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       # taz.de -- Kommentar Kinder von Islamisten: Dschihadismus ohne Mindestalter
       
       > Radikalisierung kann am Küchentisch stattfinden. Die Warnung der
       > Verfassungsschützer vor nachwachsenden Islamisten ist deshalb nicht
       > abwegig.
       
   IMG Bild: Wie sich ein Mensch entwickelt, entscheidet sich nicht erst ab dem 18. Lebensjahr
       
       Mehrere hundert Kinder und Jugendliche wachsen in Familien auf, die ein
       dschihadistisches Weltbild pflegen. Für sie ist der Heilige Krieg gegen
       Ungläubige eine Normalität, in die sie ganz selbstverständlich
       hineinwachsen. Die Verfassungsschutzbehörden warnen daher, hier könne eine
       Generation radikalisierter Islamisten heranwachsen, die nicht erst im
       Internet angefixt wird, sondern schon zu Hause am Küchentisch.
       
       Die Warnung ist nicht abwegig. Je mehr sich eine Gruppe moralisch vom Rest
       der Welt abschottet, umso wahrscheinlicher werden auch Kinder „erfolgreich“
       in diesem Sinne sozialisiert. Man kennt das auch von Scientologen oder
       Zeugen Jehovas.
       
       Eine fundamentalistische Erziehung ist zwar kein ausreichender Grund,
       Kinder aus ihren Familien zu nehmen. Schließlich haben Kinder ein Recht auf
       ihre Eltern. Aber wenn es um Kinder und Jugendliche in Gruppen geht, die
       Gewalt als legitimes Mittel gegen Mitmenschen ansehen, sind sie zumindest
       ein Thema für den Verfassungsschutz.
       
       Leider kann man nicht sagen, der Verfassungsschutz soll die
       Dschihadisten-Kinder in Ruhe lassen, bis sie volljährig und für ihren
       Extremismus selbst verantwortlich sind. Schließlich hat es gerade in
       Deutschland schon dschihadistische Anschläge durch Jugendliche gegeben. Die
       15-Jährige Sabia S. hat 2016 in Hannover einem Polizisten mit dem Messer in
       den Hals gestochen. Zwei 16-Jährige haben im gleichen Jahr in Essen einen
       Sprengstoffanschlag auf einen Sikh-Tempel verübt.
       
       Der Verfassungsschutz fordert nun keine neuen Überwachungsbefugnisse.
       Schließlich darf er seit 2016 bereits Jugendliche ab 14 überwachen; bei
       geplanten Straftaten sogar Kinder unter 14. Der Verfassungsschutz macht
       hier vor allem auf ein Problem aufmerksam.
       
       Zur Frage, wie Lehrer und Sozialarbeiter am besten mit solchen Kindern
       umgehen sollten, sagt der Verfassungsschutz nichts. Zu Recht. Pädagogik
       gehört nicht zur Kernkompetenz von Geheimdiensten.
       
       7 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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