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       # taz.de -- Keshas Prozess gegen Ex-Produzent: Nicht wirklich Post-#metoo
       
       > Die Vergewaltigungsklage von US-Sängerin Kesha gegen ihren Exproduzenten
       > ist verjährt. Auch ihren Vertrag mit ihm darf sie nicht auflösen.
       
   IMG Bild: Was hat sich durch sieben Monate #MeToo verändert? Im Fall von Kesha leider noch nicht viel
       
       BERLIN taz | Ganz in Weiß gekleidet steht die US-amerikanische
       [1][Popsängerin Kesha] bei der diesjährigen Grammy-Verleihung auf der
       Bühne. Umringt von einem Chor beginnt sie zu singen: „'Cause you brought
       the flames and you put me through hell / I had to learn how to fight for
       myself“.
       
       Zeilen aus ihrer Klavierballade „Praying“, die im Sommer 2017
       veröffentlicht wurde. Es ist unschwer zu erkennen, dass sich dieses Lied an
       ihren ehemaligen Produzenten Dr. Luke richtet. Sie beschuldigt ihn der
       Vergewaltigung sowie der seelischen und körperlichen Misshandlung, während
       sie beim Kemosabe Records Label unter Vertrag war. Seit 2014 geht sie gegen
       Dr. Luke vor. [2][Ihre Klage wegen Vergewaltigung] kam nie vor Gericht:
       2016 wurde sie wegen Verjährung fallengelassen. Dr. Luke streitet alle
       Vorwürfe ab und reagierte mit einer Gegenklage wegen Verleumdung. Fans und
       Kolleginnen solidarisieren sich mit der Popsängerin unter dem Hashtag
       [3][#FreeKesha].
       
       Der Gerichtsprozess startete in einer Zeit vor #MeToo. Obwohl Dr. Luke
       nicht mehr ihr Produzent ist, ist Kesha durch frühere Geschäftsbedingungen
       an ihn gebunden. An jedem Lied, das sie veröffentlicht, verdient er mit.
       Der Songwriterin und Sängerin ist es nicht erlaubt, bei anderen Labels
       Lieder zu veröffentlichen. Genau das wollte sie mit ihrer aktuellen Klage
       ändern. Doch das Berufungsgericht in New York lehnte am Dienstag die
       Ergänzungen zu ihrer Gegenklage ab. Darin schrieb sie: „Man kann sich von
       einem gewalttätigen Ehepartner trennen. Dieselbe Möglichkeit – sich von den
       physischen, emotionalen und finanziellen Ketten einer zerstörerischen
       Beziehung zu lösen – sollte auch einem Musiker gegeben sein.“
       
       Einen Tag nach dem Gerichtsentscheid ist [4][Filmproduzent Harvey
       Weinstein] von einer Grand Jury in New York wegen Vergewaltigung und
       erzwungenes Oralsex angeklagt worden. Die Vorwürfe entsprechen der Anklage,
       die die Staatsanwaltschaft am vorigen Freitag vorgebracht hatte, nachdem
       Weinstein sich freiwillig der Polizei gestellt hatte. Weinstein selbst
       bestreitet die Vorwürfe.
       
       ## Keine Spur vom Post-#MeToo-Recht
       
       Bevor Weinsteins Prozess gestartet ist, sprechen jetzt schon viele von
       einem lang ersehnten Sieg der #MeToo-Bewegung. Ein erster Schritt ist es in
       jedem Fall. Eine Debatte über sexuellen Missbrauch verändert die
       Gesellschaft erst dann wirklich, wenn sie nicht nur die kulturelle
       Sichtweise, sondern auch die Gesetze und Rechtsprechung beeinflusst. In
       einem aktuellen Artikel bei CNN schreibt Caroline Polisi von einem Turning
       Point in der Debatte: „Künftige Weinsteins dieser Welt werden Gerechtigkeit
       in einem Post-#MeToo-Rechtssystem erfahren.“
       
       Von diesem Rechtssystem ist in dem Gerichtsprozess von Kesha und Dr. Luke
       noch nichts zu spüren. In dem Prozess ging es nicht um die
       Schuldfeststellung der vorgeworfenen Vergewaltigung, sondern lediglich, um
       eine vorzeitige Beendung des Geschäftsverhältnisses zwischen Dr. Luke und
       Kesha. Das offizielle Statement des Gerichts reproduziert weibliche
       Stereotype. Das Gericht urteilte, dass Keshas Aussage, sie könne mit Dr.
       Luke im Rücken nicht mehr perfomen, spekulativ sei, weil sie ja in den
       letzten Jahren Auftritte gehabt habe.
       
       Damit wird die Sängerin in eine Opferrolle gesteckt. Ihre Glaubwürdigkeit
       hängt davon ab, wie sehr sie unter einer Vergewaltigung leidet. Hätte sie
       also aufgehört zu performen und ihre Karriere damit aufgegeben, hätte das
       Gericht ihre Forderung berücksichtigt? Anstatt Männer zur Verantwortung zu
       zwingen, werden also die Erwartungen der Frau auferlegt. Und ein Gericht
       entscheidet, was der richtige Umgang einer Frau mit sexueller Gewalt ist.
       Nicht wirklich Post-#MeToo.
       
       Keshas Fall verdeutlicht noch einmal, wie schwer es ist, eine junge
       weibliche Musiker*in im männlich dominierten Musikbusiness zu sein. Und was
       sich in sieben Monaten #MeToo tatsächlich verändert hat: leider nicht
       sonderlich viel. Denn zurück bleibt das Gefühl, das Frauen seit jeher
       plagt: Dass es nichts bringt, gegen sexuelle Gewalt juristisch vorzugehen.
       Vielleicht wird der Prozess gegen Weinstein in dieser Hinsicht ein Zeichen
       setzen.
       
       31 May 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Neues-Album-von-Keha/!5443943
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       ## AUTOREN
       
   DIR Carolina Schwarz
       
       ## TAGS
       
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