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       # taz.de -- Fünf Jahre Münchner NSU-Verfahren: Der Prozess, der nicht enden will
       
       > 600 Zeugen, 422 Verhandlungstage und ein Verteidiger, der über Rudolf
       > Heß' Tod sprechen will: Warum der NSU-Prozess so lange dauert.
       
   IMG Bild: Akten über Akten: Das Mammutverfahren könnte im Juni endlich beendet werden
       
       München taz | Diesmal läuft alles glatt. Richter Manfred Götzl eröffnet am
       Mittwochmorgen den Prozess in Saal A101, grüßt in die Runde, notiert die
       Anwesenheit jeden Anwalts. So wie immer. Dann übergibt Götzl direkt an
       Jacob Hösl, den Anwalt von Carsten S. Und der beginnt mit seinem Plädoyer,
       direkt, ohne Verzögerungen.
       
       Über Stunden wird Hösl schildern, wie Carsten S. „mit außerordentlicher
       Erinnerungsleistung“ alles ihm Mögliche zur Aufklärung des NSU-Terrors
       geleistet habe. Wie der 38-Jährige, vor vielen Jahren aus der Szene
       ausgestiegen, dennoch sein Leben lang die Gewissheit mit sich tragen werde,
       zu neun Morden beigetragen zu haben. Carsten S. sitzt daneben, im
       hellblauen Hemd, die Schultern hängen, die Hände liegen im Schoß.
       
       Hösl schildert S. als unsicheren Menschen, der in seiner Jugend vor allem
       auf der Suche nach Zugehörigkeit, Geborgenheit gewesen sei. Der sich seine
       eigene Homosexualität lange nicht habe eingestehen können und deshalb
       Entwicklungsdefizite hatte. So sei er letztlich in der rechten Szene
       gelandet, wo er plötzlich „jemand war“. Und wo er Ralf Wohlleben traf,
       einen der anderen Mitangeklagten. Und auf dessen Drängen er den Fehler
       seines Lebens beging: Er überbrachte eine Ceska-83-Pistole an Uwe Mundlos,
       Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Die Waffe, mit der der NSU neun seiner
       zehn Mordopfer erschoss.
       
       Hösl schließt mit einer Überraschung: Er fordert für Carsten S. einen
       Freispruch. Sein Mandant sei, damals 20-jährig, nur der „Adlatus“ von
       Wohlleben gewesen, habe zu dem NPD-Mann aufgeschaut. Als sich der NSU
       verschwor, war Carsten S. noch ein Jugendlicher. Auch sei er später nicht
       davon ausgegangen, dass Böhnhardt und Mundlos die Waffe tatsächlich zum
       Morden hätten benutzen wollen. Und alle tatsächlich in Frage kommenden
       Straftaten seien mittlerweile verjährt, so Hösl. Deshalb der Freispruch.
       
       ## Jeder Prozesstag kosten 150.000 Euro
       
       Die Forderung besiegelt das zweite Plädoyer im NSU-Prozess, seit vergangene
       Woche die Anwälte von Beate Zschäpe den Auftakt machten. Nach Wochen der
       Verzögerungen scheint es nun, als wäre ein Knoten in dem Endlosprozess
       geplatzt. Mal blockierten Befangenheitsanträge den Fortgang, dann erkrankte
       Zschäpe, dann gab es einen „Familiennotfall“ eines Verteidigers. Nun aber,
       nach 422 Prozesstagen, gibt es tatsächlich einen Ausblick auf ein Urteil:
       Im Juni könnte es fallen. Aber ganz sicher ist das nicht. Nicht in diesem
       Verfahren.
       
       Warum braucht es fünf Jahre, um über die Terrorserie des
       „Nationalsozialistischen Untergrunds“ zu urteilen? Am 6. Mai 2013 wurde der
       Prozess vor dem Oberlandesgericht München eröffnet. Am ersten Prozesstag
       trat Beate Zschäpe im schwarzen Hosenanzug in den Saal, schlank,
       selbstbewusst. Am Mittwoch trägt sie grau, wie so oft zuletzt, zeigt kaum
       eine Regung, wirkt schicksalsergeben.
       
       Mehr als 600 Zeugen wurden bisher an den 422 Verhandlungstagen gehört, rund
       250 Beweisanträge gestellt. Gut 70 Anwälte aus der ganzen Republik reisen
       allwöchentlich nach München, in den fensterlosen Saal A101, streng bewacht.
       Sie vertreten die fünf Angeklagten und 93 Nebenkläger. Jeder Prozesstag
       kostet 150.000 Euro. Und noch ist es nicht vorbei.
       
