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       # taz.de -- Klage gegen Sperrung von Aktivistin: Facebooks Problem mit „Vollpfosten“
       
       > Eine Aktivistin setzte auf Facebook Identitäre und „Vollpfosten“ in
       > Zusammenhang und wurde für 30 Tage gesperrt. Nun klagt sie dagegen.
       
   IMG Bild: Ob man einen solchen Vollpfosten wohl als rechtsextrem bezeichnen darf?
       
       Darf Facebook eine schwäbische Nutzerin sperren, weil sie Rechtsextremisten
       als „Vollpfosten“ bezeichnet hat? Darüber muss jetzt ein Amtsgericht in
       Baden-Württemberg entscheiden.
       
       Ausgangspunkt des Streits war ein taz-Artikel über Rechtsextremisten der
       Identitären Bewegung. Diese hatten im letzten Sommer das Schiff C-Star
       gechartert, [1][um NGOs im Mittelmeer bei der Flüchtlingsrettung zu
       stören]. Der Artikel wurde bei Facebook heftig diskutiert. Ein User
       verteidigte die Crew der C-Star, diese sei doch nur „einige hundert Meter
       hinter einem Schiff hergefahren, das Schlepper unterstützt“. Darauf
       konterte die Nutzerin Magda Jörger (Name geändert): „Vollpfosten bleibt
       Vollpfosten und basta“. Der deftige, aber kurze Satz hatte Folgen: Facebook
       löschte nicht nur diesen Kommentar, sondern sperrte sogar den Account von
       Jörger für 30 Tage.
       
       Magda Jörger ist eine 59-jährige Sekretärin und fünffache Großmutter. Sie
       sieht es als ihre „Bürgerpflicht“ an, „sich im Netz dem Hass und der Hetze
       und der Desinformation entgegen zu stellen.“ Die 30-tägige Facebook-Sperre
       für den „scharfen, aber nicht rechtswidrigen“ Kommentar will sie sich nicht
       gefallen lassen. Die streitbare Großmutter agiert im Netz zwar unter
       eigenem Namen. Bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens will sie medial
       aber anonym und ortlos bleiben. Sie sei schon einmal „von einem Neonazi
       persönlich bedroht worden“ und will eine Wiederholung im Gerichtssaal
       verhindern.
       
       Denn inzwischen hat sie gegen Facebook geklagt. Als Anwalt hat sie den
       Würzburger Facebook-Experten Chan-jo Jun gewählt. Jun argumentiert, dass
       die 30-tägige Sperre rechtswidrig war, denn Facebook habe seine
       vertragliche Pflicht verletzt, der Kundin „uneingeschränkten Zugang“ zu
       ihrem Account zu gewähren. Sperren könne Facebook nur verhängen, wenn gegen
       Gesetze oder die eigenen Gemeinschaftsstandards verstoßen wurde, was hier
       nicht der Fall sei.
       
       ## Verstoß gegen Facebook-Standards
       
       Facebook dagegen wirft Jörger „Mobbing“ und „Belästigung“ vor. Sie habe mit
       ihrer „Vollpfosten“-Äußerung den Mitdiskutanten „herabgewürdigt“. Das
       verstoße gegen [2][die Facebook-Gemeinschaftsstandards]. Jörger dagegen
       betont, sie haben den Satz viel allgemeiner gemeint: Rechtsextremisten
       blieben Rechtsextremisten, auch wenn sie einem Seenotrettungsschiff
       lediglich hinterherfahren.
       
       Im April fand eine erste gerichtliche Verhandlung statt. Die Amtsrichterin
       kam zum Schluss, dass „Vollpfosten“ keine Beleidigung sei, egal wer nun
       gemeint war. Die vierwöchige Sperrung des Accounts sei wohl „rechtswidrig“
       gewesen, so die Richterin, die eine „gütliche Einigung“ mit Kostenteilung
       empfahl.
       
       Facebook will sich aber nicht gütlich einigen, sondern legte nach. Es
       scheine, so die Facebook-Anwälte, dass Jörger den Dienst regelmäßig nutze,
       „um andere zu beleidigen“. Schon zweimal habe man Kommentare von Jörger
       löschen müssen. Einmal hatte sie eine „Privatperson“ als „dumm“ bezeichnet,
       einem anderen Mann stellte sie die Diagnose „am Rande der
       Schwachsinnigkeit, mindestens“. Da die Sperrung des Kontos erst beim
       dritten Mal erfolgte, sei diese rechtmäßig, so Facebook.
       
       ## Aufrufe zu Gewalt – kein Verstoß?
       
       Solche Argumente machen Jörger wütend. Schließlich sah Facebook oft keinen
       Grund zum Eingreifen, wenn sie unverhohlene Gewaltaufrufe von Rechten
       meldete. Beispiel: Unter einem Bild mit vier abgetrennten Köpfen schrieb
       ein User: „An Frau Merkel, es ist dein Kopf, der da noch fehlt“. Facebook
       antwortete, dass dieser Hass-Kommentar „gegen keinen unserer
       Gemeinschaftsstandards verstößt“.
       
       Eine neue Verhandlung in Jörgers Fall wird nun am 11. September
       stattfinden. „Hier sieht man, wie lange es dauert, wenn man gegen Facebook
       etwas vor Gericht durchsetzen will“, sagt Chan-jo Jun.
       
       Anfangs hatte Facebook die Klage nicht einmal angenommen, weil sie nicht
       auf englisch übersetzt wurde. Jun argumentierte: Ein Unternehmen, das in
       Deutschland mehr als 20 Millionen Nutzer hat, werde wohl deutsch verstehen.
       Doch für die Facebook-Anwälte genügt es nicht, dass irgendjemand im
       Unternehmen deutsch versteht, es komme auf die Rechtsabteilung an, die nun
       mal am europäischen Unternehmenssitz in Irland angesiedelt sei. Auch diese
       Frage ist noch nicht geklärt.
       
       31 Jul 2018
       
       ## LINKS
       
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