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       # taz.de -- Debatte Sozialsysteme: Einig gegen Arbeitslosigkeit
       
       > Die EU will bis Ende des Jahres Eckpunkte für eine gemeinschaftliche
       > Arbeitslosenversicherung vorlegen. Kein einfaches Vorhaben.
       
   IMG Bild: Auf den Staat angewiesen zu sein, kann sich in Europa ganz unterschiedlich auf die Lebensbedingungen auswirken
       
       Es ist an der Zeit, dass der in der Koalitionsvereinbarung vorangestellte
       „Aufbruch für Europa“ auch jenseits der Kontroversen in der
       Flüchtlingspolitik mit politischem Leben gefüllt wird. Den Aufschlag machte
       Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für alte und neue Finanztöpfe zu
       wirtschaftlichen Reformen sowie Krisenmanagement.
       
       Jetzt hat Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit dem
       Vorschlag für eine EU-weite Arbeitslosenrückversicherung nachgelegt. Nach
       der „Meseberger Erklärung“ von Merkel und Macron zur Vorbereitung des
       EU-Gipfels Ende Juni soll eine Arbeitsgruppe zu einem derartigen
       Stabilisierungsfonds bei Arbeitslosigkeit bis zum Europäischen Rat im
       Dezember 2018 konkrete Vorschläge vorlegen.
       
       Vorstöße der EU-Kommission zu einer gemeinschaftlichen
       Arbeitslosenversicherung gibt es schon seit Langem. Allerdings stoßen sie
       schon an die bestehenden rechtlichen Barrieren in den Verträgen von
       Lissabon gegenüber europaweiten Finanz- und Sozialtransfers.
       
       Die Betonung, mit der EU-Arbeitslosenrückversicherung solle kein neues,
       europäisches Transfersystem geschaffen werden, gibt allerdings eher zur
       Skepsis Anlass. Zwar ist jedes Mitgliedsland verpflichtet, Eigenvorsorge
       durch Sicherung bei Arbeitslosigkeit sowie durch Mindestlöhne zu
       gewährleisten. Bei einem „Arbeitsmarktschock“ sollen sie jedoch Kredite aus
       einer gemeinschaftlichen Rückversicherung erhalten können, die nach
       Beendigung der Krise zurückgezahlt werden müssen.
       
       Die Unterschiede sind groß 
       
       Blaupause sind die USA mit einer derartigen Zweigleisigkeit der
       Arbeitslosenversicherung einerseits in den einzelnen Mitgliedsstaaten und
       darüber hinaus über einen gemeinsamen Rückversicherungsfonds bei
       Arbeitsmarktkrisen. Dies kann zur wirtschaftlichen Stabilisierung und
       Verringerung des Sozialdumping zwischen den Staaten beitragen, allerdings
       auf sehr niedrigem Niveau der Arbeitslosenunterstützung.
       
       Während einige Mitgliedsländer eine besonders gut ausgestattete
       Arbeitslosenversicherung unterhalten, ist sie in anderen Ländern völlig
       unzureichend. Ergänzend werden staatliche Arbeitslosen- und Sozialhilfe
       geleistet, verschiedentlich jedoch nur bei Bedürftigkeit. Bei der Höhe der
       Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind Extrempole nach oben
       Luxemburg, Niederlande, Portugal und Slowenien, nach unten Großbritannien,
       Polen und Malta.
       
       Nicht weniger ausgeprägt sind die Unterschiede bei der Dauer der
       Leistungen, der vorherigen beitragspflichtigen Beschäftigung sowie den
       einbezogenen Personen. In Deutschland haben die gesetzlichen
       Rahmenbedingungen mit der Verknüpfung von Arbeitslosenversicherung und
       Arbeitsmarktpolitik sowie die über Jahrzehnte gewachsene heutige
       Bundesagentur für Arbeit mit der Verantwortung beider Tarifparteien zu
       einem erheblichen Abbau der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren
       beigetragen.
       
       Allerdings liegen die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALG I)
       und der Grundsicherung (ALG II) für die betroffenen Arbeitslosen nach den
       Hartz-Verschlechterungen im unteren oder Mittelfeld. Geradezu skandalös
       ist, dass nur noch etwa ein Drittel der Arbeitslosen überhaupt
       Arbeitslosenversicherungsleistungen beziehen und viele auf Hartz IV mit
       scharfen Bedürftigkeitsprüfungen und Sanktionen verwiesen werden.
       
       Erwartbares Kompetenzgerangel 
       
       Unerlässliche Vorbedingung für eine EU-Arbeitslosenrückversicherung wären
       zunächst gemeinschaftliche Mindeststandards für Versicherungs- und
       Hilfeleistungen bei Arbeitslosigkeit nach Höhe, Dauer sowie einbezogenen
       Personen. Bereits dies ist nach allen Erfahrungen mit der Einführung
       sozialer Mindeststandards in der EU ein schwieriges Unterfangen.
       
       Für die Herausforderungen bei der anschließenden Umsetzung in nationales
       Recht bieten die auch nach 15 Jahren noch anhaltenden Auseinandersetzungen
       in Deutschland über die Hartz-Reformen einen Vorgeschmack. Ähnliche
       gesellschaftliche Kontroversen erfahren inzwischen auch andere EU
       Mitgliedsländer.
       
       Zu erwarten ist ebenso erhebliches Kompetenzgerangel zwischen Kommission
       und Mitgliedsregierungen beziehungsweise den nationalen Parlamenten bei den
       rechtlichen Grundlagen sowie dem finanziellen und organisatorischen Rahmen
       für die mögliche Einführung einer derartigen
       EU-Arbeitslosenrückversicherung. Dies gilt weiterhin für die Entscheidungen
       und Kontrollen über Arbeitsmarktschocks als Bedingung für die Gewährung von
       Rückversicherungsleistungen wie über deren Verwendung.
       
       Die verschiedenen Skandale beim Einsatz der Mittel aus den Europäischen
       Strukturfonds auch in Deutschland sind eher die Spitze eines Eisberges. Sie
       lassen aber den „Teufel im Detail“ erahnen, der bei einer
       EU-Arbeitslosenrückversicherung zu beachten wäre.
       
       Erheblicher Nachholbedarf 
       
       Dabei ist nicht auszuschließen, dass derartige Gemeinschaftsleistungen
       genutzt werden, um unpopuläre nationale Entscheidungen über notwendige
       Strukturreformen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik weiter zu umgehen.
       So ist es bis heute nicht gelungen, ungerechtfertigte Finanztransfers,
       massive Steuerhinterziehungen oder die gravierenden Mängel bei der
       beruflichen Ausbildung in verschiedenen Mitgliedsländern zu beheben.
       
       Ebenfalls bestehen erhebliche Nachholbedarfe bei den institutionellen
       Voraussetzungen von Arbeitsmarktbehörden sowie der Verantwortung beider
       Tarifparteien. Auch die Unterschiede bei Löhnen, Renten, Arbeitszeit sowie
       sonstigen arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen haben entscheidenden
       Einfluss auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit.
       
       Der jüngste Vorstoß von EU-Kommissionspräsident Juncker zur Errichtung
       einer Europäischen Arbeitsbehörde dürfte hierzu wenig Hilfestellung bieten.
       Für die Zielsetzung, grenzüberschreitende illegale Beschäftigung zu
       bekämpfen sind in erster Linie die EU-Mindeststandards zu verbessern und
       vor allem für ihre praktische Umsetzung zu sorgen. Lohnend wäre es allemal.
       
       22 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ursula Engelen-Kefer
       
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