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       # taz.de -- Beschwerdestelle für Bürger*innen: Ein sehr fleißiger Ausschuss
       
       > Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses kontrolliert die Arbeit der
       > Berliner Behörden. 2017 wandten sich mehr als 1.500 Bürger*innen mit
       > ihren Anliegen an ihn.
       
   IMG Bild: Fallschirmspringen aus dem Hochhaus? Der Petitionsauschuss prüft auch dies
       
       Nicht alle wissen es, und doch hat jeder Mensch das Recht, sich mit einem
       Anliegen an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu
       wenden. Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz spielen dabei keine Rolle. Auch
       die Gründe, sich an den Ausschuss zu wenden, können sehr unterschiedlich
       sein: sei es die Verweigerung derAufenthaltsgenehmigung, eine Entscheidung
       von Arbeits- oder Finanzämtern, Ärger über die Müllabfuhr oder schlechte
       oder ungerechte Behandlung durch Busfahrer oder die Polizei.
       
       Im vergangenen Jahr erhielt der Petitionsausschuss 1.571 solcher Eingaben,
       46 mehr als noch im Vorjahr. Das berichtete der Vorsitzende des
       Ausschusses, Kristian Ronneburg (Die Linke), bei der Vorstellung des
       Abschlussberichts für das Jahr 2017 am Mittwoch.
       
       In insgesamt 36 Sitzungen während des vergangenen Jahres wurden 1.799
       Eingaben, einschließlich einiger Wiederaufnahmen früherer Fälle,
       abschließend behandelt. Das sind über 200 bearbeitete Fälle mehr als noch
       im Vorjahr.
       
       „Wir sind schon ein sehr fleißiger Ausschuss“, erklärte Ronneburg sichtlich
       zufrieden. Die meisten der bearbeiteten Petitionen fallen wie auch im
       Vorjahr in die Kategorien Soziales (234) und Ausländerrecht (225), gefolgt
       von Justiz (126), Verkehr (105) und Umwelt (102). Insgesamt konnte in mehr
       als einem Viertel der Fälle den Anliegen der Bürger*innen ganz oder
       zumindest in Teilen entsprochen werden. In weiteren 29 Prozent wurden
       Auskünfte erteilt.
       
       ## Dank von Bürger*innen
       
       Petitionen können immer dann eingereicht werden, wenn es sich um
       Beschwerden bezüglich des Handelns oder getroffener Entscheidungen der
       Berliner Behörden handelt. „Der Petitionsausschuss stellt eine
       Kontrolle dar“, betonte der stellvertretende Vorsitzende Andreas Kugler
       (SPD). Er bekomme daher auch regelmäßig Zuschriften, in denen Menschen sich
       dafür bedankten, dass ihnen mit ihrem Anliegen endlich zugehört wurde.
       
       Eine Petentin wandte sich an den Ausschuss, nachdem sie einen Hilfe
       suchenden Mann in einem Parkhaus gefunden hatte und die Polizei trotz
       mehrfacher Anrufe nicht erschienen war. Die Nachfrage des Ausschusses
       führte zu einer Erklärung und einer Entschuldigung des Polizeipräsidenten.
       
       Doch es gibt auch kuriose Fälle. „Aber auch solche werden ernsthaft von der
       Senatsverwaltung beantwortet“, versicherte Ronneburg. So bat ein Petent um
       Fallschirme in Hochhäusern, um im Fall eines Brandes auch aus den oberen
       Fenstern springen zu können. Auch hier habe man sachlich unter Hinweis auf
       Brandsicherheitsstandards, bauliche Gründe und die nötige Qualifikationen
       einer abspringenden Person darlegen können, dass Fallschirme keine adäquate
       Lösung wären, erläuterte Ronneburg.
       
       13 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Daniel Stoecker
       
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