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       # taz.de -- Rapper Kollegah und Farid Bang: Ermittlungen werden eingestellt
       
       > Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat die umstrittenen Textzeilen der
       > beiden Musiker geprüft. Ergebnis: Die sind durch das Recht auf
       > Kunstfreiheit gedeckt.
       
   IMG Bild: Nachhilfe in Geschichtsunterricht: Kollegah (l.) und Farid Bang in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz
       
       Düsseldorf dpa | Die umstrittenen Textzeilen der Gangster-Rapper Kollegah
       und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die
       Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ergeben. Die Ermittlungen seien deswegen
       eingestellt worden, sagte Behördensprecher Ralf Herrenbrück.
       
       Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender
       Gewalt- und Sexfantasien, heißt es in der Entscheidung, die den Beteiligten
       zuging. Weil sie aber damit dem Genre „Gangsta-Rap“ gerecht werden, sei
       dies nicht strafbar. Denn auch für diese Musikrichtung gelte die in der
       Verfassung verankerte Kunstfreiheit.
       
       Nach dem Eklat bei der Verleihung des Musikpreises Echo waren mehrere
       Strafanzeigen gegen die Musiker eingegangen. Die Liedtexte der Rapper
       wurden daraufhin auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft.
       
       Kollegah und Farid Bang waren trotz Antisemitismus-Vorwürfen mit dem
       Musikpreis ausgezeichnet worden. Dies hatte schließlich zu seiner
       Abschaffung geführt. Etliche Musiker hatten zuvor ihre Echo-Preise aus
       Protest zurückgegeben.
       
       Die viel kritisierte Zeile „Mein Körper definierter als von
       Auschwitzinsassen“ sei weder eine Billigung noch eine Verharmlosung der
       NS-Herrschaft und ihres Völkermordes, so die Staatsanwaltschaft. Der
       Vergleich von KZ-Insassen mit dem eigenen Körper möge geschmacklos sein,
       aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar.
       
       Gleiches gelte für die Zeile „Mache mal wieder 'nen Holocaust“. Diese
       Ankündigung sei weder eine Aufforderung zur Gewalt noch eine Verharmlosung
       des Holocausts. Wesensmerkmal des „Gangsta-Rap“ sei nun einmal die
       Glorifizierung von Kriminalität und Gewalt.
       
       Die Passage „Ey, ich komm' in dein Wohlstandsviertel mit dem Wagen voll
       Rauschgift / Und ein Monat nachdem die letzte Ladung verkauft ist / Gleicht
       die Gegend zunehmend afrikanischen Townships / Oder Lagern in Auschwitz“
       sei ebenfalls nicht zu beanstanden.
       
       ## Beschwerde gegen Urteil noch möglich
       
       Die Ermittler hatten die Texte auch auf die Straftatbestände
       Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
       überprüft. Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde möglich.
       
       Kollegah und Farid Bang hatten – einige Wochen nach dem Eklat – kürzlich
       die KZ-Gedenkstätte Auschwitz besucht. Die Anregung dazu war vom Musiker
       Marius Müller-Westernhagen gekommen. Das Musiklabel BMG hatte sich in einer
       Stellungnahme zunächst hinter die Musiker gestellt, dann aber die
       Zusammenarbeit auf Eis gelegt.
       
       „Grenzüberschreitung ist eines der zentralen Stilmittel des Gangsta- und
       Battle-Raps“, erklärte Hiphop-Expertin Sina Nitzsche von der Technischen
       Universität Dortmund. „Der ist auch homophob, frauenfeindlich und in
       anderer Weise abwertend.“ Das gehöre allerdings zum Genre wie der Cowboy
       zum Western.
       
       16 Jun 2018
       
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