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       # taz.de -- Kongolese noch nicht frei: An Bemba scheiden sich die Geister
       
       > Der internationale Strafgerichtshof hat die Entscheidung über die
       > endgültige bedingungslose Freilassung von Jean-Pierre Bemba vertagt.
       
   IMG Bild: Um ihn geht es: Jean-Pierre Bemba, hier am Tag des erstinstanzlichen Urteils 2016
       
       Berlin taz | Die Selbstdemontage der Weltjustiz setzt sich fort. Eine
       Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs über die endgültige
       Freilassung des kongolesischen Ex-Warlords Jean-Pierre Bemba, der seit
       seinem Freispruch am 8. Juni unter Auflagen in Belgien lebt, wurde am
       Mittwoch erneut verschoben. Sie werde „zu gegebener Zeit“ fallen, sagte der
       Richter zum Abschluss einer ursprünglich als entscheidend angekündigten
       Anhörung.
       
       Hintergrund ist ein Tauziehen um Den Haags spektakulärsten Fall. Eine
       Berufungskammer des Strafgerichtshofs hatte am 8. Juni die zwei Jahre zuvor
       erfolgte Verurteilung Bembas zu 15 Jahren Haft aufgehoben und den
       Kongolesen in allen Punkten freigesprochen.
       
       Es ging um Bembas Vorgesetztenverantwortung für Verbrechen seiner
       ehemaligen Kämpfer in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik. Die
       Berufungskammer befand, das sei nicht nachgewiesen und die erste Kammer
       habe entlastende Aspekte unzureichend berücksichtigt.
       
       Frei kam Bemba danach noch nicht, denn in einem zweiten Verfahren ist er
       zusammen mit mehreren seiner kongolesischen Anwälte wegen
       Zeugenbeeinflussung im Hauptverfahren schuldig gesprochen und zu zwölf
       Monaten Haft verurteilt worden. Die waren nach den 15 Jahren in der
       Hauptsache abzusitzen. Dieses Urteil hob eine andere Kammer aber im März
       teilweise auf und setzte eine neue Strafzumessung an.
       
       Noch bevor die erfolgt ist, ist der Freispruch in der Hauptsache erfolgt –
       womit sich die Frage stellt, ob die zehn Jahre, die Bemba schon seit seiner
       Festnahme 2008 hinter Gittern gesessen hat, nicht jede mögliche Strafe im
       zweiten Verfahren aufwiegen. Denn auf die dort behandelten Straftaten
       stehen höchstens fünf Jahre Haft.
       
       Bei der Anhörung sagten die Ankläger jetzt, dass Bembas Freispruch in der
       Hauptsache dazu führen müsste, seine Strafe im zweiten Verfahren zu
       erhöhen. Schließlich habe er seinen Freispruch den Falschaussagen seiner
       Zeugen im Hauptverfahren zu verdanken. Sie forderten die vollen fünf Jahre.
       
       Die Anklagebehörde reichte dazu einen 21-seitigen Antrag ein, in dem sie
       auch auf die Bemba-Berufungsrichter schimpfte – die hätten „plötzliche und
       unerklärliche“ Entscheidungen getroffen und dafür „keine Begründung, ganz
       zu schweigen von überzeugenden Gründen“ geliefert. Juristisch ist das die
       Sprache von Verlierern.
       
       Den Antrag der Ankläger ließ der Richter jetzt nicht zu – aber beide Seiten
       durften etwas sagen. Das taten sie ausführlich. Die Verteidigung machte
       unter anderem geltend, dass die Anklage nachweisen müsse, dass Bembas
       Zeugenbeeinflussung zu den Zeugenaussagen führte, die im Hauptverfahren
       maßgeblich für seinen Freispruch waren. Diese Aussagen habe die
       Anklagebehörde aber im Hauptverfahren gar nicht angezweifelt.
       
       Wann eine Entscheidung über Bembas Schicksal fällt, bleibt weiter offen. Je
       länger es dauert, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Bemba rechtzeitig
       in seine Heimat zurückkehren kann, um bei den für den 23. Dezember
       geplanten Präsidentschaftswahlen gegen Amtsinhaber Joseph Kabila
       anzutreten, wie Kongos Opposition es hofft.
       
       Die Kandidatenfrist dafür läuft bis 8. August. Außerdem sieht das
       Wahlgesetz vor, dass Kandidaten beim Einreichen ihrer Kandidatur den
       Nachweis erbringen müssen, dass sie auf Kongos Wahlregister stehen. Für
       Bemba ist das nicht der Fall.
       
       4 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dominic Johnson
       
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