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       # taz.de -- Abstimmung in Argentiniens Senat: Striktes Abtreibungsverbot bleibt
       
       > In Argentinien werden Schwangerschaftsabbrüche auch künftig verboten
       > bleiben. Der Senat votierte gegen ein Gesetz zur Legalisierung.
       
   IMG Bild: Trauer und Wut: Das strikte Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Argentinien bleibt
       
       Buenos Aires taz | In Argentinien ist die Lockerung des strikten
       Abtreibungsverbots gescheitert. Am frühen Donnerstagmorgen votierte der
       Senat gegen das [1][Gesetz für einen legalen, sicheren und kostenlosen
       Schwangerschaftsabbruch]. Ablehnung und Zustimmung kam dabei aus allen
       Parteien: 38 SenatorInnen stimmten dagegen, lediglich 31 stimmten dafür,
       zwei gaben ihre Stimme nicht ab. Alle Versuche mit Änderungen an der
       Gesetzesvorlage eine positive Entscheidung herbeizuführen scheiterten.
       Mitte Juni hatte das Gesetz noch mit knapper Mehrheit das Abgeordnetenhaus
       passiert.
       
       Vor dem Kongressgebäude jubelten die GegnerInnen mit Böllerschüssen,
       während sich unter den BefürworterInnen Enttäuschung breit machte. Trotz
       winterkaltem Wind und Regen warteten Hunderttausende vor allem junge Frauen
       auf den Straßen rund um das Kongressgebäude auf die Entscheidung. Schon am
       Mittwochmorgen waren zahlreiche Menschen vor den Kongress gekommen. Gegen
       Mittag pilgerten ganze Schulklassen vor das Gebäude. Die große Mehrzahl
       zeigte mit grünen Halstüchern ihre Zustimmung.
       
       Weit weniger demonstrierten mit hellblauen Halstüchern ihre Ablehnung gegen
       das Gesetz. Bereits in der Nacht auf Mittwoch hatte die Polizei mit hohen
       Absperrgittern beide Seiten weiträumig getrennt. Trotzdem kam es nach der
       Entscheidung zu einigen Ausschreitungen zwischen frustrierten
       BefürworterInnen und der Polizei.
       
       „Das Worst-Case-Szenario ist eingetreten“, kommentierte Claudia Anzorena,
       Mitgründerin der „Kampagne für das Recht auf eine legale, sichere und
       kostenlose Abtreibung“ die Entscheidung. Dennoch habe sich gezeigt, dass
       die soziale Mobilisierung für eine straffreie Abtreibung in Argentinien
       breit und tief sei. „Die Umsetzung ist nur eine Frage der Zeit“, sagte die
       41-Jährige. Nach 15 Jahren Kampagnenarbeit und sechs erfolglosen Versuchen,
       war der Gesetzentwurf im vergangenen März erstmals von Kongress zur Debatte
       angenommen worden.
       
       ## Druck der katholischen Kirche
       
       Vor allem die katholische Kirche hatte in den letzten Wochen ihren Druck
       auf Regierung und Senat verstärkt. Nach dem Abstimmungserfolg im
       Abgeordnetenhaus läuteten bei den katholischen Hirten die Alarmglocken.
       Während die SenatorInnen im Kongress debattierten, wetterte Erzbischof von
       Buenos Aires Mario Poli bei einer eigens abgehaltenen Messe in der
       Kathedrale der Hauptstadt gegen das Gesetz: „Es soll legitimiert werden,
       dass ein menschliches Wesen einen Mitmenschen auslöschen kann“, so Poli.
       
       [2][Dagegen kam Unterstützung auch aus der Regierung des konservativen
       Präsidenten Mauricio Macri.] Dessen Gesundheitsminister Adolfo Rubinstein
       hatte sich eindeutig als Befürworter des Gesetzes aus Gesundheitsgründen
       positioniert. „Weit mehr als die Ausweitung des Rechts [auf Abtreibung],
       geht es um ein Problem der öffentlichen Gesundheit. Die Konsequenzen der
       klandestinen Abtreibungen beeinträchtigen die Gesundheit der Frauen, die
       sich solchen unsicheren Praktiken aussetzen und die in den Krankenhäusern
       enden, oder gar sterben.“
       
       Nach Abgaben seines Ministeriums wurden 2014 über 47.000 Frauen nach
       Komplikationen bei klandestinen Abbrüchen in Krankenhäuser eingeliefert.
       Von den 246 Fällen von Muttersterblichkeit im Jahr 2016 sind 43 Todesfälle
       die Folge von unsachgemäßen klandestinen Schwangerschaftsabbrüchen.
       
       Doch statt dass zukünftig jede Frau während der ersten 14 Wochen der
       Schwangerschaft selbst über einen Abbruch entscheiden kann, und dies in
       öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und kostenlos durchführen lassen
       kann, bleibt ein Abbruch weiterhin nur in zwei Ausnahmefällen erlaubt: Wenn
       das Leben der Frau bedroht ist oder, wenn die Schwangerschaft Folge einer
       Vergewaltigung ist. Jeder andere Abbruch kann mit bis zu vier Jahren Haft
       bestraft werden.
       
       ## Thema klein halten
       
       „Dass wir so weit gekommen sind, ist zweifellos ein Erfolg“, so Claudia
       Anzorena. Im kommenden Jahr stünden Kongress- und Präsidentschaftswahlen
       an. „Der nächste Kongress nimmt Ende 2019 seine Arbeit auf und wird
       deutlich jünger sein, viele der alten Ablehner von heute scheiden aus.“
       Dann könne der Gesetzentwurf abermals eingebracht werden, so Anzorena.
       
       In der Regierung wird bereits darüber geredet, wie das Thema im kommenden
       Wahlkampf klein gehalten werden kann. Möglich ist, dass die für die
       kommenden Wochen angekündigte Reform der Strafgesetzgebung erweitert wird.
       So könnte die Gefängnisstrafe im Fall einer Abtreibung bis zur 12. Woche
       für die Frau abgeschafft werden. Allerdings wird sich die staatliche
       medizinische Betreuung weiterhin nur auf die bisher einzigen straffreien
       Abtreibungsmöglichkeiten beschränken.
       
       9 Aug 2018
       
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