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       # taz.de -- Prozess im Mordfall von Kandel beginnt: Unklarheit über Abdul D.s Alter
       
       > Eine Jugendkammer verhandelt den Mord an Mia, weil der Angeklagte sein
       > Alter mit 15 angab. Wäre er älter, würde ihm lebenslänglich drohen.
       
   IMG Bild: Gedenken an Mia in Kandel
       
       LANDAU taz | Eine Straße neben dem Gerichtspalast in Landau ist seit dem
       frühen Morgen gesperrt. Vor dem Gebäude stehen Polizeiwagen. Unter
       Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt das Landgericht Landau seit Montag
       den Mordfall, der den Streit um die Flüchtlingspolitik und das Asylrecht
       befeuert hat wie kein anderer. Auf der Anklagebank sitzt Abdul D., ein
       abgelehnter Asylbewerber, der mutmaßlich aus Afghanistan stammt. Der junge
       Mann soll am 27. Dezember letzten Jahres in einem Drogeriemarkt in Kandel
       seine frühere Freundin, die 15jährige Mia, [1][mit sieben Messerstichen
       getötet haben]. Mit dem heutigen sind 13 Prozesstage bis zum 29. August
       terminiert. Ob es bis dahin schon eine Urteil gibt, ist unklar.
       
       Es war „Heimtücke“ sagt die Staatsanwaltschaft, weil der Angriff für Abduls
       Ex-Freundin so überraschend gekommen sei, dass sie sich nicht habe wehren
       können. Die Anklage geht deshalb von einem Mord aus, wegen „übersteigerter
       Eifersucht“. Dafür sieht das Strafgesetzbuch lebenslange Haft vor, ohne
       Wenn und Aber, allerdings nur für Erwachsene.
       
       Deshalb ist die von Anfang strittige Diskussion über das Lebensalter des
       jungen Mannes eine Kernfrage dieses Prozesses. War Abdul bei der Tat älter
       als 21 Jahre, müsste er lebenslang ins Gefängnis. War er zur Tatzeit jünger
       als 18 Jahre, gilt Jugendstrafrecht und eine Höchststrafe von 10 Jahren
       Jugendhaft. Ist der Angeklagter ein Heranwachsender, also zwischen 18 und
       21 Jahre alt, muss das Gericht ein angemessenes Strafmaß finden.
       
       Abdul's Alter war nach seiner Einreise 2016 in Frankfurt am Main amtlich
       festgelegt worden. Danach wäre er zur Tatzeit 15 Jahre alt gewesen. Zweifel
       an dieser Altersfeststellung waren bereits unmittelbar nach der Tat
       aufgekommen.
       
       ## Wahrscheinliches Alter 20 Jahre
       
       Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat inzwischen die Regeln für die
       Altersfeststellung präzisiert und Städte und Landkreise aufgefordert, die
       Erstaufnahme von unbegleiteten Flüchtlingen an Kompetenzzentren abzugeben,
       weil dort besonders qualifizierte Fachleute deren Alter und ihren
       Hintergrund besser einschätzen könnten. In einigen Bundesländern werden
       inzwischen für die Altersfeststellung vermehrt ärztliche Gutachten
       herangezogen, wie jetzt auch vor dem Landauer Prozess.
       
       In einem ersten Beschluss hat das Gericht zu Gunsten des Angeklagten
       entschieden. Es könne nicht völlig ausgeschlossen werden, dass es sich bei
       dem Angeklagten um einen Jugendlichen handele, also jemanden der zur
       Tatzeit noch unter 18 Jahre alt war, erkannte das Gericht. Deshalb der
       Ausschluss der Öffentlichkeit.
       
       Dem Gericht liegt ein medizinisches Gutachten vor, nach dem Abdul zur
       Tatzeit? mindestens 17,5 und höchstens 21 Jahre alt ist. Als
       wahrscheinliches Alter nennt das Gutachten 20 Jahre. Das Gericht hat ein
       Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben, so wichtig ist diese Frage.
       
       ## Selbst „seriöse“ Medien veröffentlichen Fotos
       
       Während der Prozess im Gerichtsgebäude beginnt – Abduls Verteidiger
       verlangt den Austausch des seiner Meinung nach unzulänglichen Dolmetschers
       – versucht in einem anderen Gebäude, im Haus am Westbahnhof, der
       Pressesprecher des Gerichts Robert Schelp auf einer Pressekonferenz die
       schwierige Rechtslage zu erläutern. Denn seitdem die Tat in Kandel und an
       anderen Orten Demonstrationen gegen die Asylpolitik ausgelöst hat,
       polemisieren Kritiker*innen im Netz auch gegen den vermeintlich laxen
       Umgang des Gerichts mit dem mutmaßlichen Gewalttäter. Schelp erinnert
       daran, dass Bilder des Angeklagten, gegen den nach Jugendrecht verhandelt
       wird, nicht veröffentlicht werden dürfen. Doch selbst „seriöse“ Medien
       verstoßen im Internet gegen diesen Rechtsgrundsatz.
       
       Die Eltern der getöteten Mia nehmen an dem Verfahren als Nebenkläger teil.
       Sie, der Angeklagte und auch die jugendlichen Zeugen aus dem Umkreis von
       Mia und Abdul werden vor der Öffentlichkeit abgeschirmt.
       
       ## Abdul D. will sich umfassend äußern
       
       Der Angeklagte bereue die Tat und werde sich zu seiner Person und den
       Hintergründen der Tat äußern, ließ sein Verteidiger wissen.
       
       Zwei Wochen vor der Tat war er auf dem Schulhof in eine Schlägerei
       verwickelt gewesen, eine gute Woche vor der Tat hatten zunächst Mia und
       später auch ihre Eltern Abdul angezeigt, weil er Mia gedroht hatte.
       Unmittelbar nach der Tat hatten Polizei und das zuständige Jugendamt
       widersprüchliche Angaben darüber gemacht, ob und wann die Information über
       eine mögliche Gewaltbereitschaft des späteren Täters an das zuständige
       Jugendamt weitergegeben wurden.
       
       Der Streit zwischen Polizei und Jugendamt werde nicht Gegenstand des
       Verfahren sein, gab Pressesprecher des Landgerichts am Montag zu Protokoll.
       Es geht im Strafverfahren um die Verantwortung des Angeklagten.
       
       Die Bürger*innen von Kandel, die seit Monaten immer wieder Demonstrationen
       von Asylgegnern ertragen mussten und sich unter dem Motto „Wir sind Kandel
       – vielfältig, tolerant und offen“ [2][mehrfach zu Gegendemonstrationen
       versammelt hatten], verfolgen den Prozess mit großem Interesse. „Für die
       Kandeler ist es wichtig, dass dieser Prozess jetzt stattfindet und die
       Sache damit endlich abgeschlossen wird,“ sagte Stadtbürgermeister Günther
       Tielebörger dem SWR.
       
       18 Jun 2018
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christoph Schmidt-Lunau
       
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