       Inzwischen gibt es kaum einen Prozessbeteiligten, an dessen Nerven dieses
       Dauerverhandeln nicht zerrt. Bundesanwalt Herbert Diemer, Kopf der
       Ankläger, seit fast 30 Jahren im Dienst und betont besonnen im Auftritt,
       nannte die jüngsten Verzögerungen „unerträglich“. Auch einige Verteidiger
       können kaum noch verhehlen, genug zu haben. Und die Opferfamilien wünschen
       sich ohnehin längst ein Urteil. „Von diesem Prozess ist keine Aufklärung
       mehr zu erwarten“, sagt Gamze Kubaşık, Tochter des Dortmunder NSU-Opfers
       Mehmet Kubaşık, ein Kioskbetreiber, erschossen im April 2006. „Deshalb
       sollte es jetzt endlich ein Urteil geben.“
       
       Ob das so schnell geschieht, ist indes offen. Denn neue Verzögerungen sind
       durchaus möglich. Da sind Zschäpes Altverteidiger, die auch noch plädieren
       wollen – mit denen die Hauptangeklagte aber seit Jahren über Kreuz liegt
       und ihnen wieder dazwischenfunken könnte. Da ist der neue Verteidiger eines
       Mitangeklagten, André E., der zuletzt nochmal Zeugen laden wollte – trotz
       längst geschlossener Beweisaufnahme. Und da sind die Anwälte eines anderen
       Beschuldigten, Ralf Wohlleben, ein früherer NPD-Mann, die in ihrem Plädoyer
       nochmals zu Provokationen ausholen könnten.
       
       ## 280.000 Seiten Ermittlungsakten
       
       Dabei ist die Prozesslänge schon jetzt einmalig, derzeit zumindest. Den
       Rekord allerdings hält immer noch das über 15 Jahre laufende Verfahren zum
       Mord an dem linksradikalen Berliner Studenten und V-Mann Ulrich Schmücker,
       von 1976 bis 1991. Der RAF-Prozess 1975 gegen Andreas Baader, Ulrike
       Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe brauchte dagegen nur zwei Jahre.
       
       Dass über die NSU-Verbrechen schon so lange verhandelt wird, liegt vor
       allem an deren Umfang. 280.000 Seiten umfassen die Ermittlungsakten. Schon
       ein Mord kann in einem herkömmlichen Prozess 30 Tage in Anspruch nehmen.
       Hier aber geht es um zehn Morde – und um zwei Bombenanschläge, um eine
       Raubüberfallserie und um die Inbrandsetzung des letzten NSU-Unterschlupfs
       in Zwickau. Zu jeder Tat mussten Zeugen angehört werden, Ermittler,
       Sachverständige. Auch weil die Hauptangeklagte, Beate Zschäpe, so lange
       schwieg.
       
       Dennoch könnte der Prozess längst vorbei sein. Bereits im Juli 2017 hatte
       Richter Manfred Götzl die Beweisaufnahme geschlossen. Dann folgte das
       Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Acht Prozesstage brauchte sie, um Indiz an
       Indiz zu reihen, warum sie Zschäpe für voll schuldig an dem NSU-Terror
       hält, auch wenn die 43-Jährige an keinem Tatort gesehen wurde.
       
       Zschäpes Vertrauensanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel plädierten
       immerhin drei Tage, um das komplett zurückzuweisen: Die Vorwürfe seien
       konstruiert, „Fake News“. Nicht einen Beweis gebe es, dass Zschäpe an einem
       der Morde und Anschläge beteiligt war, alles sei Werk der Uwes gewesen.
       Zschäpes drei Alt-Verteidiger – Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang
       Stahl – dürften demnächst ähnlich argumentieren, wieder über mehrere Tage.
       
       ## Auch die Opferanwälte sorgen für Verzögerungen
       
       Die längsten Plädoyers indes boten die Nebenklage-Anwälte auf. Über Wochen
       zogen sich ihre Plädoyers, auch weil die Verteidiger teils dazwischen
       grätschten. Ganze 60 Anwälte vertreten die Opfer im NSU-Prozess. Teils
       haben Familien gleich mehrere Anwälte, je einen für die Ehepartner der
       Mordopfer, die Kinder, die Geschwister. Eine kaum zu vermittelnde
       Aufblähung, monieren einige Verteidiger. Eine bewusst verbrieftes Recht des
       Rechtsstaates, widersprechen die Nebenklageanwälte.
       
