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       # taz.de -- Kommentar Kindergeld für EU-Ausländer: Einladung zum Missbrauch
       
       > Nur die Empfänger missbräuchlich bezogenenen Kindergelds zu bestrafen,
       > löst das Problem nicht. Die Kassen tragen eine Mitverantwortung.
       
   IMG Bild: Die Prüfung von Kindergeldanträgen scheint in den Bundesländern unterschiedlich zu laufen
       
       Es ist seit Jahren ein Aufreger: [1][das Kindergeld für
       EU-Ausländer*innen.] Dabei geht es um die Frage, ob Kinder, die nicht in
       Deutschland leben, diese staatliche Leistung erhalten sollen. Es genügt
       nämlich, wenn ein Elternteil in Deutschland gemeldet ist oder arbeitet.
       
       Das kann zu Missbrauch führen, so wie offenbar jetzt in Nordrhein-Westfalen
       – möglicherweise zum wiederholten Male. Und wie es andernorts auch
       passieren könnte. Um es klar zu sagen: Erschleichen von Leistungen,
       Fälschen von Geburtsurkunden, Arbeits- und Mietverträgen, mit denen die
       Empfänger*innen das Kindergeld beantragt und bekommen hatten, sind
       Straftaten und gehören geahndet.
       
       [2][Das Problem des Missbrauchs löst man indes nicht, indem man einzig die
       Bezieher*innen bestraft.] Sie sind das letzte Glied professioneller
       Schleuserketten, die davon leben, Menschen mit fadenscheinigen
       Versprechungen nach Deutschland zu holen und in Abbruchhäuser
       einzuquartieren. Um ihnen dann Scheinarbeitsverträge in die Hand zu drücken
       und von dem Kindergeld, das diese damit „verdienen“, eine fette Summe
       einzustreichen, als „Honorar“. Solche Machenschaften sind auf der
       politischen und der polizeilichen Ebene zu klären.
       
       Die Kindergeldkassen tragen dennoch eine Mitverantwortung: Sie haben den
       Auftrag, Anträge sehr genau zu prüfen. Man kann sich des Eindrucks
       allerdings nicht erwehren, dass das in den Bundesländern unterschiedlich
       „ausgelegt“ wird. Während es beispielsweise in Berlin selbst für
       Einheimische unverständlich erscheint, dass sie nach mehrfacher
       Antragstellung inklusive Vorlage sämtlicher Kita- und Schulbescheinigungen
       monatelang kein Kindergeld bekommen („wir prüfen noch“), scheinen das
       Behörden andernorts lockerer zu handhaben.
       
       Nun könnte man auch argumentieren, dass das Kindergeld nur an Kinder im
       jeweiligen Land in der dort üblichen Höhe gezahlt werden sollte. Davon
       wären dann auch im EU-Ausland lebende deutsche Kinder betroffen. [3][Das
       wiederum dürfte hierzulande ebenfalls zu einem Aufschrei führen.]
       
       10 Aug 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Kindergeld-fuer-EU-Auslaender/!5383480
   DIR [2] /Kommentar-Kuerzung-Auslandskindergeld/!5280255
   DIR [3] http://www.fr.de/politik/meinung/kommentare/kindergeld-fuer-eu-auslaender-die-politische-moral-kollabiert-a-1560246
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
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