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       # taz.de -- Reform-Ideen zu Hartz IV: Bier und Blumen gehören zum Leben
       
       > Der Paritätische Gesamtverband präsentiert Reformideen zu Hartz IV: Mehr
       > Absicherung für Niedrigverdiener und höhere Regelsätze gehören dazu.
       
   IMG Bild: Ulrich Schneider, Chef des Paritätischen Gesamtverbandes, hat zu Hartz IV ein paar Ideen …
       
       Berlin taz | In die Diskussion um Reformen der Hartz-Gesetze hat sich jetzt
       auch der Paritätische Gesamtverband eingeschaltet. Hauptgeschäftsführer
       Ulrich Schneider legte am Donnerstag ein Konzept vor, unter anderem mit
       Reformideen zur Bezugsdauer des Arbeitslosgeldes I und zur Höhe des
       Hartz-IV-Regelsatzes.
       
       Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuvor angekündigt, sich die
       Bedarfe von Hartz-IV-Empfängern „genauer anzugucken“, etwa das
       Schulstarterpaket für Kinder und die Erstattung der Kosten von
       Haushaltsgeräten. Auch Grünen Co-Chef Robert Habeck forderte ein „neues
       Garantie-Sicherungssystem, das Armut verhindert“. „Es scheint Bewegung in
       die Diskussion gekommen zu sein“, sagte Schneider
       
       Laut des Konzeptes des Paritätischen soll die maximale Bezugszeit des
       Arbeitslosengeldes I altersabhängig von derzeit 24 auf 36 Monate verlängert
       werden. Vor dem Erlass der Hartz-Gesetze konnten langjährig Erwerbstätige
       Arbeitslosengeld I bis zu 32 Monate lang beziehen.
       
       Eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I ist für die Betroffenen
       wichtig, weil diese Sozialleistung ohne Bedürftigkeitsprüfung und
       Anrechnung von Vermögen oder Partnereinkommen gewährt wird. Außerdem werden
       für die Bezugszeit Rentenbeiträge entrichtet. Nach dem Arbeitslosengeld I
       erfolgt der Übergang in Arbeitslosengeld II, genannt Hartz IV.
       
       ## Stütze aufstocken
       
       Wer als Single trotz Vollzeitjob weniger als ein monatliches
       Bruttoeinkommen von 1 800 Euro hat, kommt allerdings im Falle der
       Erwerbslosigkeit nur auf ein Arbeitslosengeld I, das unter dem
       Existenzminimum, also unter den Hartz-IV-Sätzen liegt. Diese Erwerbslosen
       müssen ihr Arbeitslosengeld I dann mit Leistungen aus Hartz IV aufstocken,
       was wieder die gefürchtete Bedürftigkeitsprüfung zur Folge hat.
       
       Für Vollzeiterwerbstätige aus dem Niedriglohnsektor wolle der Paritätische
       daher ein „Mindestarbeitslosengeld“ einführen, erklärte Schneider. Dieses
       soll etwas höher sein als die Hartz IV-Sätze und ohne Bedürftigkeitsprüfung
       gewährt werden.
       
       Schneider sprach sich auch für eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes von
       derzeit 416 Euro auf 571 Euro aus, eine alte Forderung des Paritätischen.
       Der Regelsatz wird von der Bundesregierung unter Bezugnahme auf die
       Konsumausgaben der untersten Einkommensgruppen errechnet, wobei aber
       bestimmte angeblich nicht lebensnotwendige Posten, wie etwa Tabak, Bier,
       Schnittblumen, Campingartikel, Tierfutter ausgespart werden. Der
       Paritätische erweiterte in seiner Berechnung die Bezugsgruppe und lässt
       auch diese Ausgaben als „regelbedarfsrelevant“ zu, was den rechnerischen
       Regelsatz erhöht.
       
       Die Reformideen des Paritätischen sind allerdings derzeit eine Utopie. Der
       Koalitionsvertrag sieht keine Hartz-IV-Reformen vor, die Union auch nicht.
       Lediglich SPD-Politiker melden Reformwünsche an.
       
       26 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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