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       # taz.de -- Geplante Reform der Mietpreisbremse: Zahmer Entwurf gegen Vermietertricks
       
       > Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Barley (SPD) soll den Anstieg der
       > Mieten endlich wirkungsvoll begrenzen. Kritiker meinen: Da ginge noch
       > mehr.
       
   IMG Bild: Neubauten, wie hier in Frankfurt am Main, sind bisher von der Mietpreisbremse ausgeschlossen
       
       BERLIN taz | Das Wohnungsthema sei „vielleicht die große soziale Frage der
       nächsten Jahre“, hat Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD)
       kürzlich gesagt. Die Mieten in den Ballungsgebieten steigen unaufhörlich.
       
       Dennoch spielte das Wohnungsthema auf Bundesebene nur eine untergeordnete
       Rolle. Eine wirksame Mietpreisbremse scheiterte in der letzten
       Legislaturperiode mehrfach am Veto der Union, eine Reduzierung der
       Modernisierungsumlage war mit CDU/CSU nicht zu machen. Aber auch die SPD
       war im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen noch unsicher, wie hoch
       sie das Wohnungsthema hängen sollte. Schließlich vereinbarte die Große
       Koalition Verbesserungen bei der Mietpreisbremse und der Möglichkeit,
       Modernisierung auf Mieter umzulegen.
       
       Jetzt hat das Justizministerium von Katarina Barley (SPD) einen
       Gesetzentwurf erarbeitet, der die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag
       umsetzen soll. Der Entwurf liegt der taz vor. Dass er aus dem Hause Barley
       kommt, ist bemerkenswert, weil für das Thema Wohnen das Innenministerium
       von Horst Seehofer (CSU) zuständig ist. Wie schon von 2013 bis 2017, als
       der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) die Gesetzentwürfe zur
       Mietpreisbremse vorstellte, beansprucht die SPD, beim Wohnungsthema
       voranzugehen.
       
       Die entscheidende Verbesserung in Barleys Gesetzentwurf gegenüber der
       jetzigen, fast wirkungslosen Mietpreisbremse ist die Auskunftspflicht des
       Vermieters über die vorherige Miete, wenn der neue Mieter mehr zahlen soll
       als ortsüblich zulässig. Schon bisher durften Vermieter nur dann mehr als
       die zulässige Miethöhe nehmen, wenn schon der Vormieter mehr gezahlt hatte.
       Allerdings mussten sie die Vormiete nur nennen, wenn die neuen Mieter
       darauf bestanden – was viele vermieden, um das Verhältnis zum Vermieter
       nicht von Anfang an zu gefährden.
       
       Die zweite Verbesserung betrifft die Modernisierungsumlage. Vermieter,
       welche die Mieten in ihren Häusern wegen gesetzlicher Deckelungen auf
       normalem Weg nicht mehr steigern konnten, blieb bisher oft der Umweg über
       Modernisierungen, die sie komplett auf die Mieter umlegen durften. So
       wurden Balkone, Aufzüge und Einbauküchen angebracht, obwohl viele Mieter
       mit weniger Ausstattung glücklicher gewesen wären. Mitunter wurde mit einer
       Modernisierung auch nur gedroht, um die Mieter zum Auszug zu bewegen, und
       bei Neuvermietungen die Miete deutlich anheben zu können.
       
       Gegen beides will Barley nun vorgehen. Vermieter sollen künftig nur noch
       acht statt wie bisher elf Prozent ihrer Modernisierungskosten auf die Miete
       umlegen können. Und zudem soll eine Kappungsgrenze von drei Euro pro
       Quadratmeter Wohnfläche gelten, die nur sechs Jahre bis nach Abschluss
       einer Modernisierung erhoben werden können. Außerdem können Vermieter
       bestraft werden, wenn sie Modernisierungen nur ankündigen, um ihre Mieter
       loszuwerden.
       
       Dennoch fehlen in dem Barley-Entwurf viele Regelungen zum Mieterschutz, die
       weitergehende Gesetzentwürfe fordern. In dem Antrag „Für eine echte
       Mietpreisbremse“, den die Linkspartei am Mittwoch in den Bundestag
       einbringt, sind auch Neubauten in die Mietpreisbremse einbezogen, ebenso
       möblierte Wohnungen. Deren Anzahl ist zuletzt in die Höhe geschnellt, um
       die Mietpreisbremse zu umgehen. Zudem soll diese bundesweit gelten – bisher
       legt sie jede Kommune einzeln fest. „Es ist gut, dass etwas bei der
       Mietpreisbremse passiert, aber der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist
       bei Weitem nicht ausreichend“, kritisiert Caren Lay, wohnungspolitische
       Sprecherin der Linksfraktion.
       
       Auch ein Bundesratsentwurf der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung geht
       weiter als Barley und will die Modernisierungsumlage sogar auf sechs
       Prozent beschränken.
       
       „Der Gesetzentwurf wird Mieter nicht vor Verdrängung schützen“, sagt Chris
       Kühn von den Grünen. „Das eigentliche Problem ist aber nicht Barley,
       sondern die Blockadehaltung der Union beim Mieterschutz. Deshalb ist der
       Gesetzentwurf jetzt so zaghaft ausgefallen.“ Nicht einmal ein Bekenntnis
       von Angela Merkel zur Mietpreisbremse vor der Bundestagswahl 2013 hatte
       verhindert, dass die Fachpolitiker der Union später alle wirksamen
       Vorschläge der SPD zerrupften. Jetzt, im Mai 2018, befürwortete Merkel das
       Auskunftsrecht über die Vormiete. Vermieterfreundliche Unionsabgeordnete
       dürften daher vor allem die Barley’sche Begrenzung der
       Modernisierungsumlage bekämpfen.
       
       5 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Martin Reeh
       
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