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       # taz.de -- Debatte Frauenanteil in der Politik: Lernen durch sanften Zwang
       
       > Wahlberechtigt sind mehrheitlich Frauen – doch in den Parlamenten sind
       > sie unterrepräsentiert. Zeit, Parteien den Geldhahn zuzudrehen.
       
   IMG Bild: Blumen im Parlament zum Frauentag sind schön, Parlamentsmandate wären schöner
       
       In den letzten Wochen kamen zwei bemerkenswerte geschlechterpolitische
       Nachrichten zusammen. Da war zuerst die Rede von Angela Merkel bei der
       Jubiläumsveranstaltung der Frauen-Union zum 70-jährigen Bestehen. Merkels
       Kernaussage war, dass die CDU nicht den „Ansprüchen einer Volkspartei
       genüge“, weil sie nicht genug Frauen in ihren Reihen habe.
       
       Diese für die sonst [1][nie feministisch auftretende Kanzlerin]
       erstaunliche Einsicht wurde zu einem Zeitpunkt geäußert, zu dem ihre Partei
       als einzige wenigstens von der Größe her noch den Titel Volkspartei
       verdient hätte. Da sieht offensichtlich jemand über den Tellerrand der
       nächsten Wahl weit hinaus.
       
       Im Südwesten Deutschlands passierte derweil etwas ganz anderes, etwas
       Rückwärtsgewandtes. In Baden-Württemberg hatten Grüne und CDU fest
       verabredet, im Rahmen ihrer gemeinsamen Regierung auch das
       Landtagswahlrecht zu ändern. Das Bundesland ist hier etwas speziell: EinE
       WählerIn kann nur eine Stimme in regionalen Wahlkreisen vergeben.
       
       Dieses System führte dazu, dass weniger Frauen im Parlament sind, als rein
       rechnerisch zu erwarten wäre. Baden-Württemberg trägt deshalb, was den
       [2][Frauenanteil in den Landtagen] angeht, die rote Laterne. Kein Wunder
       also, dass hier viele Handlungsbedarf sahen.
       
       Allein, es kam anders. Obwohl fest vereinbart, kippte die Landtagsfraktion
       der CDU jetzt das Vorhaben. Zu stark war wohl die Angst der überwiegend
       männlichen Platzhirsche dort, sich weiblicher Konkurrenz (auch noch mit
       Erfolgschancen) stellen zu müssen. Die Grünen und auch die
       baden-württembergische Frauen-Union der CDU maulten darob ein wenig, aber
       die Machtfrage wollte deshalb dann doch niemand stellen.
       
       ## Klassisches Mittel für „sanften Zwang“: Geld
       
       Dabei gäbe es durchaus Handlungsbedarf: Parteien sollten, da ist Angela
       Merkel zuzustimmen, die Wählerschaft auch in ihrer Zusammensetzung
       repräsentieren, sonst wird es, laut Kanzlerin „natürlich immer schwieriger,
       die Wünsche einer Mehrheit der Bevölkerung auszudrücken, zu artikulieren
       und zu erkämpfen“.
       
       Unter den Wahlberechtigten stellen Frauen seit Langem die Mehrheit, in den
       Landtagen liegt zurzeit der Frauenanteil jedoch nur zwischen 25 und 41
       Prozent und im Bundestag bei 31 Prozent, mit wenig Veränderung in den
       letzten Wahlperioden.
       
       Wenn es aber so schwierig ist, wie Baden-Württemberg erneut gezeigt hat,
       weibliche Repräsentanz über eine Änderung des Wahlrechts zu erreichen,
       vielleicht geht es dann besser mit anderen Mitteln, die mehr einem „sanften
       Zwang“ gleichen? Ein solcher bedeutet, dass eine Partei nicht zwingend der
       Wunschvorgabe einer Geschlechterparität folgen muss. Aber wenn sie sich
       verweigert, erleidet sie gewisse Nachteile.
       
