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       # taz.de -- Streik der studentischen Mitarbeiter: Einigung über Tarifvertrag
       
       > Arbeitgeberverband und Gewerkschaften stimmen neuem Tarifvertrag zu.
       > Studentische Beschäftigte bekommen ab sofort mehr Geld.
       
   IMG Bild: Jetzt können die studentischen MitarbeiterInnen sich bald auch wieder dem Studium widmen
       
       Im Tarifstreit der studentischen Beschäftigten, vertreten durch die
       Gewerkschaften Verdi und GEW, ist es mit dem Arbeitgeberverband (KAV) am
       Donnerstagabend nach langen Verhandlungen zu einer Einigung gekommen. Am 1.
       Juli 2018 tritt der neue Tarifvertrag in Kraft, vorausgesetzt, die
       Gewerkschaftsmitglieder aus der Studierendenschaft stimmen dem Vertrag
       kommende Woche zu.
       
       Wie die KAV am Freitag in einer Presseerklärung mitteilte, erhöht sich das
       Stundenentgelt für die studentischen Beschäftigten bereits ab Juli von
       10,98 auf 12,30 Euro. Danach wird es schrittweise bis Januar 2022 auf 12,96
       Euro angehoben. Zugestimmt hat der KAV auch der Anbindung an den
       Tarifvertrag der Länder (TV-L).
       
       Das war eine der Hauptforderungen der Studierenden. Damit werden ab Juli
       2023 Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ebenfalls an studentische
       Mitarbeiter*innen weitergegeben. Die Hochschulen erhalten ein
       Widerspruchsrecht, sollten sie die TV-L-Erhöhung künftig nicht finanzieren
       können.
       
       Genau diese Anbindung ist den Studentischen MitarbeiterInnen wichtig, um
       eine nachhaltige Lohnentwicklung auch für künftige Generationen zu
       gewährleisten. Damit die Tarifkommissionen von ver.di und GEW die
       Verhandlungen führen konnten, hatten die studentischen MitarbeiterInnen
       ihre Kommiliton*innen mobilisiert, in eine der beiden Gewerkschaften
       einzutreten. Allein 2017 wurden so über 1.000 neue Mitglieder angeworben,
       täglich kamen neue hinzu.
       
       „Wir können nicht alle vier Jahre so eine Kampagne starten“, sagte eine
       Streikende, die namentlich nicht genannt werden will, unlängst vor der
       provisorisch eingerichteten Streikzentrale auf der Mensawiese der Freien
       Universität. Von Streikmüdigkeit könne zwar keine Rede sein, jedoch sei die
       Fluktuation der Student*innen naturgemäß hoch. Dem entsprechend seien die
       Arbeitsverträge der studentischen Hilfskräfte auf maximal sechs Jahre
       beschränkt. Man wolle studentischen Beschäftigten ersparen, in vier Jahren
       wieder am selben Punkt zu stehen.
       
       29 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Brigitte Denck
       
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