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       # taz.de -- Separatistenführer Carles Puigdemont: Auslieferung erneut beantragt
       
       > Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft hat erneut die Auslieferung
       > des katalanischen Separatistenführers gefordert. Nun ist das
       > Oberlandesgericht am Zug.
       
   IMG Bild: Puidgemont hält sich seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis in Berlin auf (Archivbild vom 7.4.2018)
       
       Schleswig dpa | Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont soll
       nach dem Willen der schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft an
       Spanien ausgeliefert werden. Die Behörde stellte beim Oberlandesgericht
       (OLG) den Antrag, die Auslieferung des früheren Regionalpräsidenten für
       zulässig zu erklären, wie sie am Freitag mitteilte. Da nach wie vor
       Fluchtgefahr bestehe, beantragte der Generalstaatsanwalt erneut, den
       Auslieferungshaftbefehl wieder in Vollzug zu setzen. Wann das Gericht
       entscheidet, ist offen. Für Freitag schloss eine Sprecherin dies aus.
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft stellte ihren Antrag trotz teils
       entgegenstehender Entscheidungen des Oberlandesgerichts. Sie halte an ihrer
       Auffassung fest, dass die Auslieferungsfähigkeit sowohl mit Blick auf den
       von den spanischen Behörden erhobenen Vorwurf der Rebellion als auch
       hinsichtlich des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder
       beziehungsweise der Korruption zu bejahen sei, erklärte die Behörde.
       
       Die spanische Justiz wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung
       öffentlicher Mittel vor. Hintergrund ist das Unabhängigkeitsreferendum vom
       Oktober 2017. Es wurde unter seiner Verantwortung in Katalonien abgehalten,
       obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig
       eingestuft hatten.
       
       „Das von den spanischen Behörden nachgelieferte Material ist dabei nicht
       widersprüchlich, sondern belegt offenkundig das Ausmaß der am Wahltag
       erfolgten gewalttätigen Ausschreitungen in Katalonien, die (auch) dem
       Verfolgten zuzurechnen sind“, heißt es in der Mitteilung. Das Verhalten
       Puigdemonts würde nach deutschem Recht den Tatbestand des
       Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall erfüllen, führte die
       Generalstaatsanwaltschaft aus.
       
       Auslieferungshindernisse lägen im Übrigen nicht vor. Puigdemont drohe im
       spanischen Strafverfahren keine politische Verfolgung im Sinne des Gesetzes
       über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. „Es ist das Recht eines
       demokratischen Rechtsstaates, Angriffe auf seinen Bestand auch mit Mitteln
       des Strafrechts zu begegnen“, erklärte die Behörde.
       
       ## Aufenthaltsort: Berlin
       
       Puigdemont war am 25. März auf der Rückfahrt von Skandinavien nach Belgien
       auf Grundlage eines von Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls in
       Schleswig-Holstein festgenommen worden. Der 55-Jährige betrachtet sich als
       politisch Verfolgten, der kriminalisiert werde. Er hält sich seit seiner
       Entlassung aus dem Gefängnis von Neumünster am 5. April in Berlin auf.
       
       Am Dienstag vergangener Woche hatte das Oberlandesgericht in Schleswig
       einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt, Puigdemont wieder in
       Auslieferungshaft zu nehmen. Der Strafsenat sah keine erhöhte Fluchtgefahr
       – anders als die Staatsanwaltschaft. Diese stützte sich auf neue
       Informationen der spanischen Polizei, besonders auf Videos, die
       Gewalttätigkeiten gegen Polizisten zeigten. Nach der Begutachtung der
       Videos kam die Generalstaatsanwaltschaft zu dem Schluss, Puigdemont sei
       auch wegen Rebellion auszuliefern. Nach deutschem Recht käme auch eine
       Strafbarkeit nicht nur wegen Hochverrats in Betracht, sondern auch wegen
       Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall.
       
       Am 5. April hatte das OLG in Schleswig den Vorwurf der Rebellion für den
       Haftbefehl als „von vorneherein unzulässig“ erklärt. Für Hochverrat als
       Pendant im deutschen Recht zur Rebellion fehle es am Merkmal der Gewalt.
       
       Puigdemont war Ende März zunächst in die Justizvollzugsanstalt Neumünster
       in Gewahrsam gekommen. Am 5. April erließ das OLG Auslieferungshaftbefehl,
       ordnete aber unter Auflagen Haftverschonung an. Die Auflagen gelten weiter.
       
       1 Jun 2018
       
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