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       # taz.de -- Abschaffung des Paragrafen 219a: FDP sucht Kompromiss, CDU mauert
       
       > Während die FDP gemeinsam mit SPD, Linken und Grünen nach einem
       > gemeinsamen Antrag sucht, überlegt die CDU für den 219a vor Gericht zu
       > ziehen.
       
   IMG Bild: Protest gegen den Paragrafen im Dezember in Berlin
       
       Berlin dpa/taz | Die schwarz-rote Regierung tritt mit einer
       Magenverstimmung an. Die SPD will Paragraf 219a, das Verbot der „Werbung“
       für Schwangerschaftsabbrüche, abschaffen. Die Union will ihn unbedingt
       behalten. Die SPD-Fraktion hat in der vergangenen Woche ihren Gesetzentwurf
       nach einer Absprache mit dem Koalitionspartner eingebracht. Dort sind aber
       längst nicht alle einverstanden.
       
       Marcus Weinberg (CDU), familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion,
       warf der SPD im Spiegel stilloses Verhalten vor: „Die SPD hat in einer
       Nacht-und-Nebel-Aktion einen Gesetzentwurf mit Maximalforderung
       eingebracht, der die Union in einer ihrer Grundüberzeugungen vor den Kopf
       stößt.“ Die rechtspolitische Fraktionssprecherin Elisabeth
       Winkelmeier-Becker (CDU) sagte dem Magazin: „Ich hätte nicht gedacht, dass
       die neue Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles als Erstes ihren Namen unter
       einen Antrag setzt, mit dem der Schutz des ungeborenen Lebens vermindert
       werden soll.“ SPD-Fraktionsvize Eva Högl hatte hingegen erklärt: „Uns ist
       wichtig, dass wir am Ende eine Lösung haben, die es Ärztinnen und Ärzten
       ermöglicht, objektiv über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, nicht
       mehr und nicht weniger“.
       
       Die SPD hatte ihren Gesetzentwurf zur Aufhebung des Paragrafen 219a
       Strafgesetzbuch bereits im Dezember einstimmig beschlossen, ihn dann aus
       Rücksicht auf den künftigen Koalitionspartner nicht eingebracht. So hatte
       der Bundestag Ende Februar nur über die Anträge von Grünen, Linken und FDP
       diskutiert. Der Paragraf bestraft Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch
       mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe. Er ist aber so weit gefasst,
       dass er auch verbietet, dass Ärzt*innen öffentlich darüber informieren,
       Abtreibungen durchzuführen. Im November war die Gießener Ärztin Kristina
       Hänel deswegen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden.
       
       Die Gesetzeslage schränke das Recht von Frauen auf Information sowie auf
       freie Arztwahl ebenso ein wie die Berufsfreiheit von Ärzt*innen, bemängeln
       Kritiker*innen. Zudem wird der Paragraf zunehmend zum Instrument von
       Abtreibungsgegner*innen, um Ärzt*innen systematisch anzuzeigen. Im Netz
       stellen diese selbsternannten Lebensschützer*innen die Namen von Ärzt*innen
       neben Bilder zerstückelter Föten und diffamieren sie als
       „Tötungsspezialisten“.
       
       ## Konkreter Kompromiss steht noch aus
       
       Im Bundestag gibt es mit den Stimmen von SPD, Linken, FDP und Grünen
       theoretisch eine Mehrheit für die Änderung oder Abschaffung des Paragrafen.
       Dafür müssten die Parteien sich aber zunächst auf einen gemeinsamen Antrag
       einigen. Die FDP wirbt derzeit offensiv für ihren Antrag, der nur noch grob
       anstößige Werbung oder solche für strafbare Abbrüche unter Strafe stellen
       will. Grüne und Linke wiederum wollen das Thema unbedingt außerhalb des
       Strafgesetzbuchs regeln. Handlungsbedarf sehen aber alle vier Fraktionen.
       
       Die Abschaffung des Paragrafen sei die „zweitbeste Lösung“, sagte der
       Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann der
       Rheinischen Post vom Samstag. Die FDP-Fraktion erklärt auf Nachfrage, sie
       setze sich für eine „moderate, aber unbedingt erforderliche Anpassung“ des
       Paragrafen ein. Sie verstehe ihren Antrag als „ausgestreckte Hand an die
       Union“. Sollte die Union diese nicht ergreifen, bliebe als zweite Option
       die Streichung. „Eine Beibehaltung des Status quo wollen wir auf keinen
       Fall.“
       
       Dass die Union das Angebot der Liberalen aufgreift, ist unwahrscheinlich.
       Die Fraktion hatte zuletzt mehrfach betont, an dem Paragrafen in seiner
       jetzigen Form unbedingt festhalten zu wollen. „Aus der
       CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine Unterstützung geben“, hatte
       CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer gerade erst mit Blick auf
       den Antrag der SPD unterstrichen. Sollte ein entsprechendes Gesetz
       durchkommen, „ist zu überlegen, ob wir vor das Bundesverfassungsgericht
       ziehen“, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker. Juristinnen wie [1][Ulrike
       Lembke vom Deutschen Juristinnenbund] und [2][Elisa Hoven vom
       Kriminalpolitischen Kreis] haben bei einer Streichung von Paragraf 219a
       aber keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da Information den Schutz des
       ungeborenen Lebens nicht berührt.
       
       Der Antrag der FDP würde Ärzt*innen erlauben, auf ihren Webseiten über ihr
       Tun zu informieren. Das will die Union aber auf keinen Fall. „Nicht nur das
       Anpreisen trägt zur Verharmlosung bei, sondern auch die sachliche
       Information als Angebot auf der Homepage eines Arztes.“, hatte
       [3][Elisabeth Winkelmeier-Becker der taz im Interview] gesagt. Die Union
       betonte mehrmals, dass Frauen jede nötige Information in den
       Beratungsstellen bekämen. [4][Recherchen der taz] aber zeigen, dass
       Beratungsstellen selbst oft keinen umfassenden Überblick haben – und dass
       einige Einrichtungen, etwa beim katholischen Träger Donum Vitae, [5][Frauen
       ohne irgendwelche Informationen] wieder wegschicken.
       
       10 Mar 2018
       
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