Mit der jetzigen Gesetzeslage wird Armut kriminalisiert.“
       
       Die Soziologin Nicole Bögelein findet das auch: „Die Ersatzfreiheitsstrafe
       trifft nur die sozial Schwachen, da die Zahlungsunfähigkeit quasi
       Voraussetzung zur Verhängung der Strafe ist“, sagt die Mitarbeiterin des
       Instituts für Kriminologie der Universität Köln am Telefon. Sie hat ein
       Buch über die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen geschrieben.
       
       Tatsächlich zeigt eine Studie aus Nordrhein-Westfalen von 2018: Das Delikt
       ist ein Prekariatsproblem. 58 Prozent der Menschen, die eine
       Ersatzfreiheitsstrafe in NRW verbüßen, sind langzeitarbeitslos, 21 Prozent
       obdachlos, 13 Prozent alkoholabhängig, 32 Prozent drogenabhängig. Bei 17
       Prozent ist eine Suizidgefährdung dokumentiert. Wenn sich daraus kein
       politischer Handlungsbedarf ableitet, woraus dann?
       
       In Neugilching, einem Stadtteil von München, steigt Luna S. in die S-Bahn
       und packt ein Schild aus. „Ich fahre ohne Ticket! Alles für alle und zwar
       umsonst!“ steht darauf. Sie fährt bewusst ohne Fahrschein. Und zwar immer.
       Dass Schwarzfahren arme Menschen ins Gefängnis bringen kann, sei einer der
       Gründe, warum sie das tue. Die 21-Jährige versteht das Fahren ohne
       Fahrkarte als Teil ihrer politischen Arbeit.
       
       ## Nulltarif für alle
       
       Es ist heiß an diesem Nachmittag in München, Lunas Freund ist mitgekommen,
       barfuß, die beiden sind schwarz gekleidet und tragen Antifa-T-Shirts. Der
       Waggon ist recht leer, doch Luna S. fragt die wenigen Fahrgäste, ob sie
       einen Flyer mit Argumenten für den Nulltarif wollen. Die meisten schütteln
       den Kopf.
       
       „Mobilität ist ein Menschenrecht“, sagt die Aktivistin, die auch im
       Hambacher Forst gegen den Braunkohletagebau kämpft. Sie fordert die
       Entkriminalisierung von Schwarzfahren und kostenfreie Verkehrsmittel:
       Menschen, die sich kein Ticket leisten können, würden doch in ihrer
       Bewegungsfreiheit und in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
       beschnitten. Zudem findet sie, dass es ökologisch untragbar sei, dass
       öffentliche Verkehrsmittel so teuer sind.
       
       Dass das eine relevante Argumentation ist, meinen auch einige Politiker. Im
       Februar wurde im Bundestag über einen kostenlosen öffentlichen
       Personennahverkehr debattiert. Grüne und Linke waren dafür. Kein Geld,
       meinten die Sprecher beider Parteien, sei kein Argument.
       
       Stefan Gelbhaar von den Grünen sagte: „Das Angebot von Bus und Bahn muss
       gut sein, aber eben auch bezahlbar. Das ist für viele Menschen nicht mehr
       gegeben. Deswegen gibt es so viele Schwarzfahrer.“ Und dann, an die
       Regierungsparteien gerichtet: „Da, wo Sie heute den Diesel subventionieren,
       müssen wir in Zukunft den ÖPNV sowie den Fuß- und Radverkehr unterstützen.“
       
       ## Die Debatte wird kontrovers geführt
       
       Die sozialen und ökologischen Probleme, die mit dem Nahverkehr
       zusammenhängen, sind in der Politik bekannt. In einigen Städten wird seit
       dem Dieselskandal mit 1-Euro-Tickets experimentiert. Auch über
       Beförderungserschleichung wird seit Jahrzehnten kontrovers debattiert.
       
       Im September 2017 sprach sich der nordrhein-westfälische Justizminister
       Peter Biesenbach, CDU, für die Entkriminalisierung des Delikts aus: um die
       Behörden zu entlasten. So setzte er eine neue Diskussion in Gang.
       
