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       # taz.de -- Mieter-Vertreter über Mietpreisbremse: „Das Gesetz ist mangelhaft“
       
       > Reiner Wild vom Mieterverein Berlin glaubt nicht an eine Preisdämpfung
       > durch die geplante Neuregelung. Die Politik wolle sich nicht mit der
       > Vermieterlobby anlegen.
       
   IMG Bild: Schön saniert und schön teuer
       
       taz: Herr Wild, die Mietpreisbremse soll [1][reformiert werden]. Wird der
       Mietenanstieg jetzt begrenzt? 
       
       Reiner Wild: Nein, eine wirkliche Preisdämpfung bei Wiedervermietungen wird
       es durch diese Regelung nicht geben.
       
       Aber darum müsste es doch in dem Gesetz gehen, das sagt doch schon der
       Name. 
       
       Richtig, das war die Intention. Die Knappheit auf den Wohnungsmärkten
       sollte nicht voll zu Lasten der Mieter gehen. Um eine sozial brisante Lage
       durch immer höhere Wiedervermietungspreise zu vermeiden, sollte eine Bremse
       eingeführt werden. Die Erfolglosigkeit dieses Versuches wegen eines
       mangelhaften Gesetzes ist aber offensichtlich. Zum einen steigt das Niveau
       der Wiedervermietungsmieten weiter deutlich an, was auf die vielen
       Ausnahmen in dem Gesetz und die Vermieterverstöße zurückzuführen ist. Zum
       anderen setzen Mieter zu selten ihre Rechtsansprüche um und vermeiden in
       der schwierigen Marktsituation den Streit mit dem Vermieter.
       
       Die Hauptprobleme des Gesetzes werden nicht angegangen? 
       
       Die Ausnahmen, die das Gesetz wirkungslos machen, bleiben bestehen. Wenn
       die Vormiete über der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent
       liegt, darf die Mietpreisbremse auch künftig weiter überschritten werden.
       Jede Umgehung der Mietpreisbremse, von denen es zahlreiche gab, sorgt also
       dafür, dass Vermieter bei einer Neuvermietung wieder den überhöhten
       Mietpreis verlangen können. Der Gesetzgeber hat diese Regelung mit Verweis
       auf die Verfassung begründet. Das halten wir für vorgeschoben: Man wollte
       sich mit der Vermieterlobby nicht anlegen. Ohne Beseitigung dieser
       Ausnahmeregelung und einer Bußgeldandrohung kommen wir nicht zu einer
       Dämpfung.
       
       Sehen Sie dennoch Verbesserungen in dem vorliegenden Entwurf? 
       
       Ja, es gibt eine neue Transparenz. Will ein Vermieter die ortsübliche
       Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent überschreiten, muss er dem Mieter
       gegenüber benennen, welche Ausnahmen dies rechtfertigen. Tut er dies nicht,
       darf er sich künftig nicht mehr im Nachhinein auf die Ausnahmen berufen,
       etwa darauf, dass die Vormiete bereits darüber lag. Wenn Vermieter die
       neuen Transparenzansprüche erfüllen, bleibt es weiter bei der Möglichkeit
       Mieten über der Mietpreisbremse zu verlangen.
       
       Wie bewerten Sie die Begrenzungen der Mietpreissteigerungen nach
       Sanierungen? 
       
       Die angestrebten Veränderungen sind nicht hinreichend. Es soll eine
       Reduzierung der Mieterhöhung nach Modernisierung von elf auf acht Prozent
       jährlich der Investitionskosten geben. Das ist bei dem derzeitigen
       Zinsniveau überhaupt nicht angemessen. Die Mietsteigerungen nach
       Modernisierung werden weiter dramatisch hoch sein. Vermieter werden einfach
       das Investitionsvolumen erhöhen. Wir schlagen vier Prozent vor, bzw. eine
       Abschaffung dieser Umlagemöglichkeit und eine Integration in das System der
       ortsüblichen Vergleichsmiete. Diesen Schritt will die
       Bundesjustizministerin mit ihrem Entwurf nicht gehen. Das ist sehr
       bedauerlich.
       
       Berlin hat vor einer Woche eine Bundesratsinitiative zum Thema beschlossen.
       Was ist daran besser? 
       
       Bei der Modernisierung ist eine Kappung bei sechs Prozent vorgesehen.
       Zusätzlich soll auf angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche
       Vergleichsmiete auch nach Modernisierung nicht um mehr als zehn Prozent
       überschritten werden dürfen. Das wäre eine sehr gute Lösung, die auch in
       den jetzigen Entwurf der Bundesregierung aufgenommen gehört. Auch sonst
       geht Berlin deutlich über Barley hinaus und will etwa die Vormieterregelung
       bei der Mietpreisbremse abschaffen.
       
       6 Jun 2018
       
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