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       # taz.de -- Debatte Rechtspopulismus: Runter von der Bühne
       
       > Gibt es eine richtige Reaktionsweise auf gezielte Relativierungen, wie
       > Gaulands „Vogelschiss“ eine war? Leider nein – aber vielleicht einen
       > Ausweg.
       
   IMG Bild: Der Gewöhnungseffekt ist bereits bemerkbar
       
       Wenn man nur alles falsch machen kann, hilft es nicht, nichts zu tun, denn
       das wäre auch falsch, ist es doch auch unter „alles“ zu subsummieren.
       
       Vor wenigen Tagen hat der unaussprechliche G., Fraktionsvorsitzender der
       AfD im Deutschen Bundestag, wiederholt eine kontrollierte
       Grenzüberschreitung begangen, indem er Hitler und den Nationalsozialismus
       zu einem Vogelschiss relativierte – und zwar so, dass die
       Grenzüberschreitung wiederum doppeldeutig war und wohl haarscharf an
       möglicher Strafverfolgung vorbeischrammte. Die Reaktionen ließen nicht auf
       sich warten – von moralischer Empörung bis hin zu gelehrten Erklärungen
       darüber, dass der Begriff „Erfolg“ keine historische Kategorie sei oder das
       Exzeptionelle des nationalsozialistischen Zivilisationsbruchs bleibe, auch
       wenn es nur 12 von 1.000 (ausgerechnet!) Jahren sind.
       
       Die Argumente sind alle schon bei anderer Gelegenheit formuliert worden –
       und genau das ist das Problem. Denn die Invektiven des G. und seiner
       Gesellen operieren nicht auf der Ebene der Sachbezüge des Gesagten, sondern
       auf der Ebene ihres sozialen Sinns. Sie zielen nicht darauf, was gesagt
       wird, sondern wer wie darauf reagiert.
       
       Die neue Bemerkung sollte wohl genau diese Reaktionen provozieren, um
       zugleich demonstrieren zu können, dass sie nicht einmal justiziabel ist. In
       dieser Vorführung sitzen wir alle auf der Bühne. Reagiert man auf die
       Invektiven, erreichen G. und die Seinen ihr Ziel, reagiert man nicht
       darauf, erreichen sie es auch. Man kann nur falsch handeln, der Bühne
       entkommt man nicht.
       
       Die G.s sind Meister der Dosierung – sie steigern die Dosis langsam. Wie
       bei einem Junkie, der eine sprunghafte Erhöhung der Dosis wohl nicht
       überleben würde, aber eine langsame Steigerung mit einer Mixtur aus
       Gewöhnung und Schädigung quittiert, wird auch die diskutierende
       Öffentlichkeit so an die üblichen Widerlegungen gewöhnt, dass der
       Informationswert jedes Mal sinkt. Parallel dazu steigt die Ratlosigkeit,
       wie man jener Logik entkommt.
       
       ## Anzeige gegen G. eingestellt
       
       Der Gewöhnungseffekt scheint auch auf Staatsanwälte überzugehen. Thomas
       Fischer hat auf Spiegel Online davon berichtet, wie die Staatsanwaltschaft
       Mühlhausen nach einer Anzeige gegen G. die Einstellung des Verfahrens
       begründete. Fischer hatte Anzeige gegen G.s Bemerkung über die damalige
       Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz erstattet, man wolle sie „ins
       Eichsfeld“ einladen, um ihr zu zeigen, was „deutsche Kultur“ sei und sie
       dann „in Anatolien entsorgen“. Der Fall ist bekannt. Es ging um Özoguz’
       Bemerkung, jenseits der deutschen Sprache gebe es keine spezifisch deutsche
       Kultur.
       
