# taz.de -- Erzwingungshaft wegen stickiger Luft: Gericht prüft Haft für Markus Söder
> Richter wollen klären lassen, wie die Einhaltung von EU-Grenzwerten
> durchgesetzt werden kann. Vielleicht muss Söder bald in Erzwingungshaft.
IMG Bild: Muss sich vielleicht bald was einfallen lassen, um einer Haft zu entgehen: Söder
FREIBURG taz | Wenn Bayerns CSU-Regierung weiterhin Fahrverbote für
Diesel-Pkws ausschließt, muss Bayern Ministerpräsident Markus Söder
vielleicht bald in Erzwingungshaft. Das jedenfalls erwägt der bayerische
Verwaltungsgerichtshof, wie aus einem Brief der Richter hervorgeht, der der
taz vorliegt.
Seit 2012 ist die bayerische Staatsregierung gerichtlich verpflichtet, den
Luftreinhaltungsplan für die Landeshauptstadt München zu verschärfen. Dabei
halten die bayerischen Richter auch Diesel-Fahrverbote für notwendig. Seit
einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Februar ist klar, dass
solche Fahrverbote rechtlich zulässig sind.
[1][Bayern aber mauert hartnäckig]. Im Januar hat es ein erstes Zwangsgeld
von 4.000 Euro bezahlt. Die Deutsche Umwelthilfe hält solche Zwangsmittel,
bei denen das Geld von einer Staatskasse in die andere Staatskasse fließt,
für wenig erfolgversprechend. Die Umwelthilfe hat deshalb beantragt, dass
beim nächsten Mal Erzwingungshaft oder Zwangsgeld gegen Söder und seinen
Umweltminister Marcel Huber (CSU) persönlich verhängt wird.
Eigentlich ist so etwas in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht vorgesehen.
Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Behörden Urteile umsetzen und
zumindest auf Zwangsgelder reagieren, auch wenn diese eher symbolisch sind.
Die Umwelthilfe kann aber darauf verweisen, dass es das
Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung von 1999 für möglich hielt,
gegen „renitente“ Behörden auch Maßnahmen aus dem Zivilprozessrecht
anzuwenden.
## Zwangshaft nicht ausdrücklich erwähnt
Der Münchener Verwaltungsgerichtshof ist allerdings skeptisch, ob nach
deutschem Recht gleich Zwangshaft gegen widerspenstige Minister verhängt
werden kann. Karlsruhe habe die Zwangshaft 1999 nicht ausdrücklich erwähnt.
Außerdem sei für Freiheitsentziehungen stets eine klare gesetzliche
Grundlage erforderlich.
Anders allerdings könnte es nach Europarecht aussehen, so das Münchener
Gericht. Deshalb wollen die Richter jetzt den Europäischen Gerichtshof
(EuGH) in Luxemburg um Rat fragen, ob Erzwingungshaft gegen Minister und
Ministerialbeamte verhängt werden kann (oder sogar muss), wenn diese sich
festgelegt haben, gerichtliche [2][Vorgaben zur Luftreinhaltung nicht
umzusetzen].
Die Richter teilten den Prozessbeteiligten nun ihre Absicht mit, den Fall
dem EuGH vorzulegen. Bis zum 28. September können die Umwelthilfe, die
bayrische Staatsregierung und die Stadt München jetzt Stellung nehmen. Aber
die Richter wirken schon recht entschlossen.
## Ein Imageverlust droht
Eine solche Richtervorlage wäre für die CSU-Regierung kurz vor der
Landtagswahl am 14. Oktober vor allem ein Imageverlust. Zugleich wäre es
auch ein Zeitgewinn. Bis der EuGH entscheidet, dauert es im Schnitt
eineinhalb Jahre. Die Umwelthilfe will zwar ein Eilverfahren beantragen,
das nur rund drei Monate dauert. Aber ob sich der EuGH darauf einlassen
wird, ist völlig offen.
Für den Umwelthilfe-Vorsitzenden Jürgen Resch ist die Ankündigung des
Verfassungsgerichtshof dennoch ein „Paukenschlag für die Verteidigung von
Recht und Gesetz“. Angesichts von „jährlich 12.860 vorzeitigen Todesfällen
und 800.000 Erkrankungen durch das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid“ werde
der EuGH „mit absoluter Sicherheit“ die Rechtmäßigkeit von Zwangshaft
bestätigen, prognostiziert Resch.
27 Aug 2018
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