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       # taz.de -- Räumumngsklage Rigaer Straße 94: Tragödie. Farce. Kapitalismus
       
       > Die ominöse Eigentümerfirma verzichtet auf eine Fortführung der Klage
       > gegen die Kneipe Kadterschmiede. Erspart bleibt ihr so die Monster-Farce.
       
   IMG Bild: Bätsch, Kapitalismus!
       
       Berlin taz | Den Philosophen Hegel ergänzend, dass sich weltgeschichtliche
       Tatsachen stets zweimal ereignen, schrieb Karl Marx einst: „Er hat
       vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als
       Farce.“ Wie eine dritte Wiederholung zu bezeichnen sei, hat Marx nicht
       hinterlassen, in der Sprache von heute ausgedrückt, wäre es mindestens eine
       Monster-Farce. Richtigerweise könnte man auch sagen: kapitalistische
       Realsatire.
       
       Eine solche, und das ist für alle Beteiligten zu begrüßen, bleibt den
       Berliner Gerichten nun erspart: Die britische Briefkastenfirma „Lafone
       Investments Limited“ gibt ihre – sofern man sie hier als Subjekt benennen
       kann – Bemühungen auf, einen Räumungstitel gegen die Autonomenkneipe
       „Kadterschmiede“ im linksradikalen Hausprojekt Rigaer Straße 94 zu
       erwirken. Am Montag zumindest war ihre Berufungsfrist gegen die im Mai zum
       wiederholten Male vom Landgericht abgeschmetterte Klage verstrichen.
       
       Damit steht fest, dass die „Kadterschmiede“ sowie kleinere Werkstatträume
       im Hof der Rigaer94 bis auf Weiteres bleiben werden, sofern die Polizei –
       und das darf man erwarten – nicht noch einmal [1][wie im Juni 2016] den
       Willen der Eigentümer vollstrecken wird, ganz ohne Räumungstitel. Ärgern
       wird das nicht zuletzt den/die Hauseigentümer und die Polizei, sondern auch
       die Post-Henkel-CDU oder den Linken-Hasser Tom Schreiber (SPD). Für sie
       alle ist es eine Lektion in Sachen Rechtsstaat.
       
       Lernen können sie, dass es nicht ausreicht, nur so zu tun, als sei man eine
       Firma, selbst wenn es gegen vermeintliche Staatsfeinde geht: Eine
       Postanschrift in einem nordenglischen Business-Park, ein Kapital von einem
       Pfund und wechselnde, nicht greifbare Personen, die als Strohmänner die
       Geschäftsführertätigkeit innehaben sollen, genügen zum Glück nicht, um vor
       Gericht klageberechtigt zu sein. Nötig wäre zumindest ein Nachweis gewesen,
       dass der jeweils behauptete Geschäftsführer tatsächlich in Amt und Würden
       ist.
       
       Doch das war für die Lafone ein unmögliches Unterfangen. Schon bei der
       ersten Räumungsklage [2][im Februar 2017 scheiterte sie an diesem
       Nachweis]. Das Verfahren entblößte sie als führungslos, noch nicht einmal
       der Anwalt konnte nachweisen, ordnungsgemäß berufen zu sein. Die Tragödie
       war perfekt. Mehr als ein Jahr später, [3][Mitte Mai dieses Jahres, folgte
       die Farce]. Wieder fehlte ein nachvollziehbarer notarieller Nachweis über
       den angeblichen neuen Geschäftsführer. Fast hätte man Mitleid mit ihrem
       traurigen Anwalt bekommen können.
       
       Der Verzicht auf einen weiteren Anlauf ist folgerichtig. Wenn der wahre
       Eigentümer sein Recht geltend machen will, soll er aus der Anonymität
       seiner Scheinfirma treten. Oder für immer schweigen.
       
       25 Jun 2018
       
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   DIR Erik Peter
       
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