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       # taz.de -- Alte Möbel oder Waschmaschinen: Firmen dürfen Sperrmüll holen
       
       > Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts: Verbraucher können sich
       > Anbieter nun aussuchen. Umweltverbände hoffen auf mehr Reparaturen alter
       > Möbel.
       
   IMG Bild: Da lässt noch was raus machen für die Wohnungseinrichtung
       
       Berlin taz | Private Unternehmen dürfen künftig auch Sperrmüll entsorgen.
       Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kürzlich entschieden.
       Bisher mussten Haushalte ihre alten Möbel oder Waschmaschinen den
       öffentlich-rechtlichen Entsorgern – etwa den Kommunen – überlassen.
       
       Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) begrüßte das
       Urteil aus Leipzig, das „endlich Klarheit“ geschaffen habe. Für den
       Verbraucher bedeute dies, dass man „sich künftig auf dem Markt wieder den
       Anbieter aussuchen kann, der einem den besten Preis anbietet“, so
       BDE-Präsident Peter Kurth.
       
       Die öffentliche Hand habe bisher Konkurrenz verhindert und Preise für die
       Entsorgung festgelegt. Es gehe insbesondere darum, „den Wert von Sperrmüll
       an sich anzuerkennen“, um zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft zu
       gelangen, so der BDE.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das Leipziger Urteil als „große
       Chance für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft“. Der Umweltverband
       kritisiert damit die bisherige Entsorgungspraxis von Sperrmüll. Zu häufig
       werde er einfach verbrannt oder in Abholfahrzeugen zerquetscht. Dass nun
       gewerbliche Entsorgungsunternehmen den öffentlich-rechtlichen zumindest
       teilweise Konkurrenz machten, biete Potenzial für „innovative Lösungen zur
       stofflichen Nutzung“.
       
       Benjamin Bongardt, Leiter Ressourcenpolitik beim Naturschutzbund Nabu,
       befürchtet negative Konsequenzen. Es sei durchaus denkbar, dass sich
       gewerbliche Unternehmen lediglich „einzelne Rosinen“ herauspickten, wie
       beispielsweise unbeschädigtes Holz oder Produkte mit hohem Metallgehalt.
       Die nachhaltigste Lösung sei häufig nicht die kosteneffizienteste, so
       Bongardt. Schon bei der Erfassung des Sperrmülls müsste festgestellt
       werden, ob Regale oder Sofas repariert werden oder Teile von ihnen
       weiterverwertet werden könnten.
       
       Das könne Bestandteil einer „expliziten bundesweiten
       Sperrmüllverordnung“sein, in der Verstöße gegen die Abfallhierarchie klar
       geahndet würden. Diese besagt, dass nach Müllvermeidung die
       Wiederverwendung von Abfallstoffen Priorität vor energetischer Verwertung
       oder Beseitigung haben muss. An einer politischen Initiative, die dies
       umsetze, fehle es bisher. Bongardt vermisst eine klare Positionierung der
       Bundesregierung. „Der Stoffstrom Sperrmüll wird gar nicht im
       Koalitionsvertrag erwähnt.“
       
       Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die Zuständigkeit auch nach
       dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin bei den Kommunen. Es sei
       nicht als Zeichen für erweiterten Wettbewerb zu verstehen. „Allenfalls 10
       bis 15 Prozent der Entsorgungsleistungen“ könne von privaten Unternehmen
       übernommen werden.
       
       Alte Elektrogeräte beispielsweise dürften weiterhin nur von den Kommunen
       abgeholt werden, heißt es in einer Presseerklärung. Die Kommunen seien
       zudem in der Lage „Sperrmüllsammlungen günstiger oder sogar kostenfrei
       anzubieten, indem sie die Kosten in die Restmüllgebühr einstellen“.
       
       15 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malte Kanefendt
       
       ## TAGS
       
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