       Im April legten die Linke und die Grünen Entwürfe für eine entsprechende
       Gesetzesänderung vor. Die Linke fordert Straffreiheit, die Grünen wollen
       den Straftatbestand zur Ordnungswidrigkeit herabstufen. Es ist ein Vorstoß,
       die politische Mehrheit dafür ungewiss. Ende September soll es nun eine
       öffentliche Aussprache im Bundestag dazu geben.
       
       Luna S. wollte früher auch in die Politik. Schnell habe sie gemerkt, dass
       das nicht das Richtige für sie ist. Jetzt bezeichnet sie sich als
       Vollzeitaktivistin. Mit 15 habe sie die Schule abgebrochen, um sich darauf
       zu konzentrieren, und es bisher nicht bereut. Denn für sie ist der
       politische Aktivismus zur Lebensschule geworden. „Ich weiß jetzt, wie ich
       mich selbst und andere verteidigen kann, auch vor Gericht.“ Zudem lernte
       sie, wie man Pressemitteilungen schreibt, wie man sich an einen Kohlenzug
       ankettet, wie man einen Workshop zu zivilem Ungehorsam veranstaltet und
       vieles mehr.
       
       2015 war sie nach einer Protestaktion im Hambacher Forst einen Monat in
       Untersuchungshaft: wegen Landfriedensbruch und Sachbeschädigung. Das hat
       sie nicht abgeschreckt. Auch jetzt, wo im Hambacher Forst wieder gerodet
       werden soll, ist sie bei den Protesten dabei.
       
       ## Luna S. ist optimistisch
       
       Im April wurde sie dreimal beim Schwarzfahren mit Schild kontrolliert:
       Inzwischen hat sie einen Brief von der Polizei bekommen und wartet, dass
       die Ermittlungen abgeschlossen werden und das Verfahren beginnt. Die
       Wahrscheinlichkeit, dass sie ins Gefängnis muss, schätzt sie eher gering
       ein: Sie rechnet aufgrund bisheriger Urteile mit einem Freispruch oder der
       Einstellung des Verfahrens.
       
       In der Tat gab es in Fällen mit „Ich fahre umsonst“-Schild schon
       Freisprüche: Das Landgericht Gießen sprach den Schwarzfahraktivisten Jörg
       Bergstedt 2016 vom Vorwurf der Beförderungserschleichung frei und folgte
       damit seiner Argumentation, dass er, weil er ein Schild trug, auf dem
       stand, dass er kein Ticket hat, sich die Fahrt nicht erschlich. Er habe
       also niemanden getäuscht. Der bewusst umsonst fahrende Aktivist Dirk Jessen
       wurde im Mai in München freigesprochen.
       
       Unter Kriminalwissenschaftlern ist es umstritten, ob die kostenlose Nutzung
       von Bus oder Bahn überhaupt den Tatbestand der Leistungserschleichung
       erfüllt: Die Vorschrift stammt aus den 1930er Jahren. Für eine
       „Erschleichung“ im juristischen Sinne, so die Zweifler, müssten die
       Schwarzfahrenden die Fahrer oder Kontrolleure bewusst täuschen oder eine
       Schranke überwinden – Drehkreuze aber gibt es in Deutschland nicht.
       
       Die meisten wissen nicht einmal, dass das Fahren ohne Ticket als
       Leistungserschleichung gilt. Und die, die deswegen angezeigt werden,
       bekommen davon oft nicht einmal etwas mit.
       
       So wie Paul Z. Die Zahlungsaufforderungen des Verkehrsunternehmens wie auch
       die Schreiben von Inkassounternehmen und Staatsanwaltschaft kamen nie bei
       ihm an. Weil er obdachlos war, gingen die Briefe an eine alte Adresse. Er
       erfuhr erst bei einer weiteren Fahrscheinkontrolle, dass ein Haftbefehl
       gegen ihn vorlag. An die genauen Vorgänge erinnert er sich nur
       bruchstückhaft: „Ich war sturzbetrunken, hab wohl randaliert.“ Die
       Kontrolleure riefen die Polizei: „Die haben mich gleich eingefahren.“
       
       Paul Z. hatte keine Chance mehr, eine Ratenzahlung für das erhöhte
       Beförderungsentgelt zu vereinbaren und eine Umwandlung der Strafe in Arbeit
       zu erreichen.
       
