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       # taz.de -- YouTuber im Gefängnis: „Resozialisiert euch selber!“
       
       > Ein Inhaftierter sendet seit über einem Monat unerlaubt Videos aus der
       > JVA Berlin-Tegel. Sein Argument: Das hilft bei seiner Rückehr nach
       > draußen.
       
   IMG Bild: Der „Knast-Vlogger“ erzählt Geschichten aus dem Gefängnisalltag
       
       Berlin taz | Nur drei Tage hat es gedauert, bis die Justiz den Inhaftierten
       identifiziert hatte, der seit Anfang Juli aus dem Gefängnis Berlin Tegel
       [1][den „Knast-Vlog“ betreibt]. In seinen meist wenige Minuten langen
       Videobotschaften erzählt der mit Tuch und Kappe vermummte Mann, wie viele
       andere YouTuberInnen auch, Anekdoten aus seinem Alltag und bespricht
       politische Themen – und das, obwohl Handys und Internet in Haft eigentlich
       streng verboten sind.
       
       Sich dessen bewusst, verkündet der Inhaftierte großspurig: „Wenn die mich
       erwischen, ist das nur eine Frage der Zeit, bis das Ganze weitergeht!“ Und
       damit behielt er bis jetzt recht: Nach Zellendurchsuchungen, Verlegung und
       weiteren Disziplinarmaßnahmen durch die Gefängnisleitung bloggt der junge
       Mann weiterhin in unregelmäßigen Abständen auf YouTube. In seinen Beiträgen
       spricht der Gefangene über den Tagesablauf in der Haft, Suizid hinter
       Gittern, soziale Probleme und über Gefängnismythen.
       
       In seinem jüngsten Beitrag fordert er die Justiz auf, sich an ihre eigenen
       Regeln zu halten. Er prangert die Klassenjustiz an (ohne sie so zu nennen).
       „Wer sich die besseren Anwälte leisten kann, der kommt vor dem Gesetz
       besser davon“, sagt er beispielsweise. Er habe von mehreren AnwältInnen
       versichert bekommen, dass einzelne Berliner RichterInnen grundsätzlich
       nachteilig für Inhaftierte entscheiden würden. Und die können sich aus
       seiner Sicht nicht dagegen wehren. Denn: „Hier im Knast gibt es viele arme
       Leute, die können sich einfach keinen Anwalt leisten, die können sich vor
       der Willkür und den Repressalien hier nicht schützen. Die sind am Arsch.“
       Also fordert er süffisant: „Resozialisiert euch selber!“
       
       Ziel des Videoblogs sei es, die verbliebenen fünf Jahre seiner zehnjährigen
       Haftstrafe in regelmäßigen Videos zu dokumentieren. Er wolle seine
       Vergangenheit „selbstkritisch aufarbeiten und reflektieren“, sagt der Mann.
       Seine Vergangenheit: Das sollen mehrere Banküberfälle sein, im Jahr 2012
       gar einer mit Geiselnahme. Seine Selbstkritik: Na ja, Kritik ist relativ.
       Dass an seinen Videos allerdings reges Interesse besteht, beweisen die
       85.000 Follower, die der Knast-Vlogger innerhalb nur weniger Wochen sammeln
       konnte.
       
       ## Weitere Strafen möglich
       
       Auf Nachfrage beim Senator für Justiz, Verbraucherschutz und
       Antidiskriminierung des Landes Berlin, Dirk Behrendt, wusste man direkt
       Bescheid: „Natürlich kennen wir den, unseren YouTube-Star“, sagt Büroleiter
       Alexander Klose. Er betont aber auch, dass der betreffende Inhaftierte mit
       weiteren Zellendurchsuchungen und Verlegung in andere Gefängnistrakte
       rechnen müsse, falls er weiter Videos ins Internet stelle.
       