       Sind sie es, die dieses Verfahren so in die Länge ziehen? Tatsächlich
       stellten die Nebenklage-Anwälte die meisten Anträge im Prozess, etwa 150
       der 250 Anträge. So zählt es Antonia von der Behrens, Anwältin der Familie
       Kubaşık. Die Nebenkläger wollten weitere mutmaßliche Helfer des NSU-Trios
       befragen oder V-Leute aus deren Umfeld. Sie wollten die geschredderten
       Akten beim Verfassungsschutz aufklären oder die fatal einseitige
       Ermittlungsarbeit der Fahnder. Alle jene Punkte, die der Anklage fehlten –
       so sehen sie es.
       
       Es führte zu einer Dauerfehde mit Bundesanwalt Herbert Diemer: Das Gericht
       sei kein Untersuchungsausschuss, betonte dieser ein ums andere Mal. Es gehe
       hier um die Schuld der fünf Angeklagten, um mehr nicht. Tatsächlich wurden
       viele der Nebenklage-Anträge abgelehnt. Andere ließ Richter Manfred Götzl
       zu, etwa wenn es um das rechtsextreme Blood & Honour-Netzwerk ging, in dem
       sich etliche Helfer des Trios tummelten oder um einen Verfassungsschützer,
       der beim NSU-Mord in Kassel am Tatort war. Aber: Die ganz großen
       Verzögerungen bedeutete das nicht. Nur 33 der 600 gehörten Zeugen kamen
       letztlich auf Anregung der Nebenklage, zählt Anwältin von der Behrens auf.
       
       Die Bundesregierung plant, die Nebenklagerechte in Mammutverfahren künftig
       einzuschränken – auch als Lehre aus dem NSU-Prozess. (siehe Beistück). Eine
       entsprechende Beschneidung nennt Antonia von der Behrens „abwegig“. Im
       NSU-Prozess gehe es um so viele unterschiedliche Taten, da wäre eine
       Opfervertretung kaum sinnvoll zu bündeln. Zudem sei es gerade das Recht der
       Nebenklage, ihre Fragen einzubringen. Wolle man dies nicht nur symbolisch
       tun, brauche es dafür Personal, gerade in so einem Großverfahren, betont
       die Anwältin. „Und säßen wir die ganze Zeit nur still dabei, wofür bräuchte
       es uns dann?“
       
       ## Wie die Verteidiger den Prozess ausbremsen
       
       Zuletzt waren es andere, die den Prozess ausbremsten: die Verteidiger. Sie
       haben dafür auch einen Grund: Für die Angeklagten geht es um viel. Für
       Zschäpe um die Frage, ob sie überhaupt noch einmal in Freiheit kommt. Und
       auch die Mitbeschuldigten sollen für bis zu zwölf Jahre in Haft. Nur schien
       es darum bisweilen gar nicht mehr zu gehen.
       
       Prozesstag 418, 18. April. Es ist wieder so ein Tag, an dem es zunächst
       heißt, heute könnten die Plädoyers der Zschäpe-Verteidiger beginnen. Die
       Zuschauertribüne ist voll besetzt, wenngleich der Andrang längst nicht mehr
       so groß ist, wie zu Beginn des Verfahrens. Doch Hermann Borchert, derjenige
       von Zschäpes Anwälten, der mit dem Schlussvortrag beginnen soll, ist gar
       nicht da. Ein familiärer Notfall, er muss sich um seine Mutter kümmern.
       
       Richter Götzl will also das Plädoyer eines der Mitangeklagten vorziehen.
       Nur die Anwälte von Ralf Wohlleben und Holger G. sind vollzählig. Götzl
       ruft also zunächst G.s Verteidigung auf, möchte, dass sie mit ihrem
       Plädoyer beginnt. Er fände es aber doch besser, wenn das Plädoyer von
       Zschäpes Verteidigung vor dem seinen gehört werde, entgegnet G.s Anwalt.
       Schließlich sei sie doch die Hauptangeklagte. Und außerdem sei er „nicht
       darauf eingestellt, heute zu plädieren“. Mindestens eine Woche würde er
       „zur Einarbeitung“ benötigen. Götzl wendet sich an die Verteidiger von Ralf
       Wohlleben. Ja, er selbst sei schon vorbereitet, sagt einer von ihnen, nur:
       Sie hätten verabredet, dass die Kollegin den ersten Teil des Plädoyers
       übernehme, und die müsse noch etwas daran feilen. „Nächste Woche wären wir
       bereit.“
       