       ## Schwitzen statt sitzen
       
       Seit 1975 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Geldstrafen bei
       Zahlungsunfähigkeit abzuarbeiten: Ein Tagessatz der Geldstrafe wird dann
       nicht in einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe umgerechnet, sondern in vier bis
       sechs Stunden gemeinnützige Arbeit. „Schwitzen statt sitzen“ ist das Motto.
       
       „Schwitzen statt sitzen, ja, schön wär’s.“ Paul Z. schüttelt den Kopf:
       Dafür braucht es eine Gewieftheit, die er damals nicht mehr hatte. „Dass
       ich eine Psychose habe und selbst so was Alltägliches wie ein Ticketkauf
       eine Herausforderung für mich war, hat nicht interessiert.“
       
       Auf seiner Station im Knast sei er kein Einzelfall gewesen: „Da saßen fast
       nur Menschen, die absolut fertig waren.“ Die meisten hätten nie gelernt,
       Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen. Im Gefängnis lernten sie es erst
       recht nicht.
       
       Einer, erzählt er, als er sich eine Zigarette anzündet, sei so neben der
       Spur gewesen, dass er nicht wusste, wo er ist. „ ‚Das ist hier ja wie
       Gefängnis‘, sagte der irgendwann.“ Wenn jemand auf Mahnungen und
       Gerichtsbriefe nicht reagiere, sollte man Sozialarbeiter statt Polizisten
       schicken. Das jetzige System sei absurd und am Ende blieben Schwarzfahrer
       trotz Haft auf ihren Schulden sitzen. So wie er.
       
       Er raucht zu Ende und schnipst seinen Zigarettenstummel auf das Gleis. Er
       schuldet den Verkehrsunternehmen noch 2.000 Euro. Die Hauptsumme rührt von
       den Mahngebühren der Inkassounternehmen her. Eine Privatinsolvenz – also
       eine gerichtliche Schuldenregulierung – kommt für ihn nicht infrage. Zwar
       würden ihm auf diesem Weg in spätestens sechs Jahren die Schulden erlassen,
       zunächst aber müsste er Gerichtskosten von 1.000 bis 1.800 Euro tragen, die
       er nicht hat.
       
       ## Straftat oder Ordnungswidrigkeit
       
       Dass das Fahren ohne Ticket eine Straftat sein soll, Verkehrsdelikte wie
       Falschparken aber nur eine Ordnungswidrigkeit, verstehen viele nicht.
       Selbst der Deutsche Richterbund sieht in Sachen Schwarzfahren nicht den
       Gesetzgeber, sondern die Verkehrsbetriebe in der Pflicht. Sie sollten mehr
       tun, damit weniger schwarzgefahren wird.
       
       Beim Verband Deutscher Verkehrsbetriebe wiederum zeigt man kein Verständnis
       für die Überlegung, Schwarzfahren auf eine Ordnungswidrigkeit
       herabzustufen: „Der zu erwartende finanzielle Schaden für die öffentliche
       Hand ist aufseiten der betroffenen Verkehrsunternehmen ungleich größer als
       die Entlastung im Justizapparat“, schreibt die Pressesprecherin. Der
       öffentliche Nahverkehr werde zu 50 Prozent aus Ticketeinnahmen finanziert.
       Derzeit entgingen den Verkehrsunternehmen durch Schwarzfahren Einnahmen in
       Höhe von 250 Millionen Euro im Jahr.
       
       Im Hamburger Hauptbahnhof steht Thorsten K. an einem Imbiss und trinkt den
       letzten Schluck seines Latte macchiato. Der schwarz gekleidete, schüchtern
       auftretende 35-Jährige sieht die Sache aus Kontrolleurssicht: „Wenn
       Schwarzfahren eine Ordnungswidrigkeit wäre, würden die Leute bei Kontrollen
       den Mittelfinger zeigen.“ Dann nämlich dürfe man sie nicht mehr von der
       Flucht abhalten.
       
