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       # taz.de -- Gesetzentwurf zur Entfernung von Tattoos: Laien sollen das Lasern lassen
       
       > Die Entfernung von Tattoos mit Lasern birgt „erhebliche gesundheitliche
       > Risiken“. Das Bundesumweltministerium will diesen Eingriff sicherer
       > machen.
       
   IMG Bild: Tattoos lassen sich nur schwer entfernen
       
       Berlin taz | Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Vorstoß gewagt, um
       die Entfernung von Tätowierungen strenger zu regeln. Sein [1][Entwurf zur
       Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechtes] sieht vor, dass
       Tätowierungen zukünftig nur noch von Fachärzten mit dem Laser beseitigt
       werden dürfen. Ein entsprechender Beschluss im Kabinett und die Zustimmung
       des Bundesrates stehen noch aus. Das Ministerium hofft, die
       Gesetzesänderung mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember auf den Weg
       zu bringen.
       
       Den Anlass zu dieser Neuregelung gab der Wunsch, eine Regelungslücke in der
       bisherigen Gesetzgebung zu schließen, so eine Ministeriumssprecherin
       gegenüber der Funke-Mediengruppe. Die Laserbehandlung berge „erhebliche
       gesundheitliche Risiken“, und solle deswegen unbedingt von fachkundigem
       Personal durchgeführt werden. Die zu diesem Thema verabschiedete
       Strahlenschutzrichtlinie der EU bräuchte ergänzende Regelungen, um ein
       neues Strahlenschutzrecht umzusetzen. Dies betreffe insbesondere
       kosmetische und nichtmedizinische Anwendungen mit starken Lichtquellen, wie
       Lasern.
       
       Eine [2][Studie des Forschungsinstituts Aproxima im Auftrag des Bundesamtes
       für Strahlenschutz (BfS)] bestätigt die Bedenken des Ministeriums: Bei
       einem Fünftel der an der Studie Beteiligten, die sich ein Tattoo mit dem
       Laser entfernen ließen, entstanden bleibende Nebenwirkungen. Vorübergehende
       Nebenwirkungen stellten sich sogar bei einem weiteren Fünftel ein. Meist
       handelt es sich um Verfärbungen der Haut und Narben, aber auch Reizungen
       und Krusten sind nicht selten. Deswegen spricht sich das Bundesamt für
       Strahlungsschutz für eine fundierte Ausbildung von Menschen aus, die
       Laseranwendungen durchführen, so vor allem Fachärzte.
       
       Die bisherige Rechtslage sieht keine besonderen Einschränkungen der
       Laserbehandlung vor, sodass nicht nur Fachärzte, sondern auch Laien ohne
       Prüfung dieses Verfahren durchführen können. In Deutschland haben sich
       schon zehntausende Menschen Tattoos per Laser entfernen lassen.
       
       ## Schon Tätowierungen selbst sind nicht risikolos
       
       Tattoos sind zum Trend geworden. Jeder Fünfte in Deutschland ist tätowiert,
       und es werden tendenziell mehr. Doch schon das Stechen birgt Risiken. Wer
       sich tätowieren lassen will, muss sich selbst gründlich informieren, denn
       es gibt keine staatlich anerkannte Ausbildung; theoretisch kann sich jeder
       Tätowierer nennen. Auch ein Zulassungsverfahren für die Farbe existiert
       noch nicht. Die Tätowiermittelverordnung gibt zwar Anweisungen zu deren
       Herstellung und Kennzeichnung, kontrolliert wird aber nur stichprobenartig.
       So kann es passieren, dass die Farben gesundheitsschädliche Stoffe
       enthalten oder Allergien erzeugen. Langzeitstudien über ihre Wirkung auf
       den Körper bestehen noch nicht.
       
       Zu einer strengeren Regelung des Tätowierens gab es schon verschiedene
       Vorstöße. Zuletzt sprach sich die Vizechefin der
       CDU/CSU-Bundestagsfraktion, [3][Gitta Connemann, für die Einführung einer
       Beratungspflicht vor dem Stechen eines Tattoos] aus. Wie sie dem
       Tagesspiegel gegenüber mitteilte, möchte sie damit junge Menschen schützen,
       die sich spontan aufgrund von Alkoholkonsum oder Gruppendruck tätowieren
       lassen wollten. Auch plant sie einen „Tattoo-Gipfel“, um gesundheitliche
       Risiken zu diskutieren. Allerdings setzt das Bundesernährungsministerium,
       das für die Regelung der Tattoofarbe zuständig ist, eher auf europäische
       Regelungen, um einen umfassenden Verbraucherschutz zu schaffen.
       
       7 Aug 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/artikelvo_strlsch/Entwurf/artikelvo_strlsch_refe.pdf
   DIR [2] http://www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2018/007.html
   DIR [3] https://www.presseportal.de/pm/2790/4026171
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sarah Kohler
       
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