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       # taz.de -- Überprüfungen nach Bamf-Skandal: Bisher nur wenige Bescheide revidiert
       
       > Seit Mai prüft das Bamf tausende Asylbescheide aus Bremen. Doch bisher
       > haben die Prüfer nur 17 Entscheidungen gekippt.
       
   IMG Bild: Jutta Cordt musste im Zuge des Bamf-Skandals ihren Posten räumen
       
       Berlin taz | Von bandenmäßigem Betrug und krimineller Energie war am Anfang
       die Rede, von mindestens 1200 Fällen, in denen Flüchtlingen in der Bremer
       Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Unrecht
       Asyl gewährt worden sei. Auch wenn sich [1][bald Zweifel an den Vorwürfen
       mehrten] und die Zahl der möglicherweise betroffenen Entscheidungen immer
       weiter nach unten korrigiert wurde, war die politische Aufregung nicht zu
       stoppen. Innenminister Horst Seehofer [2][entließ vor sechs Wochen
       Bamf-Chefin Jutta Cordt], ein Team von 70 Bamf-Mitarbeitern prüft seit Mai
       alle 18.000 positiven Entscheidungen aus Bremen bis zurück ins Jahr 2000.
       
       Doch jetzt ist klar: Bislang hat die Prüfung kaum etwas ergeben. Lediglich
       in 17 Fällen wurden bislang Entscheidungen zurückgenommen oder widerrufen.
       In 16 weiteren Fällen laufen Rücknahme– oder Widerrufsverfahren. Das geht
       aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine schriftliche Anfrage der
       Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervor, die der taz vorliegt.
       
       Die Prüfung dauert nach Angabe des Ministeriums noch an, wie viele Fälle
       bereits überprüft wurden, will die Behörde nicht sagen. Folgt das Bamf
       seinen eigenen Vorgaben, müssten aber bereits eine hohe Zahl an Entscheiden
       überprüft worden sei: Das Bundesamt hatte im Mai angekündigt, die Prüfung
       binnen drei Monaten abzuschließen.
       
       Angesichts der äußerst geringen Zahl strittiger Bescheide fordert Ulla
       Jelpke: „Es wird Zeit, endlich mit dem Gerede über einen angeblichen großen
       Bremer Bamf-Skandal aufzuhören.“ Selbst bei diesen wenigen Fällen sei
       unklar, ob die Rücknahmen und Widerrufe einer gerichtlichen Prüfung
       standhalten. „Zudem sind Rücknahmen formale Verfahrensentscheidungen, die
       keinen Rückschluss auf Täuschungsversuche durch die Antragsteller
       zulassen.“
       
       Im April hatten Medien erstmals über den angeblichen Skandal in der Bremer
       Bamf-Außenstelle berichtet. Die Sachbearbeiterin Ulrike B. habe Verfahren
       an sich gezogen, für die sie nicht zuständig gewesen sei, und Anträge
       insbesondere jesidischer Asylbewerber zu Unrecht positiv beschieden. Ein
       Großteil der Vorwürfe hat sich bereits als falsch herausgestellt.
       
       27 Jul 2018
       
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