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       # taz.de -- Leichte Sprache: Das Facebook-Profil erben
       
       > Was passiert mit dem eigenen Facebook-Profil, wenn man gestorben ist? Ein
       > Gericht hat dazu eine Entscheidung getroffen.
       
   IMG Bild: Eltern bekommen von Zugang zum Facebook-Profil von ihrer toten Tochter
       
       Hinweis: 
       
       [1][Hier] können Sie den Text herunterladen.
       
       [2][Hier] können Sie den Original-Text lesen.
       
       ────────────────────
       
       Was passiert mit einem Facebook-Profil,
       
       wenn der Nutzer gestorben ist?
       
       Bisher war es so:
       
       Facebook setzt das Profil von Verstorbenen
       
       in einen Gedenk-Zustand.
       
       Das heißt:
       
       Die privaten Facebook-Nachrichten
       
       bleiben auch nach dem Tod privat.
       
       Niemand kann die Nachrichten sehen.
       
       Sichtbar sind nur die Inhalte,
       
       die von der verstorbenen Person veröffentlicht wurden.
       
       Aber jetzt hat ein Gericht etwas anderes entschieden:
       
       Das Facebook-Profil gehört nach dem Tod den Erben.
       
       Was sind Erben?
       
       Erben sind oft Familien-Mitglieder.
       
       Die Erben bekommen alles,
       
       was dem Verstorbenen gehört hat.
       
       Dazu gehört auch der Facebook-Vertrag.
       
       Die Erben bekommen dann Zugang zum Facebook-Profil.
       
       ## Der Fall von einem 15-jährigen Mädchen
       
       Anlass für das Gerichts-Urteil war ein aktueller Fall.
       
       Bei dem Fall ging es um ein 15-jähriges Mädchen.
       
       Sie wurde im Jahr 2012 in Berlin von einer U-Bahn überfahren.
       
       Bis heute weiß man nicht genau:
       
       War es ein Unfall?
       
       Oder wollte sie sich selbst töten?
       
       Deshalb will die Mutter von dem Mädchen
       
       auf das Facebook-Profil von ihrer Tochter zugreifen.
       
       Die Mutter hofft, dort Informationen zu finden.
       
       Sie will erfahren,
       
       ob sich ihre Tochter selbst töten wollte.
       
       Bisher konnte die Mutter nicht
       
       auf das Facebook-Profil zugreifen.
       
       Facebook hat das Konto in den Gedenk-Zustand gesetzt.
       
       Das Gerichts-Urteil ändert das jetzt.
       
       Die Mutter bekommt Zugriff auf
       
       das gesamte Facebook-Profil von ihrer Tochter.
       
       ## Was hat das Urteil für Folgen?
       
       Das Urteil ist ein sogenanntes Grundsatz-Urteil.
       
       Was bedeutet das?
       
       Bisher gab es keine Regel
       
       für Verstorbenen-Profile in sozialen Netzwerken.
       
       In Zukunft gilt das Facebook-Urteil zu Verstorbenen-Profilen
       
       auch für andere soziale Netzwerke.
       
       Das bedeutet:
       
       Die Erben bekommen Zugang
       
       zu allen Profilen von den Verstorbenen.
       
       ## Hinweis: Über Selbst-Tötung berichten
       
       In dem Fall von dem 15-jährigen Mädchen
       
       weiß man noch nicht:
       
       Wollte sich das Mädchen selbst töten?
       
       Eigentlich berichtet die taz nicht darüber,
       
       wenn sich jemand selbst getötet hat.
       
       Die taz berichtet nicht über Selbst-Tötung,
       
       aus Respekt für die Angehörigen.
       
       Und damit andere Menschen das nicht nachmachen.
       
       Die Regeln für die Presse sagen außerdem:
       
       Die Presse soll nur über Selbst-Tötung berichten,
       
       wenn es für Öffentlichkeit wichtig ist.
       
       Der Fall von dem Mädchen war wichtig für die Öffentlichkeit.
       
       Denn jetzt gibt es ein wichtiges Urteil
       
       über Facebook-Profile von Verstorbenen.
       
       Auch wenn man noch nicht weiß,
       
       ob sich das Mädchen selbst getötet hat.
       
       Sie wollen sich selber etwas antun? 
       
       Sprechen Sie mit jemandem darüber! 
       
       Sie können jederzeit die Telefon-Seelsorge anrufen: 
       
       Die Telefon-Nummer ist: 0800 111 0 111. 
       
       Oder auch: 0800 111 0 222. 
       
       Das Anrufen ist kostenlos. 
       
       Oder klicken Sie [3][hier, um die Internet-Seite zu besuchen]. 
       
       Original-Text: Christian Rath 
       
       Text in Leichter Sprache: Juliane Fiegler 
       
       Prüfung: capito Berlin, Büro für barrierefreie Information 
       
       Ein Text vom: 27. Juli 2018
       
       27 Jul 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /static/pdf/Digitales-Erbe-auf-Facebook_Leichte-Sprache.pdf
   DIR [2] /BGH-Urteil-zum-digitalen-Erbe/!5521897
   DIR [3] http://telefonseelsorge.de/
       
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