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       # taz.de -- Photovoltaikpflicht in Tübingen: Sonne darf nicht mehr nur so scheinen
       
       > In Tübingen muss künftig bei jedem Neubau eine Photovoltaikanlage
       > mitgeplant werden. So sollen CO2-Emissionen gesenkt werden.
       
   IMG Bild: Gut für die Klimabilanz und für Solarzellenmonteure: die Photovoltaikpflicht
       
       Tübingen ist die erste Stadt in Deutschland, in der jeder Neubau eine
       Photovoltaikanlage haben muss. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss
       fasste der Gemeinderat der württembergischen Universitätsstadt mit großer
       Mehrheit. Die Mindestleistung der Anlagen, [1][die Sonnenenergie in Strom
       umwandeln], wird nun durch die Stadtverwaltung zu definieren sein.
       
       Entstehen die Gebäude auf Grundstücken, die zuvor der Stadt gehörten, wird
       die Auflage formal in den Grundstückskaufverträgen festgelegt. Ansonsten
       regelt ein städtebaulicher Vertrag die neue Pflicht. Die Stadt sieht sich
       dazu durch das Baugesetzbuch legitimiert, räumt aber ein rechtliches Risiko
       ein, weil es noch keine einschlägigen Urteile dazu gibt, ob eine solche
       Auflage überhaupt zulässig ist.
       
       Der Beschluss umfasst alle Objekte, „bei denen die vorgesehene Bebauung
       einen Strombedarf bedingt“, also auch gewerbliche und öffentliche Gebäude.
       Bedingung ist aber, dass eine Solarstromanlage „mit einem wirtschaftlich
       angemessenen Aufwand errichtet und betrieben werden“ kann. Eine Ausnahme
       soll es für Bauten geben, die auf ihrem Dach eine definierte Menge
       Solarthermie nutzen, wo also Wärme aus Sonnenenergie gewonnen wird.
       
       Tübingen hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen pro Kopf bis 2022
       gegenüber denen von 2014 um ein Viertel zu senken. Dies sei nur möglich,
       wenn die Bürger mitwirkten, betont die Stadtverwaltung in ihrer
       Beschlussvorlage. Da die Möglichkeiten der Wasserkraft in der Stadt
       ausgeschöpft seien, die Windkraft auf städtischem Gebiet am Naturschutz
       scheiterte, Klärgas bereits vollständig verstromt werde und eine
       zusätzliche Nutzung von Biogas nicht absehbar sei, biete im Stromsektor
       alleine die Photovoltaik noch „ein großes, einfach nutzbares Potenzial“.
       
       ## Preisvorteil für die Verbraucher
       
       Gebäudeeigentümer, die die Investition in eine Solarstromanlage scheuen,
       können ein Pachtmodell nutzen, dafür hat der Gemeinderat gesorgt. Die
       Baupflicht gilt nur so lange, wie „für den Bauherrn Wahlfreiheit zwischen
       Eigentum und Pacht gegeben ist“.
       
       Die Stadtwerke Tübingen haben bereits ein entsprechendes Angebot: Sie
       planen auf Wunsch die Anlage, finanzieren und warten sie. Der Kunde zahlt
       sie dann über seine Stromrechnung ab. Attraktiv sei das für den Kunden,
       weil der Strom vom Dach längst preisgünstiger ist als jener aus dem Netz,
       sagt der grüne Oberbürgermeister Boris Palmer. Er rechnet mit einem
       Preisvorteil für den Verbraucher von 2 Cent je Kilowattstunde.
       
       Per Facebook teilte der Rathauschef nach der Abstimmung mit: „Ich bin sehr
       stolz darauf, wie Stadt und Rat in die Rolle ökologischer Pioniere
       geschlüpft sind.“ Die vorausgegangene Diskussion im Gemeinderat sei „sehr
       sachlich“ verlaufen.
       
       Obwohl heute die Photovoltaik „in der Stadt die billigste und beste
       Stromquelle“ sei, sei es nötig, die Nutzung verpflichtend zu machen, sagte
       Palmer. Viele Bürger beschäftigten sich ansonsten nicht mit dem Thema – und
       ließen diese Chance daher ungenutzt.
       
       5 Jul 2018
       
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