# taz.de -- Urteil gegen „Zwölf Stämme“: Ein trügerisches Idyll
> Ihre Mitglieder verprügeln und demütigen ihre Kinder. Die Sekte hat
> Deutschland verlassen, sieben Kinder stehen weiter unter der Obhut des
> Jugendamtes.
IMG Bild: Unterricht bei den „Zwölf Stämmen“ im Jahr 2004
München taz | Es war eine geballte Polizei- und Behördenaktion, wie sie der
beschauliche bayerisch-schwäbische Landkreis Donau-Ries kaum je erlebt
hatte. 100 uniformierte Beamte sowie Mitarbeiter des Jugendamtes rückten
an jenem Tag Anfang September 2013 um sechs Uhr morgens an und nahmen
sämtliche Kinder der christlich-fundamentalistischen Sekte „Zwölf Stämme“
mit – „in Obhut“, wie es in der Behördensprache heißt. Sie kamen zu
Pflegeeltern. Begründet wurde dies damit, dass die Kinder und Jugendlichen
dauerhaft und massiv misshandelt wurden – verprügelt, weggesperrt,
gedemütigt. 28 waren es am Hauptsitz Klosterzimmern, 80 Kilometer nördlich
von Augsburg gelegen, und zwölf in der Sekten-Dependance in Mittelfranken.
Die Blaulicht-Aktion läutete den Anfang vom Ende der „Zwölf Stämme“ seit
1994 in Deutschland ein. In der Folge wurde immer mehr bekannt über den
Erziehungsstil der Gemeinschaft, die sich vordergründig als eine Art
urchristliche Landkommune präsentierte. Der Name „Zwölf Stämme“ steht für
die biblischen „Zwölf Stämme Israels“, die in der Überlieferung im Alten
Testament zum Volk Israel wurden.
Mit der Rute und anderen Gegenständen wurden die Kinder der Landkommune
massiv geschlagen. „Nicht wöchentlich, sondern täglich“, erzählte der
damals 22 Jahre alte Sektenaussteiger Christian Reip in einem Gespräch. Es
habe ein „Klima der Angst und der totalen Überwachung“ geherrscht. Die
„Zwölf Stämme“ hatten vom bayerischen Kultusministerium die Genehmigung
erhalten, die Kinder selbst zu unterrichten, wodurch die Schüler kaum
Gelegenheit hatten, das Areal der Sekte zu verlassen. Im Nachhinein wurde
dies vielfach als fahrlässig kritisiert. Auch das Lehrpersonal prügelte,
eine einstige nicht ausgebildete Lehrerin war deshalb vom Amtsgericht
Nördlingen zu einer Strafe von zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung
verurteilt worden.
Laut dem Verständnis der „Zwölf Stämme“ war und ist die körperliche
Züchtigung, wie sie im Alten und Neuen Testament angepriesen wird, ein
legitimes und auch pädagogisch sinnvolles Mittel der Erziehung. Auf der
Webseite der nach Tschechien ausgewanderten Truppe steht ein Lehrvideo mit
dem zynisch klingenden Titel: „Seitdem die Rute verboten wurde, ist die
Hölle los.“ Reip berichtete von regelmäßigen Schlägen auf die offenen Hände
und den nackten Po. Die Lehrkräfte umwickelten die Ruten mit Tesafilm –
„damit sie mehr wehtun und nicht so schnell kaputtgehen“. Denn geprügelt
wurde, bis die Rute kracht.
## Hölle im Idyll
Von den damals 40 aus der Sekte entfernten Kindern und Jugendlichen ist ein
Teil in der Zwischenzeit volljährig geworden und aus der Obhut des
Jugendamtes entlassen. [1][Sieben Kinder] aber sind laut der Sprecherin
Gabriele Hoidn weiterhin vom Landkreis in Pflegefamilien untergebracht und
besuchen öffentliche Schulen. Diese sind 7 bis 15 Jahre alt. Ein
15-Jähriger lehnt von sich aus den Kontakt zu seinen leiblichen Eltern ab,
die anderen sehen ihre Familien regelmäßigen in Absprache mit der Behörde.
Das einstige „Zwölf-Stämme“-Gut Klosterzimmern – ein früheres
Zisterzienserinnen-Kloster mit Kirchlein und jeder Menge Nebengebäude –
wirkte früher für Außenstehende und Besucher wie ein Idyll. Die
Gemeinschaft lebte von der Landwirtschaft, betrieb aber auch Firmen für Bau
und die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Die Mitglieder kleideten sich
wie Hippies und lebten weitgehend isoliert, nur das jährliche Hoffest galt
in der weiteren Umgebung als Attraktion.
Ihren Hauptsitz haben die „Zwölf Stämme“ im US-Bundesstaat Tennessee, in
den USA gibt es laut eigener Darstellung Dutzende Kommunen. Ableger
existieren auch in Südamerika, Großbritannien oder Südfrankreich. Anfang
vergangenen Jahres verließen die „Zwölf Stämme“ Deutschland komplett und
zogen in einen kleinen tschechischen Ort, 50 Kilometer von Prag entfernt.
Das Anwesen in Klosterzimmern haben sie an einen Bauern verkauft, der es
nach letztem Informationsstand verpachten möchte.
In Tschechien, wo das Schulgesetz nicht so streng ist, haben die „Zwölf
Stämme“ die Möglichkeit, Kinder privat zu beschulen, auch ist dort die
Prügelstrafe in gewissem Umfang gesetzlich erlaubt. Auf Anrufe reagiert die
Gruppe nicht. Ob sie wieder Kinder in ihrer Gemeinschaft haben, ist
unbekannt. „Für uns sind sie verzogen, somit sind wir nicht mehr
zuständig“, sagt die Landratsamts-Sprecherin in Donau-Ries.
22 Mar 2018
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## AUTOREN
DIR Patrick Guyton
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