# taz.de -- Bundesregierung auf der Anklagebank: Erst die Luft und jetzt das Wasser
> Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Bundesregierung wegen überhöhter
> Nitratwerte im Grundwasser. Auch das neue Düngerecht hilft offenbar
> nicht.
IMG Bild: Eines der Hauptprobleme für das Grundwasser: Gülle aus der Tierhaltung
Berlin taz | Bei giftiger Luft hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewiesen,
wie effektiv es sein kann, Umweltschutz mithilfe von Gerichten
durchzusetzen: Nachdem der Verband eine Grundsatzentscheidung vor dem
Bundesgerichtshof erstritten hatte, zwingt er jetzt reihenweise Kommunen
dazu, Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge zu erlassen, damit die
EU-Grenzwerte für Stickoxid eingehalten werden. Diesen Erfolg will die DUH
nun beim Wasser wiederholen.
Wie Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner am Dienstag mitteilte, hat die
Umweltorganisation beim Oberverwaltungsgericht Berlin Ende Mai Klage gegen
die Bundesregierung eingereicht und diese nun ausführlich begründet.
Damit soll das Bundes-landwirtschaftsministerium dazu verpflichtet werden,
das Aktionsprogramm gegen Nitratbelastung so zu ändern, dass der Grenzwert
von 50 Milligramm Nitrat pro Liter an allen deutschen
Grundwasser-Messstellen eingehalten wird. Bisher wird er an 28 Prozent der
Messpunkte überschritten, sagte Müller-Kraenner.
Hauptgrund sei die „Intensivierung der industriellen Tierhaltung“, deren
Gülle auf den Feldern lande. [1][Zu hohe Nitratwerte] im Trinkwasser seien
vor allem für Säuglinge und Kleinkinder gefährlich, erhöhten das
Krebsrisiko und bedrohten Ökosysteme, sagte der DUH-Chef.
Wegen der Überschreitung der Grenzwerte hatte auch schon die EU-Kommission
gegen Deutschland geklagt und im Juni [2][vom Europäischen Gerichtshof
recht bekommen]. Dieses Urteil hat aber keine unmittelbaren Konsequenzen,
weil sich das Verfahren auf die Rechtslage von 2014 bezog und nicht auf die
novellierte Düngeverordnung von 2017.
## Düngeverordnung hilf nicht
Das Landwirtschaftsministerium argumentiert, dass das Problem damit gelöst
werde. „Die neue Düngeverordnung leistet einen wesentlichen Beitrag, die
Belastungen im Grundwasser zu senken“, hatte
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) im Juni erklärt. Dem
widerspricht die Umwelthilfe entschieden. „Auch das novellierte Recht
bringt keinen rechtskonformen Zustand“, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger. Er
vertritt die Umwelthilfe im Verfahren.
Während ein neues Verfahren der EU voraussichtlich erst in vielen Jahren
abgeschlossen würde, hofft die Nichtregierungsorganisation auf deutlich
schnellere Entscheidungen. Anders als bei den Stickoxid-Klagen seien
zentrale Rechtsfragen wie die Zuständigkeit und die Klagebefugnis beim
Wasserschutz schon geklärt. Ein erstes Urteil sei darum in der zweiten
Hälfte des Jahres 2019 realistisch, sagte Klinger.
Parallel prüft die DUH nach seinen Angaben auch die Möglichkeit, einzelne
Landkreise mit besonders hoher Nitratbelastung auf Sofortmaßnahmen zu
verklagen.
Dass die neuen Düngevorschriften nicht ausreichen, um die Grenzwerte
künftig einzuhalten, hatte im Juni auch ein Gutachten von Friedhelm Traube
im Auftrag des Bundesverbands für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
gezeigt. Der Agrarwissenschaftler, der auch im wissenschaftlichen Beirat
des Landwirtschaftsministeriums sitzt, war zu dem Ergebnis gekommen, „dass
das neue Düngerecht keine nennenswerte Reduzierung der
Stickstoff-Überdüngung und damit von Nitrat-Einträgen ins Grundwasser
erzielen wird“.
Der Verband begrüßte die DUH-Klage deshalb als „weiteren Beleg dafür, dass
die Bundesregierung das Thema Nitratbelastung nicht in den Griff bekommt“.
Zur Klage äußerte sich das Landwirtschaftministerium auf Anfrage nicht. Das
Bundesumweltministerium erklärte zumindest, man diskutiere mit der
EU-Kommission ohnehin schon über möglichen Überarbeitungsbedarf beim
Düngerecht.
17 Jul 2018
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## AUTOREN
DIR Malte Kreutzfeldt
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