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       # taz.de -- Kommentar VW-Abgasaffäre: Das dicke Ende kommt noch
       
       > Ex-VW-Chef Winterkorn steht in den USA wegen Abgasbetrugs vor Gericht.
       > Auch das deutsche Strafrecht zeigt jetzt den Willen zur Aufklärung.
       
   IMG Bild: Ach, hätte Martin Winterkorn doch immer so gründlich hingeschaut!
       
       Die US-Justiz will den früheren VW-Chef Martin Winterkorn wegen der
       Abgasmanipulationen [1][vor Gericht stellen]. Hierzulande ermitteln
       verschiedene Staatsanwaltschaften seit Jahren, ohne dass es zu einer
       Anklage gegen die Führung des größten Autobauers der Welt gekommen wäre.
       Das legt die Frage nahe, ob VW hierzulande etwa geschont werden soll. Doch
       eine Erklärung nach dem Muster „die Kleinen fängt man, und die Großen lässt
       man laufen“ ist zu einfach.
       
       So kooperieren die US-Ermittler schon lange mit ihren Kollegen in
       Braunschweig und Stuttgart. Wenn deren Anklageschrift stichfeste Beweise
       für eine frühe Kenntnis des einstigen Vorstandschefs über illegale
       Abschalteinrichtungen enthält, drohen sowohl Winterkorn als auch VW massive
       Strafen. Den Konzern könnte es in einem anderen Verfahren weitere
       Milliarden kosten. Denn Aktionäre klagen auf Schadenersatz, weil sie nicht
       rechtzeitig über die in den USA drohenden Sanktionen informiert worden
       seien. Lässt sich dies mit Hilfe der Behörden jenseits des Atlantiks
       beweisen, haben die Anleger gute Karten.
       
       Das deutsche Strafrecht belangt nur Individuen. Winterkorn und anderen
       Betrug an den Kunden nachzuweisen, fällt naturgemäß schwer und kann lange
       dauern. Hinweise auf eine bewusste Verschleppung der Ermittlungen in
       Deutschland gibt es aber bisher nicht. Nach der neuerlichen Wendung steigt
       die Wahrscheinlichkeit, dass es am Ende doch genügend Hinweise auf eine
       Mitwisserschaft von Beschäftigten an der Konzernspitze geben wird. Dann
       wird es für Winterkorn richtig ernst.
       
       Denn eine Betrugsanklage in Deutschland kann am Ende auch eine Haftstrafe
       bedeuten. Sie würde zudem geprellten Kunden hierzulande einen neuen Ansatz
       für Schadenersatzforderungen geben, was wiederum weitere Forderungen nach
       sich ziehen könnte. Die Akte Abgasskandal ist noch lange nicht geschlossen.
       
       Für den einen oder anderen mag das deutsche Wirtschaftsstrafrecht
       unbefriedigend sein, weil die Täter zu oft ungeschoren davon kommen. Doch
       spätestens mit den Steuerverfahren gegen prominente Manager ist der Wille
       erkennbar, im Rahmen der Gesetze auch hart gegen Täter vorzugehen. Die
       notwendige Zeit dafür sollte den Ermittlern auch im Fall VW zugestanden
       werden. Bis dahin gilt auch für Winterkorn die Unschuldsvermutung, nicht
       der Glaube an den Anschein.
       
       4 May 2018
       
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