       Dann noch mal die Frage an Mathias Grasel, den zweiten Anwalt von Zschäpes
       Vertrauen: Ob der Kollege Borchert denn am folgenden Tag da sein werde?
       Götzl unterbricht die Verhandlung, damit Grasel telefonieren kann. Dann die
       Nachricht: Borchert werde erst in der nächsten Woche wieder kommen können.
       Götzl unterbricht den Prozess für den Rest der Woche. Wieder anderthalb
       Verhandlungstage verloren.
       
       Oder der Fall André E. Der 38-Jährige ist angeklagt, dem Trio bis zum
       Schluss geholfen zu haben, mit einer Wohnung, falschen Papieren,
       Wohnmobilen. Nicht einen Antrag stellten seine Anwälte im ganzen Prozess,
       die Anklage taten sie als „Vermutungen“ ab. Dann aber bekräftigte die
       Bundesanwaltschaft in ihrem Schlusswort, André E. sei der wichtigste Helfer
       des Trios gewesen – und forderte zwölf Jahre Haft. Noch im Gerichtssaal
       wurde E. wegen Fluchtgefahr festgenommen.Jetzt wachten seine Anwälte auf,
       überzogen die Richter, die den Haftbefehl verhängten, mit
       Befangenheitsanträgen. Zuletzt holte sich André E. noch einen neuen
       Verteidiger. Als der erstmals im Saal auftrat, stellte er einen Antrag nach
       dem anderen. Mal wollte er eine Unterbrechung, um sich mit seinem Mandanten
       zu beraten, mal Richter Götzl wegen Befangenheit ablehnen. Dann verlangte
       er neue Zeugen zu laden. Die Bundesanwälte bezeichneten das als „verwirrte
       Prozessdestruktion“.
       
       ## Ein Verteidiger will den „Volkstod“ der Deutschen aufklären
       
       Dass André E. mit neuem Anwalt auftritt, liegt offenbar auch an einem
       Zerwürfnis mit seinen Alt-Verteidigern. Es ist ein Déjà-vu. Denn schon im
       Sommer 2014 zerstritt sich Beate Zschäpe mit ihren drei Verteidigern Stahl,
       Sturm und Heer: Diese seien schlecht vorbereitet und würden sie zu einer
       Schweigestrategie „erpressen“. Die Anwälte nannten die Kritik „absurd“ und
       „anmaßend“, wollten ebenfalls hinschmeißen. Reihenweise Prozesstage legte
       das Zerwürfnis lahm. Die Verteidiger aber behielten das Mandat, auch weil
       sonst der Prozess geplatzt wäre. Der Disput indes dauert bis heute an.
       
       Und dann wäre da noch Ralf Wohlleben, der frühere NPD-Mann, 43 Jahre alt,
       der dem Trio mit Carsten S. die Ceska-Pistole organisiert haben soll. Auch
       seine Anwälte, selbst szenenah, attackierten die Richter immer wieder mit
       Befangenheitsanträgen. Mal reichte schon, dass sie sich vom Senat zu
       „barsch“ behandelt fühlten, mal habe eine Richterin angeblich
       „geringschätzig“ ihre Mundwinkel verzogen. Dann beantragten die Anwälte,
       den Tod des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß aufzuklären. Ein Historiker
       sei dafür zu laden, ein NPD-Mann. Später sollte ein Sachverständiger zum
       angeblichen „Volkstod“ der Deutschen befragt werden. Offene Provokationen –
       auch um die Richter zu Fehlern zu verleiten, die spätestens in der Revision
       hilfreich sein könnten. Mit jeder musste sich das Gericht befassen, jede
       kostete Zeit.
       
