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       # taz.de -- Urteil zu Dashcams im Verkehr: Endlich mit Videobeweis!
       
       > Frohe Botschaft für alle Opfer von Autofahrern: Der Bundesgerichtshof hat
       > am Dienstag Dashcam-Videos als Beweismittel zugelassen.
       
   IMG Bild: Szene aus dem Wilden Autofahrerwesten – hier in Berlin-Kreuzberg
       
       Am 22. März 2017 um 8.50 Uhr wäre ich beinahe gestorben. Zumindest hätte
       ich mir das Genick brechen können oder vielleicht einen Arm.
       
       Es geschah auf dem Weg zur Arbeit: Ich fuhr auf dem Radweg neben der Wiener
       Straße in Berlin-Kreuzberg (vorfahrtberechtigt!), mittlere Geschwindigkeit,
       und wollte gerade die Lausitzer queren – als mir von dort ein blauer
       Peugeot-Kombi in die Bahn rollte. Die Fahrerin hatte nicht geschaut. Ich
       also: erschrockener Schrei, Lenker zur Seite, Vollbremsung. Erst einen
       Meter vor dem Wagen kam ich zum Stehen.
       
       Ich kann das so genau erzählen, weil ich alles auf Video habe. Solche
       Aufnahmen gehen ganz einfach: Das Handy per Halterung an den Lenker
       stecken, die Kamera auf die Straße richten und dann eine App öffnen. Meine
       heißt „DashCam 2“. Sie zeichnet die Straße vor mir jeweils eine Minute lang
       auf, danach wird der Clip automatisch gelöscht, es sei denn ich drücke auf
       „Speichern“, weil etwas Spannendes passiert ist. Zum Beispiel ein
       Beinahe-Unfall mit einem blauen Peugeot.
       
       ## Zahlreiche Nahtoderlebnisse
       
       Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag [1][ein Urteil] zu solchen
       Dashcam-Videos gesprochen. Permanentes Aufzeichnen ohne Anlass verstößt den
       Richtern zufolge zwar gegen den Datenschutz. Kommt ein Unfall vor Gericht,
       zählen die Videos trotzdem als Beweis. Im konkreten Fall ging es zwar um
       einen Konflikt zwischen Autofahrern. Großartig ist die Nachricht aber vor
       allem für Radfahrer.
       
       Neben Fußgängern sind sie im Straßenverkehr die marginalisierteste Gruppe.
       Die Infrastruktur drängt sie an den Rand, motorisierte Verkehrsteilnehmer
       empfinden schon ihre pure Existenz oft als Provokation. Von
       Nahtoderlebnissen kann jeder erzählen, der regelmäßig in Städten aufs Rad
       steigt: Beifahrer öffnen Autotüren, ohne auf Radwege zu achten. Autofahrer
       überholen ohne Sicherheitsabstand. Lkw-Fahrer biegen ab, ohne in den
       Spiegel zu schauen. Wer solche Situationen unverletzt übersteht, sollte es
       besser nicht wagen, sich hinterher zu beschweren: Nur wer Glück hat,
       bekommt eine Entschuldigung. Wer Pech hat, wird bedroht und beleidigt. Dann
       die Polizei zu rufen, bringt auch nichts: Im Normalfall steht Aussage gegen
       Aussage.
       
       Es sei denn, alles ist auf Video festgehalten. Technisch gibt es dafür
       verschiedene Möglichkeiten: das Handy am Lenker, eine Action-Cam auf dem
       Helm oder sogar Fahrradlichter mit USB-Anschluss und integrierter Kamera.
       Wer den Verkehr damit aufzeichnet, kann sich dank des Karlsruher Urteils in
       Zukunft viel einfacher vor Gericht wehren. Die Kamera am Rad wird zum
       Instrument des Empowerments, die Machtlosigkeit gegenüber
       Verkehrsteilnehmern mit schwereren Fahrzeugen wird überwunden.
       
       Und es ginge sogar noch mehr: Wenn die Parlamente gesetzliche Hürden
       absenken und auch die Veröffentlichung von Verkehrsaufnahmen erlauben
       würden. Die prekäre Lage von Radfahrern würde dann nicht nur für Richter,
       sondern auch für die Öffentlichkeit sichtbar.
       
       Auf YouTube gibt es massenhaft Videos aus anderen Ländern, in denen
       Radfahrer ihre Unfälle zeigen. Am besten ist ein Clip aus England. Titel:
       „Road Rage Driver Attacks Cyclist! **FUNNY**“. Ein Autofahrer überholt ohne
       Abstand, der Radfahrer stellt ihn an der nächsten Kreuzung zur Rede und
       kassiert dafür eine Beleidigung: [2][„You are a fucking little bycicle!“]
       Die Situation schaukelt sich auf, bis der Autofahrer aussteigt, dem
       Radfahrer hinterher rennt, nach ihm tritt – aber ins Leere stößt, stolpert
       und auf die Nase fällt.
       
       Schauen Sie sich das mal an. Danach wollen Sie auch so eine Kamera.
       
       15 May 2018
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Urteil-des-BGH-ueber-Dashcams/!5506168
   DIR [2] https://www.youtube.com/watch?v=BAHMGgZ9fec
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Tobias Schulze
       
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