       Das klassische Mittel für einen sanften Zwang ist Geld. Und das ist im
       politischen Bereich ein durchaus starker Hebel. Die Parteien in Deutschland
       sind von der öffentlichen Wahlkampffinanzierung abhängig. Für das aktuelle
       sogenannte Wählerstimmenkonto haben die Parteien für die jeweils letzten
       Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen Ansprüche an staatliche Zuflüsse im
       Umfang von 112 Millionen Euro akquiriert.
       
       ## Eine einfache Rechnung für die Männer
       
       Man könnte hier nun die zusätzliche Vorschrift einführen, dass künftig die
       Mittel nur dann in voller Höhe ausgezahlt werden, wenn mindestens die
       Hälfte der so erzielten Parlamentssitze weiblich besetzt ist. Sind es
       weniger, kommt es zu entsprechenden Abschlägen. Wenn etwa eine Fraktion nur
       ein Zehntel weibliche Abgeordnete aufweist, dann müsste die Partei
       entsprechend auf 80 Prozent der ihr zustehenden staatlichen Mittel
       verzichten, bei zwei Zehnteln auf immer noch 60 Prozent.
       
       Solche finanziellen Einbußen würden die Chancen bei der nächsten Wahl
       erheblich mindern wegen geschrumpfter Budgets für Plakate, Flyer,
       Veranstaltungen, Anzeigen. Eine solch einfache Rechnung dürften auch die
       Männer verstehen, die sich sonst automatisch nach vorne drängeln würden.
       
       Die Verfassung steht der Einführung einer solchen zusätzlichen Bedingung
       nicht entgegen. Artikel 3 des Grundgesetzes besagt in Absatz 2 durchaus
       handlungsorientiert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat
       fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
       Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
       
       Und dass die Wahlkampffinanzierung nicht blind gegenüber den Aktivitäten
       von Parteien sein muss, sondern an Bedingungen geknüpft werden kann, darauf
       hat das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum NPD-Verbot explizit
       hingewiesen. Bundestag und Bundesrat haben das aufgegriffen und werden der
       rechtsradikalen Partei die öffentlichen Zuschüsse entziehen.
       
       ## Ein schönes schwarz-grünes Projekt
       
       Jetzt könnte die Zeit gekommen sein, auch gegenüber der zählebigen
       Geschlechtsdiskriminierung auf dieses Mittel zu setzen, um Parteien zu
       einer aktiven Gleichstellungspolitik zu animieren. Es hätte noch dazu den
       angenehmen Nebeneffekt, dass die rechtspopulistische AfD davon besonders
       betroffen wäre. Denn diese sich neuerdings gern als Frauenrechte-Partei
       gerierende Partei ist letztlich eine recht männliche Angelegenheit.
       
       Das gilt nicht nur für ihre Wählerschaft, sondern auch für ihre
       Repräsentanten. Der Frauenanteil unter den AfD-Abgeordneten liegt in ihrer
       Hochburg Sachsen bei 22 Prozent und im Bundestag bei gerade mal 11 Prozent,
       also erheblich unter den Durchschnittswerten.
       
       Nach der baden-württembergischen Klatsche könnten es gut die Grünen sein,
       die den Vorstoß versuchen, die öffentliche Parteienfinanzierung an eine
       angemessene weibliche Repräsentanz in den Parlamenten zu koppeln.
       Vielleicht bemühen sich Annalena Baerbock und Robert Habeck mal um einen
       Termin bei der Kanzlerin, die ja neuerdings eine gewisse Sympathie für
       Geschlechtergerechtigkeit im politischen Raum zeigt.
       
       Und auch wenn man zunächst sicher mit Übergangsfristen und anderen
       Abfederungen rechnen muss: Gelänge es, wäre das doch mal ein schwarz-grünes
       Projekt, das vielen gefiele!
       
       27 May 2018
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Gerd Grözinger
       
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