       Die Große Koalition will nun auch hier ran. „Wir vereinfachen weiter die
       Ablehnungsmöglichkeiten von missbräuchlichen Befangenheits- und
       Beweisanträgen“, heißt es in ihrem Koalitionsvertrag. Es gehe darum, das
       Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, indem Verfahren beschleunigt
       würden.Einer ertrug all die Störmanöver im NSU-Prozess mit stoischer
       Gelassenheit, jedenfalls äußerlich: der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.
       Ungerührt reagierte er auf die Befangenheitsanträge. Ganze Prozesstage
       setzte er ab, damit die Verteidiger diese ausformulieren konnten. Auch als
       Zschäpes Anwälte ankündigten, die Angeklagte werde auf Fragen des Gerichts
       nur nach Beratung und schriftlich antworten, und sich daraus ein
       wochenlanges Pingpong-Spiel ergab, ließ Götzl das zu. Ihn trieb offenbar
       die Hoffnung, doch noch Neues von der Hauptangeklagten zu hören. Und die
       Devise: lieber etwas Nachgiebigkeit, als ein Platzen des Prozesses zu
       riskieren.
       
       Im Ergebnis drosselte aber auch das den Prozess. Über eine „unglaublich
       zähe Verhandlungsführung“ in den letzten zwei Jahren klagen einige
       Prozessbeteiligte. Erst jetzt im März, Prozesstag 414, reichte es auch
       Götzl. Offen warf er den Wohlleben-Anwälten „Verschleppungsabsicht“ vor.
       Ihre Anträge seien „ins Blaue“ gestellt, „ohne argumentative Grundlage“.
       Götzl sprach seine Worte nüchtern, aber die inhaltliche Schärfe war neu.
       Auch seine Geduld scheint am Ende. Die Wohlleben-Verteidiger reagierten
       indes auch auf diese Belehrung mit einem Befangenheitsantrag.
       
       Es gibt ein Horrorszenario: den Prozess gegen das rechtsextreme
       „Aktionsbüro Mittelrhein“ in Koblenz. Auch der währte fünf Jahre. Dort
       überschütteten Verteidiger das Gericht mit Befangenheitsanträgen, mehr als
       500 waren es am Ende. Ständig war jemand krank, zweimal sprengten
       Stinkbomben die Verhandlung. Am Ende ging der Richter in Rente, der Prozess
       platzte. Im Herbst nun soll er neu aufgerollt werden. Im NSU-Prozess droht
       dieses Schicksal noch nicht: Richter Götzl geht erst Mitte 2019 in den
       Ruhestand.
       
       Trotzdem wurde zuletzt im Prozess diskutiert, zumindest das Verfahren gegen
       André E. abzutrennen, nachdem dessen neuer Anwalt auf den Plan trat. Die
       Bundesanwaltschaft sprach sich dafür aus, um das Urteil nicht noch weiter
       hinauszuzögern. Götzl indes stellte die Frage vorerst zurück. Erst wolle
       man abwarten, welche Anträge da noch kommen. Bleiben diese aus, wären André
       E.s Anwälte die nächsten, die plädieren.
       
       ## Verbittere Familien der NSU-Opfer
       
       Verbittert von dem Gezerre sind vor allem die Opferfamilien. Nur noch
       wenige reisen ab und an zum Prozess an. Als sie es zuletzt taten, um ihre
       Plädoyers zu halten, wurden sie – wegen Anträgen der Verteidiger –
       wiederholt versetzt. „Enttäuscht und wütend“ sei sie darüber, sagte Gamze
       Kubaşık damals vor dem Gerichtsgebäude. Später, als sie doch im Saal
       sprach, sagte die 32-Jährige, sie habe nie ein schnelles Urteil gewollt,
       sondern lieber Antworten auf ihre Fragen. Warum traf es ihren Vater? Gab es
       Helfer in Dortmund? Diese Fragen aber habe der Prozess nicht beantwortet.
       Trotz der fünf Jahre. „Wir werden wahrscheinlich nie zur Ruhe kommen.“
       
       Eine Hoffnung haben die Opfer noch: Dass – wenn es wirklich zu Ende geht –
       ein hartes Urteil steht. Ein Signal, das der schlimmsten Rechtsterrorserie
       dieser Republik entspricht. Im Grunde könnte es bis dahin ja schnell gehen.
       Nicht länger als drei Tage wollen die Verteidiger der restlichen
       Angeklagten und Zschäpes Alt-Anwälte plädieren. Danach haben alle
       Beschuldigten die Chance auf ein letztes Wort. Und dann würde das Urteil
       folgen. Wenn denn alles glatt liefe. Aber das tat es in diesem Verfahren
       noch nie.
       
       6 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dominik Baur
   DIR Konrad Litschko
       
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