# taz.de -- Photovoltaikpflicht in Tübingen: Sonne darf nicht mehr nur so scheinen
> In Tübingen muss künftig bei jedem Neubau eine Photovoltaikanlage
> mitgeplant werden. So sollen CO2-Emissionen gesenkt werden.
IMG Bild: Gut für die Klimabilanz und für Solarzellenmonteure: die Photovoltaikpflicht
Tübingen ist die erste Stadt in Deutschland, in der jeder Neubau eine
Photovoltaikanlage haben muss. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss
fasste der Gemeinderat der württembergischen Universitätsstadt mit großer
Mehrheit. Die Mindestleistung der Anlagen, [1][die Sonnenenergie in Strom
umwandeln], wird nun durch die Stadtverwaltung zu definieren sein.
Entstehen die Gebäude auf Grundstücken, die zuvor der Stadt gehörten, wird
die Auflage formal in den Grundstückskaufverträgen festgelegt. Ansonsten
regelt ein städtebaulicher Vertrag die neue Pflicht. Die Stadt sieht sich
dazu durch das Baugesetzbuch legitimiert, räumt aber ein rechtliches Risiko
ein, weil es noch keine einschlägigen Urteile dazu gibt, ob eine solche
Auflage überhaupt zulässig ist.
Der Beschluss umfasst alle Objekte, „bei denen die vorgesehene Bebauung
einen Strombedarf bedingt“, also auch gewerbliche und öffentliche Gebäude.
Bedingung ist aber, dass eine Solarstromanlage „mit einem wirtschaftlich
angemessenen Aufwand errichtet und betrieben werden“ kann. Eine Ausnahme
soll es für Bauten geben, die auf ihrem Dach eine definierte Menge
Solarthermie nutzen, wo also Wärme aus Sonnenenergie gewonnen wird.
Tübingen hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen pro Kopf bis 2022
gegenüber denen von 2014 um ein Viertel zu senken. Dies sei nur möglich,
wenn die Bürger mitwirkten, betont die Stadtverwaltung in ihrer
Beschlussvorlage. Da die Möglichkeiten der Wasserkraft in der Stadt
ausgeschöpft seien, die Windkraft auf städtischem Gebiet am Naturschutz
scheiterte, Klärgas bereits vollständig verstromt werde und eine
zusätzliche Nutzung von Biogas nicht absehbar sei, biete im Stromsektor
alleine die Photovoltaik noch „ein großes, einfach nutzbares Potenzial“.
## Preisvorteil für die Verbraucher
Gebäudeeigentümer, die die Investition in eine Solarstromanlage scheuen,
können ein Pachtmodell nutzen, dafür hat der Gemeinderat gesorgt. Die
Baupflicht gilt nur so lange, wie „für den Bauherrn Wahlfreiheit zwischen
Eigentum und Pacht gegeben ist“.
Die Stadtwerke Tübingen haben bereits ein entsprechendes Angebot: Sie
planen auf Wunsch die Anlage, finanzieren und warten sie. Der Kunde zahlt
sie dann über seine Stromrechnung ab. Attraktiv sei das für den Kunden,
weil der Strom vom Dach längst preisgünstiger ist als jener aus dem Netz,
sagt der grüne Oberbürgermeister Boris Palmer. Er rechnet mit einem
Preisvorteil für den Verbraucher von 2 Cent je Kilowattstunde.
Per Facebook teilte der Rathauschef nach der Abstimmung mit: „Ich bin sehr
stolz darauf, wie Stadt und Rat in die Rolle ökologischer Pioniere
geschlüpft sind.“ Die vorausgegangene Diskussion im Gemeinderat sei „sehr
sachlich“ verlaufen.
Obwohl heute die Photovoltaik „in der Stadt die billigste und beste
Stromquelle“ sei, sei es nötig, die Nutzung verpflichtend zu machen, sagte
Palmer. Viele Bürger beschäftigten sich ansonsten nicht mit dem Thema – und
ließen diese Chance daher ungenutzt.
5 Jul 2018
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## AUTOREN
DIR Bernward Janzing
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