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       # taz.de -- Kommentar Verunglimpfung der Fahne: Stillgestanden!
       
       > Spätestens seit der WM 2006 ist die Fahne als harmlos-unverkrampfter
       > Gute-Laune-Wimpel unterwegs. Jetzt zeigt Schwarz-Rot-Gold ganz andere
       > Seiten.
       
   IMG Bild: Zusammenknäulen ist noch ok – aber bloß nicht das goldene Stück Stoff abbeißen!
       
       Verunglimpfung. Jawohl, Verunglimpfung. Ein Wort, das man sich immer wieder
       auf der Zunge zergehen lassen möchte, so lustig klingt es. Dabei vergessen
       wir allzu schnell, dass dieser drollige Begriff eine strafbare Tat
       bezeichnet. Daran ist nun von einem Gericht in Berlin ein 38-jähriger Mann
       erinnert und [1][zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt worden] –
       wegen „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ nach Paragraf 90a des
       Strafgesetzbuchs.
       
       Der Programmierer mit nachweislich linker Gesinnung hatte in seinem Büro
       eine angeblich gefundene Deutschlandfahne „mit abgetrenntem Goldstreifen“
       aufgehängt und Bilder davon unter dem Hashtag #CutTheGold in sozialen
       Netzwerken verbreitet, „um ein Zeichen zu setzen“. In der Anklage hieß es,
       der Delinquent habe damit seine „Verachtung für die mit der Flagge
       symbolisierte staatliche Ordnung zum Ausdruck gebracht“.
       
       Logisch. Im nächsten Schritt müsste der anonyme Facebook-Nutzer aus
       Süddeutschland ermittelt werden, der Anzeige erstattet hatte – um ihm einen
       Orden für Patriotismus und Zivilcourage zu verleihen. Immerhin, so die
       Richterin in ihrer Urteilsbegründung, gehe die Flagge auf das Hambacher
       Fest zurück und stehe für Freiheitlichkeit und Demokratie. Das Gold hätten
       erst die Nationalsozialisten abgeschafft. Die Geschichte zeigt, wohin das
       führte.
       
       Zwar ist uns Schwarz-Rot-Gold (Obacht! Wir denken bei „Gelb“ besser an
       Edelmetall als an Urin oder Wundsekret, sonst setzt’s umgehend eine
       Anzeige!) spätestens mit der Fußball-WM 2006 als harmlos-unverkrampfter
       Gute-Laune-Wimpel vorgestellt worden, [2][den man sich zu
       volksgemeinschaftlichen Jubelzwecken] ins Gesicht malen oder über den
       Rückspiegel stülpen kann.
       
       Dieses angeblich heitere Stück Stoff kann, wie das Urteil zeigt, aber auch
       anders. Es fordert Ehrfurcht und Achtung ein, demnächst vielleicht sogar
       ein „Stillgestanden!“.
       
       Dass es dies neuerdings mit rechtsstaatlicher Hilfe tut, sollte in Zeiten
       galoppierender Heimatliebe zu denken geben.
       
       2 Aug 2018
       
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