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       # taz.de -- Anwalt über geplantes Polizeigesetz: „An den Fans ausprobiert“
       
       > Rechtsanwalt Andreas Hüttl sorgt sich darum, dass das neue
       > niedersächsische Polizeigesetz nicht nur Terroristen betrifft – sondern
       > auch Fußballfans.
       
   IMG Bild: Ist das Pyrotechnik oder das Freisetzen von Giften?
       
       taz: Herr Hüttl, warum engagieren sich Fußballfans gegen die Pläne für das
       niedersächsische Polizeigesetz? 
       
       Andreas Hüttl: Weil sie befürchten, dass sich die Ausweitung der
       polizeilichen Befugnisse auch direkt auf das eigene Hobby auswirkt. Der
       Protest geht allerdings darüber hinaus. Die Leute, mit denen ich darüber
       gesprochen habe, haben beschlossen, dass sie die massiven Einschränkungen
       in die Bürger- und Menschenrechte nicht einfach hinnehmen möchten.
       
       Verschärfungen wie die Verlängerung der Präventivhaft von bisher zehn auf
       maximal 74 Tage für sogenannte Gefährder, die noch keine konkrete Straftat
       geplant haben, betreffen die Fanszene doch nicht direkt. 
       
       Die Begrifflichkeit der terroristischen Straftat umfasst viele Aspekte. Es
       gibt in der Begriffsbestimmung zum Beispiel einen Verweis auf das
       Freisetzen von Giften. Diesen Paragrafen bemüht die Polizei regelmäßig,
       wenn es um Pyrotechnik geht. Die Maßnahmen, die die Polizei bei
       terroristischen Straftaten zur Verfügung hat, wären deshalb grundsätzlich
       auch bei Fußballfans anwendbar – und sie betreffen noch viele andere
       Gruppen.
       
       Inwiefern? 
       
       Terroristische Straftaten umfassen auch den gefährlichen Eingriff in den
       Bahn- und Schienenverkehr. Wenn sich Anti-AKW-Aktivisten an irgendwelche
       Schienen ketten, dann ist das ein solcher Eingriff und damit eine
       terroristische Straftat. Wenn die Polizei so eine Aktion vermutet und einen
       Verdächtigen deshalb präventiv für 74 Tage einsperren kann, betrifft das
       alle möglichen anderen Protestformen und nicht nur islamistische
       Terroristen.
       
       Fußballfans fallen durch solchen Protest eher nicht auf. 
       
       Fußballfans demonstrieren für fangerechte Anstoßzeiten, für Reisefreiheit
       bei Auswärtsspielen oder die Abschaffung der 50+1-Regel. Dass der
       Fußballfan ein unpolitisches Wesen ist, dem es nur darum geht, möglichst
       viele Tore zu bejubeln, stimmt nicht.
       
       Wird im Gesetz konkret auf Fußball Bezug genommen? 
       
       In den Begründungen ja. Zum Beispiel bei den Meldeauflagen heißt es, dass
       man damit bei Fußballfans gute Erfahrungen gemacht habe. Man verpflichtet
       eine Person dazu, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einer
       Polizeidienststelle zu melden. Man kann das sehr eng getaktet machen, zum
       Beispiel alle zwei Stunden – und dafür reicht ein Verdacht. Das ist ein
       sehr tiefgehender Grundrechtseingriff.
       
       Soll so verhindert werden, dass ein Fan am Spieltag in die Nähe eines
       Stadions kommt? 
       
       Ja. Und das kann jetzt genauso jemanden treffen, der sich in einer
       Bürgerrechtsbewegung engagiert oder einen wilden Streik vor dem
       VW-Werkstor.
       
       Ist es besonders, dass sich die Fans dem gesellschaftlichen Protest gegen
       das Polizeigesetz anschließen? 
       
       Ja, das ist eine erhebliche Weiterentwicklung im Umfang, in dem sich
       Fußballfans engagieren. Wenn mir jemand vor einem Jahr gesagt hätte, dass
       Fans von Hannover 96 und Eintracht Braunschweig gemeinsam demonstrieren und
       Seite an Seite die gleichen Ansichten vertreten, hätte ich das kaum für
       möglich gehalten.
       
       Viele Ultras haben das Gefühl, dass die Gesellschaft sich nicht dafür
       interessiert, dass die Polizei Grundrechte von Fußballfans einschränkt.
       Gibt es die Hoffnung, dass das nun besser wird? 
       
       Das Stadion ist ein Experimentierfeld. Das, was an polizeilichen Maßnahmen
       an Fußballfans ausprobiert wurde, kann nun eben nicht mehr nur den
       pyroschwenkenden Fußballrowdy, sondern die Allgemeinheit treffen. Beispiele
       sind die intelligente Videoüberwachung oder die SKB-Datenbank.
       
       Die Arbeitsdaten szenekundiger Beamter. 
       
       Die sind in Niedersachsen zehn Jahre lang heimlich geführt worden. Als das
       bekannt geworden ist, ist der Aufschrei ausgeblieben. Später haben
       Journalisten erfahren müssen, dass sie zu Pressekonferenzen im Zusammenhang
       mit G20 nicht kommen durften, weil sie in geheimen Datenbanken standen. Da
       war der Aufschrei riesig. Wenn durch diese gemeinsamen Proteste jetzt in
       den Fokus gerückt wird, dass die Maßnahmen jeden treffen können, ist das
       eine gute Sache.
       
       13 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andrea Maestro
       
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