       Thomas Fischer begründete seine Anzeige mit dem Paragrafen 130
       Strafgesetzbuch, nach dem die Meinungsfreiheit nicht für Äußerungen gelte,
       die den öffentlichen Frieden gefährden könnten. Die Begründung der
       Verfahrenseinstellung ist bemerkenswert. Fischer zitiert: „Bei der
       (Ermittlung der für den Beschuldigten günstigsten Deutungsmöglichkeit) ist
       der politische Kontext der Äußerung zugrunde zu legen. Mit seiner Aussage
       im Rahmen einer politischen Wahlkampfveranstaltung reagiert der
       Beschuldigte konkret auf die oben angegebene generalisierende Bewertung der
       Integrationsbeauftragten zum Thema des Vorhandenseins spezifisch deutscher
       Kultur und wandte sich gegen die dort vorgenommene und objektiv in der
       öffentlichen Diskussion diskursfähige Feststellung deren Fehlens. Damit
       muss zugunsten des Beschuldigten davon ausgegangen werden, dass sich seine
       Ausführungen nicht gegen die Person der Integrationsbeauftragten, sondern
       gegen die von dieser vertretenen soziokulturellen These richten.“
       
       Man muss kein Jurist sein, um diese Begründung nicht nur für Unsinn zu
       halten, sondern darin ein Dokument zu sehen, das nur Ergebnis jenes
       Gewöhnungseffektes sein kann, den die G.s durch ihre Grenzüberschreitungen
       bereitet haben. Der Paragraf wird also ausgehebelt, wo Äußerungen in einem
       politischen Kontext stehen. Wo sollen Äußerungen, die den öffentlichen
       Frieden zu stören vermögen, denn sonst stehen?
       
       ## Der Gewöhnungseffekt
       
       Über Fischer hinaus muss man sagen: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen
       dokumentiert also nur, dass das, was G. et al. sagen, offenbar zum Kanon
       legitimer politischer Auseinandersetzung gehört. Wenn das kein
       Gewöhnungseffekt ist?
       
       Wie also reagieren? Gibt es eine „richtige“ Reaktionsweise, wenn Aufklärung
       ebenso ins Leere läuft wie moralische Empörung und strafrechtliche
       Verfolgung? Offensichtlich nicht. Selbst diese meine Überlegungen stehen
       nicht außerhalb des Spiels. Vielleicht hilft statt des lauten Aufschreis
       eher die demütige Einsicht, wie lange wir das normalisierende Spiel
       mitgemacht haben. Soziologisch kann man wissen, wie lange Akteure auch bei
       offensichtlichem Augenschein an die Normalität der Welt glauben, wie sehr
       sie unterstellen, eigentlich gehe doch alles mit rechten Dingen zu. Die
       laute Empörung verdeckt vielleicht manchmal, wie lange wir den
       Idealisierungen des „Es wird nicht so schlimm sein“ geglaubt haben.
       
       Speziell G., vor Jahren ein eher liberaler konservativer Politiker, trägt
       den Habitus und das Selbstbild gediegener Bürgerlichkeit vor sich her.
       Vielleicht ist die einzige Währung, die dieses Milieu trifft, soziale
       Ächtung und die Verweigerung bürgerlicher Achtung. Kann man solche Ächtung
       organisieren? – Ich weiß es nicht. Peter Huth hat in der Welt eindrucksvoll
       die Scham beschrieben, die uns Deutsche befallen müsste, wenn wir daran
       denken, was wohl Briten, Franzosen, Russen oder Polen denken, wenn sie
       diese Relativierungen des Nationalsozialismus hören. Das ist ein schwaches
       Argument – aber es läuft nicht in die Falle zu tun, was sich die G.s
       wünschen. Seine Schwäche macht dieses Argument stark.
       
       Das ist naiv, ja. Aber vielleicht könnte diese Haltung dazu führen, dass
       die eigene Gewöhnung reflexiv wird. Vielleicht kann man nicht nur alles
       falsch machen.
       
       * Dieser Beitrag erschien zuerst als „Montagsblock“ des Kursbuchs
       [1][(www.kursbuch.online)]
       
       6 Jun 2018
       
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