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       # taz.de -- Ehemaliger SS-Mann Oskar Gröning: „Buchhalter von Auschwitz“ gestorben
       
       > Er zählte das Geld der Häftlinge. 70 Jahre später wurde Oskar Gröning
       > wegen Beihilfe zum Mord in vielen Fällen verurteilt. Ins Gefängnis kam er
       > nicht mehr.
       
   IMG Bild: Der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning ist mit 96 Jahren gestorben
       
       HANNOVER dpa | Der als „Buchhalter von Auschwitz“ bekanntgewordene frühere
       SS-Mann Oskar Gröning soll nach einem Schreiben seines Anwaltes tot sein.
       Der 96-Jährige sei danach bereits am Freitag in einem Krankenhaus
       gestorben, sagten dazu Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums
       und der Staatsanwaltschaft Hannover am Montagabend.
       
       Eine unabhängige Bestätigung lag zunächst nicht vor. Zuvor hatte der
       Spiegel darüber berichtet. „Ich möchte dazu nichts sagen, es aber auch
       nicht dementieren“, sagte Grönings Anwalt Hans Holtermann auf Anfrage. Eine
       Sterbeurkunde liege noch nicht vor, hieß es beim Justizministerium.
       
       Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in
       300.000 Fällen verurteilt worden. [1][Das Landgericht verhängte im Juli
       2015 eine Haftstrafe von vier Jahren.] Der damals 94-Jährige hatte unter
       anderem eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus
       dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.
       
       Jahrzehntelang waren die in Auschwitz am Holocaust Beteiligten nicht zur
       Verantwortung gezogen worden, wenn sie zwar wie Gröning Rad im Getriebe
       waren, aber nicht selbst getötet hatten. Die Gerichte verlangten den
       Nachweis einer bestimmten konkreten Tatbeteiligung. Das Landgericht
       entschied, auch das Verwalten der Gelder der Verschleppten und das Bewachen
       ihres Gepäcks sei Beihilfe gewesen. „Dieses Urteil hat Rechtsgeschichte
       geschrieben“, sagte damals Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther.
       
       Ein Rad im Getriebe 
       
       Der Richterspruch von Lüneburg war die erste Verurteilung wegen Beihilfe
       zum Mord in einem Lager seit dem Verfahren gegen den früheren
       Sobibor-Aufseher John Demjanjuk 2011. Doch Demjanjuk starb, bevor das
       Urteil rechtskräftig wurde.
       
       Mit einem Kollegen vertrat Walther in Lüneburg rund 50 Nebenkläger, die
       meisten waren Überlebende von Auschwitz-Birkenau. Gröning bestätigte vor
       Gericht ihre Berichte über das Grauen im Vernichtungslager. „Es geht mir
       nicht um die Strafe, es geht mir um das Urteil, die Stellungnahme der
       Gesellschaft“, erklärte die Überlebende Eva Pusztai-Fahidi damals. Von
       einer fast heilenden Wirkung des Prozesses sprach Walther. Im Fall Gröning
       [2][bestätigte der Bundesgerichtshof im September 2016] erstmals
       höchstrichterlich eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in
       Auschwitz.
       
       „Den Nebenklägern war stets die Feststellung der verantwortlichen Schuld am
       Tod ihrer Familien in Auschwitz wichtig“, betonte Walther am Montagabend.
       „Eigenes Sterben und der Tod Grönings ändern daran nichts. Der vom
       Bundesgerichtshof bestätigte Schuldspruch des Schwurgerichts Lüneburg
       besteht über die Grenzen des Lebens hinaus.“
       
       Auch das Internationale Auschwitz Komitee würdigte am Montag das Lüneburger
       Urteil und dessen Bestätigung. Das bleibe für die Überlebenden „eine große
       Genugtuung und ein später Ausdruck deutscher Suche nach juristischer
       Gerechtigkeit und historischer Ehrlichkeit gegenüber ihren ermordeten
       Familien“, erklärte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner. Gröning sei
       für sie einer der ganz wenigen Angehörigen der Auschwitz-SS gewesen, „der
       sich auf den Weg gemacht hatte, öffentlich die Wahrheit über Auschwitz zu
       sagen und sich selbst und die deutsche Gesellschaft mit seinen Erinnerungen
       zu konfrontieren“.
       
       Zuletzt versuchte er noch, der Haft zu entgehen 
       
       „Gerade diese Haltung, die dennoch im Blick auf seine persönliche
       Verantwortung und seine Entscheidungen halbherzig blieb, macht noch einmal
       deutlich, dass der übergroße Teil der SS-Täter und Mittäter von Auschwitz
       weder ein Unrechtsempfinden besessen hat, noch sich je vor einem deutschen
       Gericht hat verantworten müssen“, so Heubner.
       
       Das Simon-Wiesenthal-Zentrum bedauerte, dass Gröning nicht mehr in Haft
       kam. Das wäre symbolisch wichtig gewesen, sagte dessen Leiter Efraim
       Zuroff. Das Schicksal habe es gewollt, dass er seiner gerechten Strafe
       entgangen sei. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum setzt sich etwa gegen
       Antisemitismus und Holocaust-Verleugnung ein.
       
       Nachdem der Rechtsweg ausgeschöpft war, [3][richtete Gröning zuletzt ein
       Gnadengesuch an Niedersachsens Justizministerin] Barbara Havliza (CDU),
       eine Entscheidung stand bevor. Holtermann hatte zuvor über mehrere
       Instanzen hinweg einen Haftantritt zu verhindern versucht. Gröning sei nach
       Auffassung eines Sachverständigen nicht haftfähig, erklärte er – ohne
       Erfolg. Eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wurde Ende Dezember
       vergangenen Jahres unter anderem mit Verweis auf die Schwere der Taten
       abgewiesen.
       
       Gröning war seit Herbst 1942 in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung
       eingesetzt worden, weil er eine Banklehre gemacht hatte. 1944 wechselte er
       in eine Front-Einheit. Nach dem Krieg lebte er mit Frau und Kindern in der
       Lüneburger Heide. Erst Mitte der 1980er Jahre öffnete er sich. Der
       britischen BBC schilderte Gröning, was er in Auschwitz gesehen und getan
       hatte. Er sah sich dabei als „Rädchen im Getriebe“.
       
       „Um Vergebung kann ich nur meinen Herrgott bitten“ 
       
       Journalisten und Nebenkläger beschrieben den am 10. Juni 1921 in Nienburg
       an der Weser geborenen Gröning als jemanden, der lange die Frage seiner
       persönlichen Schuld umkreiste, ohne sich ihr wirklich nähern zu können. „In
       Auschwitz durfte man nicht mitmachen“, fasste das Gericht in Lüneburg
       zusammen. Auch Gröning hatte den Satz von einem Opfer-Anwalt in seinem
       Schlusswort wiederholt.
       
       Er habe die Überlebenden angesichts der Dimension der in Auschwitz und
       anderswo verübten Verbrechen nicht um Vergebung bitten können, hieß es in
       einer von der Verteidigung zwei Wochen vor dem Urteil verlesen Erklärung
       Grönings. Sie schloss mit dem Satz: „Um Vergebung kann ich nur meinen
       Herrgott bitten.“
       
       13 Mar 2018
       
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