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       # taz.de -- Medienanstaltsleiter über Hate Speech: „Das Problem ist nicht unlösbar“
       
       > Tobias Schmid will mit einer neuen Initiative nicht nur erreichen, dass
       > Hasskommentare gelöscht werden. Eine juristische Ahndung soll folgen.
       
   IMG Bild: Kampagne gegen Hate Speech in Berlin, 2017
       
       taz: Herr Schmid, Sie haben 2017 die Initiative „Verfolgen statt nur
       Löschen – Rechtsdurchsetzung im Internet“ gestartet. Was soll sich jetzt
       verbessern? Das kürzlich verabschiedete NetzDG, das
       Netzwerkdurchsetzungsgesetz, der Bundesregierung ist ja schon umstritten.
       Kritiker meinen, dass es eher die Zensur fördere. 
       
       Tobias Schmid: Das NetzDG greift zu kurz, weil es hier vornehmlich ums
       Löschen geht. Wir müssen die Taten aber verfolgen, damit die Täter
       verstehen, warum gelöscht wird. Das ist auch für den edukativen und
       generalpräventiven Effekt sehr wichtig. Deswegen legen wir den Schwerpunkt
       auf die rechtliche Verfolgung. Jeder muss für seine Aussagen geradestehen.
       Ein großer Unterschied zum NetzDG besteht auch darin, dass dort die
       Unternehmen selbst tätig werden müssen. Ich bin nicht sicher, ob
       Unternehmen über die Grenzen der Meinungsfreiheit entscheiden sollten. So
       besteht die Gefahr, dass sie Inhalte vorschnell löschen, um kein Bußgeld zu
       riskieren.
       
       Wird das denn bei Ihnen anders sein? 
       
       Es ist schon ein Unterschied, ob sich ein Staatsanwalt oder die
       Medienaufsicht oder aber ein Unternehmensmitarbeiter in einem Löschzentrum
       mit der Angelegenheit befasst.
       
       Können Sie und die Staatsanwaltschaft das bei der zu erwartenden Vielzahl
       der Fälle überhaupt leisten? 
       
       Der Förster ist dazu da, dass der Wilderer glaubt, er könnte erwischt
       werden, auch wenn der Förster nicht alle Wilderer erwischen kann.
       Hassredner sollen wissen, dass Aussagen im Netz gegen unser Recht verstoßen
       und geahndet werden können.
       
       Was machen Sie bei Rechtsverstößen aus dem Ausland? 
       
       Theoretisch ist das einfach, innerhalb der EU gilt europäisches Recht, und
       bei Verstößen aus dem Nicht-EU-Ausland gilt die deutsche Rechtsordnung. Das
       praktische Problem liegt eher in der Durchsetzung dieses Rechts. Das
       gemeinsam mit unseren europäischen Schwesterbehörden zu verbessern, ist
       eine unserer Hauptaufgaben.
       
       Angesichts der globalisierten Medienwelt stellt sich die Frage, wie
       sinnvoll regional aufgestellte Medienregulierung überhaupt sein kann. 
       
       Auch wenn Autos weltweit verkauft werden, wird der Hersteller im jeweiligen
       Verkaufsland belangt werden, wenn er sich beispielsweise nicht an die
       dortigen Abgasnormen hält. Das kann man übertragen. Nationales Recht wird
       auch auf Inhalte aus dem Ausland angewandt. Wenn etwas weltweit verfügbar
       ist, heißt das ja nicht, dass wir nationales Recht außer Kraft setzen. Und
       dass die Medienregulierung regional aufgestellt ist, wie viele andere
       Institutionen, ist eine Folge des föderalen Systems in Deutschland.
       
       Eine andere Baustelle bei Ihnen sind die Angebote von Influencern im
       Internet. Während die klassischen Sender in Bezug auf Werbeverstöße sowie
       Schleichwerbung streng kontrolliert werden, scheint es im Netz Wildwuchs zu
       geben. Die Industrie bezahlt Blogger oder Videokünstler, die dann in
       sozialen Netzwerken wie YouTube, Facebook, Twitter oder Instagram
       versteckte Produkt- oder Markenempfehlungen unterbringen … 
       
       Ja, das ist ein zentrales Problem. Aber es ist nicht unlösbar. Wir machen
       zunehmend klar, dass die Rechtsordnung in allen Medien gilt. Praktisch
       adressieren wir die Verursacher – also die Influencer selbst. Wir fordern
       sie zunächst freundlich dazu auf, die Verstöße gegen die Werbekennzeichnung
       abzustellen, was in der Regel auch passiert. 2017 haben wir 170 einzelne
       Angebote analysiert und uns in 127 Fällen, bei denen eine
       Werbekennzeichnung der Angebote fehlte oder unzureichend war, an die
       verantwortlichen Influencer gewandt.
       
       Mittlerweile sind in 99 Fällen die Missstände beseitigt, bei den restlichen
       geht es darum, zu klären, ob überhaupt ein Werbeverstoß vorliegt. Wir
       merken übrigens, dass die Influencer selbst ein zunehmendes Interesse an
       einem regelkonformen Verhalten im Netz haben. Sollte dieses Vorgehen in
       Einzelfällen nicht ausreichen, sind wir aber auch immer bereit, Recht ganz
       klassisch durchzusetzen – also mit Sanktionen.
       
       Dennoch, angesichts eines nicht mehr übersehbaren digitalen Universums
       erscheinen Ihre Regulierungsmethoden als unzureichend … 
       
       In der analogen Welt hatten wir den Anspruch, jeden Rechtsverstoß zu finden
       und zu ahnden. Das ist in einer digitalen Welt nicht mehr realistisch. Aber
       ich bin sicher, dass es bereits einen deutlichen Effekt hat, wenn jeder
       damit rechnen muss, dass er bei Verstößen auch zur Rechenschaft gezogen
       wird.
       
       5 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Wilfried Urbe
       
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