       Der Knast-Vlog wirft jedoch ganz generelle Fragen auf, die die Inhaftierung
       und das geltende Konzept der Resozialisierung mit sich bringen: Kann eine
       Wiedereingliederung in die freie Gesellschaft in einem desozialisierenden
       Umfeld wie dem Gefängnis funktionieren? Sind Kontakte der Inhaftierten zur
       Welt in Freiheit dabei schlecht?
       
       „Absolut nicht“, sagt Alexander Klose von der Berliner Senatsverwaltung.
       Viele der Gespräche fänden mit Familie oder FreundInnen statt, das tue
       vielen Gefangenen gut. Zudem seien Maßnahmen gegen die Nutzung von Handys
       in Gefängnissen entweder nur punktuell umsetzbar oder technisch aufwendig
       und sehr kostenintensiv.
       
       Zwar gibt es in den meisten Bundesländern in Gefängnissen Kartentelefone
       (allein in Bayern ist Telefonieren in Haft verboten – und nur in Notfällen
       erlaubt), die Inhaftierte für genehmigte Rufnummern nutzen können. Aber:
       Diese Geräte befinden sich häufig in viel frequentierten
       Gemeinschaftsräumlichkeiten, private Gespräche sind also kaum möglich.
       
       Marco Santos, Sprecher der von Inhaftierten gegründeten
       Gefangenengewerkschaft (GGBO), sieht im Handy- und Internetverbot für
       Inhaftierte eine Doppelbestrafung: Die Haft an sich sei Strafe genug. „Wir
       sind dafür, Mobiltelefone freizugeben, solange die Preise in den
       Justizvollzugsanstalten denen von draußen nicht angeglichen werden.“ Santos
       spielt dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 an, das
       deutsche Haftanstalten rügte, die den Gefangenen viel zu hohe Telefonkosten
       aufgebrummt hatten.
       
       Auch für den ehemaligen Gefängnisdirektor Thomas Galli macht das
       Handyverbot wenig Sinn. Der Jurist spricht von einem „ständigen
       Katz-und-Maus-Spiel“ zwischen Gefängnisleitung und Inhaftierten um die
       illegalen Handys. „Im Endeffekt kann man Mobiltelefone unter den Gefangenen
       nie gänzlich verhindern“, so Galli, weswegen Inhaftierte beinahe jederzeit
       Zugriff darauf hätten – zumindest gegen Bezahlung. Die wenigen Fälle, bei
       denen Handys im Gefängnis tatsächlich missbräuchlich benutzt werden, könne
       man durch ein Verbot ohnehin nicht verhindern.
       
       ## Auf drei Inhaftierte kommt eine Beschlagnahmung
       
       Dies wird durch Zahlen der Berliner Justiz untermauert: Allein letztes Jahr
       wurden im gesamten Bundesland 1.300 Handys beschlagnahmt – bei rund 4.000
       Inhaftierten eine enorme Zahl. „Durch das Handyverbot wird es allen
       Häftlingen erschwert, den Kontakt zu ihrer Familie und Freunden
       aufrechtzuerhalten“, sagt Galli. Weiterhin auf Handy- und Internetverbot zu
       beharren gründe auch in der Angst der Justiz, die Deutungsmacht über das
       Gefängnis zu verlieren, meint der ehemalige Gefängnisdirektor der JVA
       Zeithain: „Es ist eindeutig nicht im Sinne der Justizverwaltung, wenn Infos
       ungefiltert nach draußen dringen.“
       
       Dies führt der – laut eigener Aussage – „erste Knast-YouTuber weltweit“ aus
       der JVA Berlin Tegel auch deutlich vor. Seine Hauptbotschaft
       „Resozialisierung findet hier nicht statt“ dürfte der Justizverwaltung
       alles andere als gefallen.
       
       16 Aug 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.youtube.com/channel/UCRdvQkt8_Yc4pvoFZGhP6og
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christof Mackinger
       
       ## TAGS
       
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