       Die Kontrolleure berufen sich auf die sogenannten Jedermannsrechte: Wenn
       man jemanden bei einer Straftat erwischt, kann man ihn festhalten, bis die
       Polizei kommt.
       
       Der ehemalige Kontrolleur saß vor zehn Jahren selbst wegen
       Beförderungserschleichung im Gefängnis. Als er nach zwei Wochen Beugehaft
       erneut vor Gericht stand, entschied er, den Rest der Geldstrafe durch
       soziale Arbeit abzuleisten. Er fand eine Stelle im Gartenbau, die ihm sogar
       Spaß machte. Ohne Ticket sei er danach nie mehr gefahren: „Es hat klick
       gemacht, als der Richter meinte, dass ich das nächste Mal länger ins
       Gefängnis muss.“
       
       ## Bedenken hatte er keine
       
       Thorsten K. möchte jetzt möglichst weit weg vom Hauptbahnhof: „Da sind
       lauter Kollegen.“ Bis vor zwei Monaten hat er für eine Securityfirma als
       Kontrolleur gearbeitet. Seine Firma hatte in der Objektbewachung keine
       Aufträge. „Ich hatte die Wahl, für ein Subunternehmen der S-Bahn zu
       kontrollieren oder arbeitslos zu werden.“ Da wurde er Kontrolleur.
       Moralische Bedenken hatte er keine: „Die meisten fahren schwarz, weil sie
       nicht einsehen, sich ein Ticket zu kaufen.“ So wie er früher.
       
       Wenn Schwarzfahrer wegliefen, erzählt er, verfolgte er sie, „weil ich mir
       verarscht vorkam.“ Dabei werden Kontrolleure in Schulungen dazu angehalten,
       die Leute laufen zu lassen: „Da heißt es nur, die Dummen und Faulen
       aufschreiben.“ So 15 Leute schrieb er am Tag auf, sagt er, etwa 10 ließ er
       gehen: „Manchmal kamen mir fast die Tränen. Menschen ab 70 habe ich aus
       Prinzip laufen lassen“, sagt der Zweimetermann.
       
       Eine offizielle Quote, wie viele man erwischen müsse, gebe es nicht, aber
       15 pro Tag sollen es schon sein. So etwas wie Kopfgeld bekämen nur
       Festangestellte: 50 Cent pro Person. „Peanuts.“
       
       Mittlerweile arbeitet Thorsten K. wieder in der Objektüberwachung. Den
       Kontrolleursjob hat er hingeschmissen: Zu viel Stress. Er krempelt seine
       Jeans hoch und zeigt eine rosa Narbe am Unterschenkel. Ein Mann habe ihm
       beim Versuch, zu fliehen, sein Fahrrad gegen das Bein gerammt.
       
       Luna S. kennt die Gewalt von der anderen Seite. Einmal sei einer der
       Kontrolleure brutal geworden. Meist aber blieben sie cool. „Ist das jetzt
       ernst gemeint?“, fragen viele, wenn sie ihr Schild sehen, und verlangen
       ihre Personalien. Sie mache keinen Stress und gebe ihren Ausweis. Einmal
       sei sie von Kontrolleuren erwischt worden, die nicht wussten, was tun,
       und ihren Chef anriefen. „Keine Beachtung schenken“, habe der gesagt.
       
       ## Das „Stadtteilticket Extra“ in Bremen
       
       Thorsten K. findet Zwangssozialtickets für chronische Schwarzfahrer
       richtig. Die Stadt Bremen hat sich dafür entschieden. Sie bezuschusst das
       „Stadtticket Extra“ für eine Gruppe Menschen, die aus Not oder aus
       Krankheitsgründen wiederholt schwarzgefahren sind und deswegen im Gefängnis
       waren – Obdachlose etwa, Alkohol- und psychische Kranke oder
       Alleinerziehende. Statt 38,90 Euro zahlen sie nur 10,50 Euro im Monat.
       
