# taz.de -- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kopftuchverbot bestätigt
> Rechtsrefrendarinnen darf untersagt werden, in bayerischen Gerichten ein
> Kopftuch zu tragen. Gegen das Verbot hatte eine Juristin islamischen
> Glaubens geklagt.
IMG Bild: Die klagende Studentin im Augsburger Gerichtssaal (Archivbild aus dem Jahr 2016)
München epd | An bayerischen Gerichten ist das Tragen religiöser Symbole
für Richter oder Staatsanwälte untersagt – das gilt auch für
Rechtsreferendarinnen mit muslimischem Kopftuch. Mit dieser Entscheidung
hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am Mittwoch einem
Urteil der Vorinstanz widersprochen. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Gegen das Kopftuchverbot hatte eine Augsburger Juristin islamischen
Glaubens geklagt.
Die Muslimin Aqilah Sandhu hatte 2014 zu Beginn ihres juristischen
Vorbereitungsdienstes eine gerichtliche Auflage bekommen, ihr Kopftuch „bei
der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ nicht zu tragen. In
der Folge konnte sie gewisse Ausbildungsinhalte bei Gericht nicht
wahrnehmen, so etwa das Beisitzen am Richtertisch.
[1][Gegen diese aus ihrer Sicht „ungerechtfertigte Diskriminierung“ klagte
Sandhu und bekam 2016 vom Augsburger Verwaltungsgericht recht.]
Der Freistaat legte Bayern Berufung ein. Das äußere Erscheinungsbild dürfe
„keinerlei Zweifel an der Unabhängigkeit, Neutralität und ausschließlicher
Gesetzesorientierung aufkommen lassen“, begründete das Justizministerium
den Schritt.
7 Mar 2018
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