# taz.de -- Versöhnliche EU: Freihandel nach dem Brexit
> Der EU-Ratspräsident stellt Richtlinien für ein Abkommen mit
> Großbritannien vor. Freier Handel sei „Kern der Wirtschaftsbeziehungen“.
IMG Bild: Versöhnlich: EU-Ratspräsident Donald Tusk und die britische Premierministerin Theresa May
Berlin taz | Die Europäische Union hat sich erstmals zu dem Ziel bekannt,
mit Großbritannien nach dem britischen EU-Austritt ein Freihandelsabkommen
zu schließen. Dies werde „der Kern der Wirtschaftsbeziehungen“ zwischen EU
und Großbritannien nach dem Brexit sein, so das Grundsatzpapier, das
EU-Ratspräsident Donald Tusk am Mittwoch in Brüssel vorstellte. Das Papier
enthält die Verhandlungsrichtlinien der EU für ein Abkommen über die
zukünftigen Beziehungen mit London. Bisher wurde substanziell nur über die
Austrittsbedingungen verhandelt, nicht über die Zeit danach.
Ein umfassendes Freihandelsabkommen mit der EU gehört zum Kern der
britischen Vorstellungen für die Zeit nach dem Brexit, wie sie
Premierministerin Theresa May wiederholt dargelegt hat. Aus britischer
Sicht würde kompletter Freihandel auch den Streit über die innerirische
Grenze, die nicht neu als „harte Grenze“ errichtet werden soll,
gegenstandslos machen.
Bisher hatte die EU es abgelehnt, sich ihrerseits festzulegen. Insofern
stellt Tusks Papier ein Entgegenkommen dar, vor allem nach dem
konfrontativen Ton des Brexit-Unterhändlers der EU-Kommission, Michel
Barnier, in der vergangenen Woche. Nach Tusks Vorlage würde ein
Freihandelsabkommen zollfreien Warenhandel in allen Branchen ohne
Obergrenzen erlauben – die am weitesten gehende Variante.
Im Gegenzug aber verlangt Tusk etwas, was die Briten empören dürfte:
nämlich die Beibehaltung des existierenden wechselseitigen Zugangs zu
Fischereigewässern und -beständen. In der EU haben alle Fischereiflotten
Zugang zu allen EU-Gewässern gemäß einem jährlich ausgehandelten
Quotensystem. Großbritannien mit den größten Fischereigewässern Europas ist
dabei der Verlierer gegenüber den Flotten Spaniens und Frankreichs. Eine
Verknüpfung von Freihandel mit dem freien Zugang zu Fischbeständen wäre aus
Brexit-Sicht „Rosinenpickerei“ seitens der EU, die ihrerseits britische
Forderungen nach branchenspezifischen Regelungen gerne als Rosinenpickerei
ablehnt.
Zu Zollfragen – ein heißes Eisen wegen der Frage der inneririschen Grenze –
strebt Tusk eine „angemessene Zusammenarbeit“ an, „bei Wahrung der
regulatorischen und rechtlichen Autonomie der Parteien“. Das ist unkonkret,
schließt aber vermutlich Barniers Modell einer Sonderregelung für
Nordirland aus. Bei Dienstleistungen – etwa dem Finanzsektor – ist von
„Marktzugang unter den Regeln des Gastgeberlandes“ die Rede, was in etwa
dem bestehenden Verhältnis zu den USA entspricht. Dies würde die Rolle
Londons als wichtigstes Finanzzentrum der anderen EU-Staaten nicht
antasten.
7 Mar 2018
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DIR Dominic Johnson
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