       Wer dieses „Stadtticket extra“ hat, muss mit einer Betreuung durch soziale
       Dienste einverstanden sein. Außerdem sind die InhaberInnen beim Bremer
       Verkehrsunternehmen registriert für den Fall, dass die Fahrkarte mal
       vergessen wird.
       
       Vieles spricht dafür, Schwarzfahren nicht länger als Straftat zu bewerten.
       Thorsten K., der Ex-Kontrolleuer, der einst selbst wegen Schwarzfahrens im
       Gefängnis saß, fände Sozialstunden eine angemessene Vergeltung.
       Geldstrafen hält er nicht für abschreckend. „Wer kann, zahlt einfach. Oder
       man ist eben zahlungsunfähig. Deswegen Gefängnis macht für niemanden Sinn.“
       
       Ob die Anhörung im Bundestag, die Ende September stattfinden soll, etwas
       bewirken wird, ist ungewiss. Obwohl der Vorstoß zur Abschaffung des
       Straftatbestandes aus den eigenen Reihen kam, war die CDU bei einer
       Bundesratsaussprache dagegen. Der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung erklärte,
       Schwarzfahren sei in höchstem Maße unsolidarisch. Sein CSU-Kollege
       Alexander Jung betonte: „Das wird es mit uns nicht geben.“ Aus
       Armutsgründen würden auch viele weitere Straftaten begangen.
       
       Karl-Heinz Brunner, SPD, zeigte sich offen für die Vorschläge der
       Opposition, warnte aber vor einem „Schnellschuss“: Das Strafrecht dürfe
       nicht die Baustelle sein, an der Armut in Deutschland repariert werde.
       
       Luna S. hofft, dass die Ersatzfreiheitsstrafe abgeschafft wird:
       „Gefängnisstrafen stigmatisieren. Kommt einer dann raus, hat er immer noch
       kein Geld fürs Ticket.“
       
       Und Paul Z.? Der ist seit vier Jahren clean und trocken. Vor einigen
       Monaten hat er eine Stelle gefunden: als persönlicher Assistent eines
       behinderten Menschen. Heilpädagogik wollte er immer machen. Dass es ihm
       gelungen ist, kann er kaum glauben: „Im sozialen Bereich wird ja immer nach
       Vorstrafen gefragt. Aber bei meinem Vorstellungsgespräch hieß es nur: ‚Ach,
       na ja, Schwarzfahren.‘ “
       
       7 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Eva-Lena Lörzer
   DIR Luciana Ferrando
       
       ## TAGS
       
   DIR Fahren ohne Fahrschein
   DIR Schwerpunkt Hambacher Forst
   DIR Lesestück Recherche und Reportage
   DIR Dirk Behrendt
   DIR Hamburg
   DIR Lesestück Recherche und Reportage
   DIR JVA Plötzensee
   DIR BVG
   DIR Schwerpunkt Armut
   DIR Verkehr
   DIR Öffentlicher Nahverkehr
   DIR ÖPNV
   DIR Straftat
       
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       Weil Christoph Dorneich einen aus seiner Sicht falschen Bußgeldbescheid
       nicht bezahlte, kam er mit 77 zum ersten Mal in den Knast. Ein Blick in
       sein Tagebuch.
       
   DIR BSAG-Vorstand über ÖPNV-Tarife: „Preissenkung ist überlegenswert“
       
       Damit mehr Leute auf Bus und Bahn umsteigen, fordert die Bremer Fraktion
       der Grünen ein Jahresticket für einen Euro am Tag. Hajo Müller von der BSAG
       ist nicht abgeneigt.
       
   DIR Ohne Fahrkarte in Bus und Bahn: Drehkreuze statt Strafrecht
       
       Schwarzfahrer sollen nicht mehr im Gefängnis landen, fordert NRW-Minister
       Biesenbach. Die Verkehrsbetriebe sollten selbst etwas tun.
       
   DIR Kritik an Straftatbestand Schwarzfahren: Mit der Bahn in den Knast
       
       In Hamburg werden wieder mehr Schwarzfahrer registriert. Juristen wollen
       das Fahren ohne Ticket nicht länger als Straftat werten.